-->Hi Student,
meine Sicht dazu:
>>Solange die Buba Gewinne erwirtschaftet braucht sie für ihre Personalkosten keine Banknoten drucken und ausgeben.
Weist die Bundesbank Verluste aus, müssten diese zunächst aus ihren Rücklagen, danach aus ihrem EK gedeckt werden. Sollte sie dies nicht zulassen (oder wollen), könnte sie den Verlust zunächst vortragen (unschön). Sie würde zuvor vermutlich entweder den Trick aus 2004 anwenden (nicht zurückgegebene Noten aus früheren Emissionen einfach ausbuchen - entsprechende Minderung der Passivseite und der Aktivseite = Verlust weg oder, wie eben für 2004 in einen Scheingewinn verwandelt,"Teilausbuchung" der Serie Bbk I/Ia in Höhe von 1,23 Mrd. von per 1995 aufgerufenen ca. 1,36 Mrd.; mit Teilausbuchungen der letzten DM-Noten - Serie Bbk III wird erst ab 2011/12 zu rechnen sein).
Oder sie würde das von ihr früher angekaufte Gold unter Auflösung des passiven Gegenpostens verkaufen oder die im Rahmen früherer"Interventionen" angekauften und immer wieder revolvierend angelegten USD- oder sonstige"Devisen", die sie im Nostro hält (die SNB hat diese"Devisen" schon weitgehend via Passivierung"abgeschrieben"), also kurz: Stille Reserven auflösen.
Sie kann auch Immobilien von ca. 5 Mrd. verkaufen (will den Bestand eh bis 2009 auf 2,7 abbauen) und könnte à la Lease-Back oder Karstadt operieren.
Wäre dies alles ausgeschöpft (und RL sowie EK sollten erhalten bleiben), wäre die Buba tatsächlich"blank" und könnte (!) den kritischen Punkt erreichen, bei dem die ex Repos usw. mit MFIs kassierte Summe größer würde als die laufenden Kosten (Personal, Sachaufwand).
Das ist höchst unwahrscheinlich. Denn aus den Refi-Geschäften mit MFIs zieht sie selbst beim niedrigen EZB-Satz noch gut 2.600 Mio (Zinserträge aus"Devisen" gäbe es nicht mehr). Die Personalkosten (stark reduziert, seit 2000 ca. 5000 Mitarbeiter weniger, Tendenz weiter sinkend) liegen unter 0,7, Sachaufkosten (nicht aktivierbar) und Abschreibungen bei je ca. 0,2 Mrd und Notendruck bei 0,05 Mrd.
Natürlich könnte der EZB-Satz sinken, aber selbst bei 1 % wären die Kosten noch zu decken (die EZB selbst mit ihrem Mega-Minus, das die NZBs abdecken müssen/müssten, ist eine andere Baustelle).
Aber gehen wir tatsächlich ans Eingemachte und haben in der laufenden Rechnung Kosten > Erträge, also den Verlust. Dann käme es zum Clash zwischen ZB und Bund (Eigentümer). Der müsste den Verlust decken (RL und EK nach wie vor außen vor, was aber letztlich auch wurscht ist).
Wie könnte der Bund den Verlust decken? Am elegantesten durch eine (laufende) Erhöhung der Ausgleichsforderung, also einer Wiederholung dessen, was bei der Währungsreform gelaufen war. Damit würde die Ausgleichsforderung den Verlust (beides aktiv)"schlucken". Entsprechend könnte dann ZB-Geld an den Bund gehen und von ihm gleich wieder an die ZB (beides pro forma), damit sie ihre Kosten"decken" könnte.
Allerdings wären wir dann bei der"Ã-ffnung der Notenbank" - allerdings nur in Höhe dessen, was sie an Kosten (s. oben) tatsächlich nachweist. Bei einem EZB-"Nullzins" und fortgeschriebenen Kostensenkungen, wären das vielleicht 500 bis 700 Mio p.a. Der Bund könnte auch mit weiteren Steuererhöhungen und/oder Staatsverschuldungen dagegenhalten.
Vielleicht käme auch sowas wie eine "Notenbankbetreibungssteuer" infrage, nach dem Motto:"Ihr, liebe Bürger, wollt doch, dass es weiterhin Geld gibt, also müsst ihr dafür auch bezahlen!"
>Ob die Buba Banknoten"ausgeben" muß oder nicht, hängt nicht damit zusammen, ob sie Gewinne erwirtschaftet. Einzig und allein der Gläubiger, der eine Forderung (lautend auf GZ) an die Buba hat, entscheidet dies. Fordert niemand in der Schuldenkette die Begleichung der (fällig stellbaren) Schuld in bar, dann kann auf Banknoten völlig verzichtet werden. Stellen alle ihre Giralguthaben fällig und fordern Bares, dann werden massig Banknoten benötigt.
Richtig.
>Solange es nicht verboten ist, Giralguthaben auch fällig zu stellen, liegt da nichts in der Hand der Buba. Die Buba kann lediglich beeinflussen, ob sie ihren Geschäftspartnern Guthaben einräumt (unter welchen Modalitäten auch immer).
Dito.
>>Vor ca. einem Jahr fand ich auf der Seite der Buba einen Bericht, dass neue Banknoten auf Anforderung der Banken hin von der Druckerei der Buba gedruckt und ohne Lagerung bei der Buba an die jeweilige Bank ausgeliefert werden.
Nein. Die Noten werden ex G + D oder ehem. Bundesdruckerei an die Buba-Filialen geliefert und lagern dort im Keller. Das reichlich, jedenfalls wären die Sichteinlagen des Publikums (ca. 780) Mrd., falls in bar gewünscht, zu liefern. Aktueller Noten-Umlauf: ca. 150 Mrd., für die zwengs Abnutzung ohnehin ca. 200 Mrd. fresh stets am Tresen bereit liegen.
>Kann man so handhaben. Der Wischiwaschi-Begriff ist in diesem Zusammenhang das Wort"ausgeliefert". Was passiert da genau bei dieser ominösen Auslieferung? Die Buba schreibt sich das Ausgelieferte als Schulden in die Bücher. Da darf man doch wohl fragen, wem ist die Buba was schuldig, oder?
Sie selbst ist ex Nostro nichts schuldig (es existiert keine"Einlösepflicht" in irgendetwas, auch nicht in das früher gegen Ausgabe von ZB-Geld angekaufte Gold). Aber sie muss die bei ihr (revolvierend) hinterlegten Pfänder an die MFIs wieder herausgeben (Entpfädung im Pfandpool), falls die MFIs ihre Repogeschäfte nicht erneuern bzw. zurückführen.
(...)
>Die Buba will sich selbst, ihre Bilanz sichern. Eben weil die Buba die Banknoten bei der Ausgabe so behandelt, als wenn sie sich diese von ZB1 geliehen hätte, muß sie im weiteren Verlauf dafür sorgen, daß ihr ihre entsprechende Aktivaseite nicht abhanden kommt. Das ist es, was dem Bundesbanker Schweißtropfen auf die Stirn bringt. Wie soll denn sonst die Buba die Banknoten wieder zurückfordern?
Aktivseite, Teil I, soweit Nostro (s.oben) kann abhanden kommen, sobald alle diese Aktiva auf Null fallen. Aktivseite, Teil II, soweit (mal als"Kredite" an MFIs bezeichnet = völlig irreführend; mal als"Forderungen aus geldpolitischen Operationen [mmmhhhm!] an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet" bezeichnet = auch so eine sprachliche Besonderheit:"Forderungen an..."!!) tatsächlich gebuchte Pfänder, kann ebenfalls abhanden kommen, falls die Pfänder platzen (MFIs gleich hinterher). Dass die ZB ganz nebenbei Besitz (Pfänder, Eigentümer der Titel bleiben die MFIs!) verbucht, ist eine zusätzliche Delikatesse.
Das Ganze vor dem - hier schon diskutierten - Hintergrund des 935 BGB:
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung veräußert werden."
>>Interessant für weitere Überlegungen wäre es nun, die erwähnten Sicherheiten kennenzulernen.
>Was alles als Sicherheiten in Frage kommt, das veröffentlicht die Buba (wird laufend angepaßt), da gibt es eine lange Liste.
Liste bei der EZB einsehbar.
>Die Buba akzeptiert übrigens auch (einige) Aktien als Sicherheit (ich hoffe, daß das noch aktuell ist).
Ja, das ist die berüchtigte (hier auch schon diskutierte) Kategorie 2 (tier-2)-Nummer. Vgl. EZB selbst dazu. Sehr schön dabei auch die Sicherheitsabschläge, auf die schon hingewiesen wurde.
Das Ganze (vgl. die bekannte Kritik von H/S an diesem"System") läuft letztlich auf Aktien hinaus, die mit minimalem Free Float von Staats-AGs emittiert und dann via Staatsbanken (nicht ZBs) eingereicht werden. Für private Banken ist nicht ersichtlich, warum sie sich ZB-Geld zu solchen Konditionen (Abschlag mit kalkulatorischem ZB-Satz darauf plus ZB-Satz) beschaffen sollten, wo sie diese doch zum vollen (jeweiligen) Kurswert gegen Cash verkaufen könnten.
Bei der Buba laufen solche Mätzchen nicht (hat tier-1, siehe deren Seite), sondern sie waren nur für die sog."Südschiene" im Euroraum gedacht.
>Das macht Dottore's Argumentation bedenklich, wenn er seine Terminketten ins Spiel bringt. Aktien haben nämlich keinen Termin (wie Anleihen).
Bitte nicht ZB mit privaten GBs verwechseln. Bei den Süd-ZBs geht's wie beschrieben. Bei privaten GBs dienen die Aktien als Sicherheit für einen Kreditvertrag. Bei dem beschränkt sich der"Termin" zunächst auf die laufend daraus fälligen Zinszahlungen.
Er wird aber automatisch fällig (margin calls usw.), sobald die Sicherheiten die vereinbarte Beleihungsgrenze im Kurs unterschreiten. Die Bank (Broker) kann den Vertrag auch jederzeit fällig stellen, z.B. wenn sie meint, der Ruf des Schuldners habe sich (in anderen Schuldsegmenten, woraus er verpflichtet ist) verschlechtert. Der Aktienkredit hat eine sofortige (faktische) oder jederzeitige (potenzielle) Fälligkeit.
Die Titel daraus lassen sich von Banken nicht wie ABSs re-finanzieren ("Terminketten"), dazu braucht es wiederum Titel mit Laufzeit (z.B. Hypotheken, vgl. die Buba selbst dazu.
Schönen Gruß!
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