-->>Quelle: FTD
>Wie soll man denn diesen Satz verstehen?
>Für Wertpapiere und Immobilien, die schon vor 2008 angeschafft, aber später verkauft werden, soll für die Vergangenheit eine pauschale Wertsteigerung von zehn Prozent angesetzt werden. Mit dieser Idee tut sich allerdings die Unionsfraktion schwer.
>Wenn man Aktienfonds betrachtet,egal wann vorher erworben, dann erscheinen pauschale 10 % Wertsteigerungsannahme für die Besteuerung eine relativ"Anlegerfreundliche" Regelung zu sein (sind dann wohl 20% der 10% die besteuert werden, also 2%), aber wie stets z.B. mit Geldmarktfonds? Es bleibt spannend >
...Immobilien, die schon vor 2008 angeschafft, aber später verkauft werden, soll für die Vergangenheit eine pauschale Wertsteigerung von zehn Prozent angesetzt werden...
dies ist pauschal sowas von Verfassungswiedrig....
Karlsruhe müsste aufgestockt werden-)
Gruß
Attila
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