>Hallo d.
>Wieso ist erst die Schuldtafel"Geld"?
Hi, Diogenes:
Wenn wir nur zwei Partner haben (Gläubiger/Schuldner), dann kann nur der Gläubiger in den Schuldner vollstrecken. Theoretisch könnte natürlich auch ein Dritter in den Kontrakt eintreten (Vierter, Fünfter, was dann"Geld wäre, weil es umläuft; die bekannte Zession). Aber warum sollte er das Risiko eingehen (das ja bisher ausschließlich beim ersten Gläubiger liegt)?
Nehmen wir den Gläubiger, der schon vor Lieferung (= Rückgabe des Geschuldeten plus"Zins") Kasse machen will (also schon früher sein Getreide zurück haben will). Dann muss er dem, der es ihm gibt (gg. den Schuldschein, der sich gegen einen anderen richtet, den er möglicherweise gar nicht kennt, weder Bonität noch sonst was, der auch ganz wo anders lebt und webt usw.) etwas Zusätzliches anbieten.
Möglichkeit A: Abschlag (einfacher Diskont). Der Schuldschein wäre also weniger"wert" als er ist (Risikoprämie). Dann liegt er beim Dritten, aber dann braucht der auch sein Getreide früher - und wie kommt er an jenes (gg. den jetzt bei ihm liegenden Schuldschein)? Er müsste wieder mit Abschlag arbeiten. Mühsam, aber vorstellbar.
Möglichkeit B: Der Erst-Gläubiger findet jemanden, der mit unbelastetem Eigentum haftet. (Das kann kaum der genannte Schuldner sein, denn dann hätte er nicht einen einfachen Schuldschein unterschrieben (gesiegelt), sondern gleich Eigentum als Sicherheit angeboten.
Dafür will er natürlich einen Gegenwert sehen (denn wenn der Schuldner umfällt, kann derjenige, der den Schuldschein vergeblich präsentiert hat, in sein Eigentum vollstrecken). Dieser Gegenwert (HS: Liquiditätsprämie) wird in einen Aufschlag verwandelt (konkret: das unbelastete Eigentum, das jetzt haften soll, wird wertvoller gemacht, obwohl es das nicht ist, als die in Frage kommende Schuld ex Getreidelieferung) und realisiert, indem der Sein-Eigentum-Zurverfügungsteller sich seinerseits vom Erstgläubiger einen Schuldschein geben lässt, auf dem die Lieferung von mehr Getreide als im ersten Kontrakt verbrieft ist.
Jetzt ziehen wir im Fall B gedanklich den ersten Schuldschein weg. Dann haben wir just das, was wir brauchen - GELD und zwar so: 1. Einen Gläubiger (der mit dem Eigentum), der gegen den vollstrecken kann (face to face), der jetzt das Zugriffsrecht auf sein Eigentum in Händen hält. 2. Einen Schuldner (nämlich den, der im Ur-Beispiel dann zum Gläubiger gegenüber einem Dritten wird), der an Nr. 1 aus einem Schuldkontrakt liefern muss (aber fällig nur, wenn das mit der Schuld später schief geht) und der an Nr. 1 Zinsen zahlen muss (die auf jeden Fall wg. Aufgabe der Liquiditätsprämie, die das unbelastete Eigentum spendiert, fällig werden). 3. Ab dann einen kursanten Schuldschein (= Geld), der durch das Zugriffsrecht auf Eigentum besichert ist und jederzeit von jedem genommen werden kann, weil jeder beim Falliment irgendeines Schuldners in Eigentum (unverrückbar, da Immobilie) vollstrecken kann.
Das Gleiche läuft dann natürlich auch ab, wenn ich Edelmetall nehme, das in einer Zentralstelle -"Tempel" - gelagert ist (= ebenfalls immobilisiert).
>Wenn das Versprechen Getreide zu liefern"Geld" (=Kreditgeld) ist, dann muß doch das Getreide erst recht"Geld" (=Warengeld) sein. Jeamd als Bezahlung anstatt der Schuldtafel genauso gut mit Getreide bezahlen.
Ja, wenn das Getreide in einer Zentralstelle gelagert würde (immobilisiert). Bei Getreide ist es nur leider so, dass es ein großes Verfallsrisiko hat, was bei Edelmetall entfällt.
>Die Tafel muß nicht zwangsläufig der Beweis sein, daß Kredit am anfang steht:
>a) weil zuerst jemand das Getreide übrig haben muß (sparen), um es verleihen zu können - damit kommt"Warengeld" vor"Kreditgeld".
Nicht Warengeld, sondern Ware. Geld erscheint erst, wenn ein Dritter auftaucht, der es akzeptiert, weshalb es - wie beschrieben - besichert sein muss (Land, Gold, auch Getreide, mit der oben gemachten Einschränkung). Niemand braucht Geld als Geld, sondern er braucht es nur, wenn er damit etwas bezahlen will bzw. muss. Will = er möchte einen Kontrakt abschließen, aus dem heraus automatisch Schulden entstehen. Muss = Er hat bereits einen solchen Kontrakt laufen und die Fälligkeit steht an.
>b) weil im Falle der"Barzahlung" die Transaktion abgeschlossen ist. Eine Aufzeichnung ist dadurch nicht nötig - daher wird man über diese Transaktion kaum eine Tontafel o. ä. finden. Der Kredit hingegen muß aufgezeichnet werden, um im Streitfall belegen zu können, daß eine Schuld (Versprechen) existiert.
Richtig! Für Barzahlungen braucht man keine Aufzeichnungen - im Gegensatz zu Schulden. Deshalb war ich ja so angenehm überrascht, ein Täfelchen gefunden zu haben, das just das dokumentiert, was Geld sein muss: Zugrunde liegender Schuldkontrakt plus Besicherung ex Eigentum! Denn dieses Täfelchen war logicherweise so lange kursant (= Geld) wie die Beteiligten existierten bzw. die zwischen ihnen kontrahierte Schuld bzw. das die Schuld besichernde Eigentum.
Vermutlich sind diese"Geldtäfelchen" so selten (ich bin aber mit der Literatur noch nicht vorangekommen), weil sie nach"Ablauf" völlig sinnlos waren und faktisch-praktisch verpulverisiert wurden (genau wie die NBs die gg. einen Wechsel ausgegebenen Banknoten nach Bezahlung einziehen und verbrennen).
Das mit dem"Ablauf" ist noch eine ungeklärte Frage, vor allem bezüglich des zeitlichen Dauers. Meine Hypothese: Es gab"Usancen" (3 Monate? 1 Jahr?) und weil man genau wissen wollte, wann diese Zeitspanne um war, musste man natürlich einen Kalender haben. Daher diese permanenten Messungen der Astronomen, Stern- und Sonnengucker. Die wollten nichts von den Gestirnen erfahren, sondern einfach wissen: Wann ist Payday?!
Es muss noch viel zum Thema GELD studiert werden und deshalb sind die vielen Anregungen hier im Bord so wichtig und unverzichtbar.
Herzlichst dankend
d.
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