-->Hallo,
## Musser er denn jetzt noch im Zuchthaus...? ##
Das musste selten jemand.
Aber mit der Einführung des Ariernachweises durch die 68ziger, da mußte wegen einer solchen Sache und einer noch weniger bedeutenden, schon mal der eine oder andere alle seine Ämter räumen, und war von Stund an ein Aussätziger im öffentlichen Medienleben.
Wenn der Walser mal eine Rede redete oder ein Buch schreibt, wo unsere selbsternannten roten Kontrollgarden sich dran stoßen, dann kann er von Glück sagen nicht die nächsten fünf Jahre mit einem Fahrverbot und fünf Punkte beim Zentralrat bestraft zu werden. Mal sehen wie es beim Grass ausgeht.
Nicht zu vergessen, wenn man seine Jugendsünden vor 1968 gebeichtet hatte, dann war es eine Tat der Reue und weiter ging es. Wenn man es nach 1968 wagte, dann blieben eigentlich nur noch der Freitod oder die totale Unterwerfung, was beinahe noch schlimmer sein kann.
Das ist schon ein beachtenswerter Unterschied.
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Da mußte sich ein Antifaschist in Tübingen vor Gericht verantworten, weil er das Zeichen in der durchgestrichenen Version, wie beim Halteverbot, oder in der eines in den Abfallkorb zu werfenden Hakenkreuzes guten Gewissens getragen hatte. Sollte diese Rechtspraxis Schule machen, dann wird man bald die Hälfte aller Frankfurter Gymnasialklassen anklagen können. Claudia Roth von den „Grünen“ hat in dieser Sache Selbstanzeige erstattet. Das Paradoxe daran ist nicht zuletzt, daß solche gutgemeinten Symboldelikte am Ende gar im Verfassungsschutzbericht als Zunahme rechtsradikaler Straftaten verbucht werden könnten. Oder wird man dafür eine neue Rubrik erfinden?
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bis denne
eisenherz
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