-->Hallo Theo!
Da stellst Du aber interessante Fragen. Ich wag' mich mal auf die Bühne.
>Derjenige der viele Steuern bezahlt? (gibt's Nettogeld?)
Die einzige Stelle, die über Nettogeld verfügt, ist ZB eins. Da ZB eins Geld ausschließlich als Kredit herausrückt, kann man mit Recht sagen, daß es ansonsten kein Nettogeld gibt.
>Derjenige, der mit Hilfe von Subventionen Windräder baut?
Ich weiß nicht ganz genau, was Du mit Nettoleistung meinst. Das Windrad selbst ist schon netto. Es kann aber belastet sein, also als Pfand dienen. Genauso kann das Windrad als Besteuerungsgrundlage dienen, dann merkt der Windradeigentümer gleich mal wieder, wie weit es mit seiner Freiheit her ist.
Wo Staat gemacht wird, wo also Zwangsabgaben gefordert werden, da hat sich die Freiheit schon verabschiedet.
>Der Handwerker? Hmmm, auch der schafft es nie, sich so bezahlen zu lassen, daß netto keine Last für Gesamtwirtschaft übrigbleibt. Früher im Goldstandard hätten der Bauer und der Handwerker es wohl geschafft.
Die Abgabenschuld entsteht ja im Zeitablauf immer wieder neu. Unwahrscheinlich, daß jeder Abgabenschuldner es immer schafft, rechtzeitig an Gold (bzw. die entsprechenden Banknoten) zu kommen. Entscheidend ist dabei, ob man sich das Abgabengut verschaffen kann, ohne daß man aus diesem Beschaffungsvorgang selbst (oder ein anderer) verschuldet ist. Heutzutage ist es unmöglich, an das Abgabengut zu kommen, ohne das es gleichzeitig geschuldet wird.
Einzige Ausnahme: ZB eins.
>Wenn ich irgendetwas kaufe, sei es einen Boursin, Würstchen und ein paar Doesen Thunfisch, dann kann ich mit meinem Geld die wirtschaftliche Schuld nicht zum Erliegen bringen.
Hier wird's jetzt hochgradig spannend: Bei wem hat sich der Unternehmer (der Würstchenverkäufer) verschuldet. Unternehmer soll jetzt aber für den ideellen Gesamtunternehmer stehen. Bestehen die Geldschulden der ZB gegenüber, dann kann sich der Unternehmer (U) nach dem Verkauf entschulden.
Bist Du ein Sparer und U ist Dein Gläubiger, dann könnte sich U per Kontokorrent durch den Verkauf entschulden (Fristigkeiten wären zu beachten).
Ist U bei einem anderen Sparer und der ZB verschuldet, dann kann U nach dem Verkauf nur die ZB oder den anderen Sparer befriedigen. Bestehen im System Schulden, die nicht gegenüber der ZB gerichtet sind, dann können diese Schulden nur durch Konsum des Sparers oder durch Ausbuchung verschwinden, wenn gleichzeitig keine Schulden gegenüber der ZB bestehen bleiben sollen.
>Mein 10EUR-Schein als Mini-Long-Zertifikat an jemanden über, der könnte theoretisch damit einen Bundesschatzbrief auslösen. Und wie wird der Bundesschatzbrief abgelöst?
Was meinst Du genau mit"Mini-Long-Zertifikat"? Das wollte ich Dich neulich schon fragen. Die Banknote ist das Abgabengut und nichts weiter. Über alles gesehen, kann der Bundesschatzbrief nur durch Steuererhebung beim Schatzbriefeigner abgelöst werden, alternativ dazu wäre irgendein Verkauf des Bundes an den Schatzbriefeigner. Oder durch Ausbuchung per Staatsbankrott, aber das wäre indirekt auch eine Steuererhebung.
>Leistungsträger ist letztendlich der, der nach Knock-Out der Mini-Longs (Euro-Scheine) und nach Auslaufen der Titel etwas geschafft hat, was bleibt. In diesem Sinne könnte das Windrad dann zur Nettoleistung werden. Aber ich, der ich jetzt versuche an der Börse Geld zu verdienen, habe nichts geleistet. Meine Steuern mögen zwar diesen, oder jenen Sozialfall subventioniert haben, aber die Steuern hätte des Staat auch anderswo aufgetrieben.
Meinst Du mit Knock-Out der Euro-Scheine eine Währungsreform?
Zum Netto noch mal: Alles, was produziert wurde, ist netto vorhanden. Das Abgabengut darf nicht produziert werden (Ausnahme bei ZB eins außen vor), deshalb kann das Abgabengut nicht netto im System sein. Eben weil es nur durch Kreditaufnahme ins System kommt. Besonders tückisch sind die Kredite, lautend auf Geld, die man sich im Publikum untereinander gibt.
Dafür ist das Geld überhaupt nicht im System.
Lieben Gruß
Hardy
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