-->Hallo Inge
Du schreibst:
>Die"Beweise" dafür sind jedoch nach wie vor dürftig.
In der Schweiz marschiert die Bundesanwaltschaft in Sachen Terrorfahndung von Blamage zu Blamage, ebenso wie anderswo auch. Die Statistik spricht eine deutliche Sprache, keinen Deut davon spricht die organisierte Presstitution (die wartet auf bessere Zeiten um sich zu gegebener Zeit in den Wind zu stellen, bestimmte Kreise werden es schon immer gewusst haben wollen, hinterher).
Jedenfalls, in ihrer glorreichen Zeit behauptete unsere Bundesanwaltschaft unverdrossen, Beweise in Hülle und Fülle zu haben, brachte stets Gründe vor, warum und wieso sie eins ums andere Mal Aufschub beantragte. Für wen's interessiert, Ex-Bundesanwalt Valentin Rohrkrepierer und der Terrorschacher http://www.weltwoche.ch/artikel/?AssetID=14410&CategoryID=66.
Beweise, die nächste (ich zähle schon gar nicht mehr), aktuell in London, so titelte der Tages-Anzeiger heute:
Scotland Yard hat genug Beweise gegen Terrorplaner
Sofort steigerte ich mich in die obrigkeitlich erwünschte Soll-Spannung und fand... den üblichen Nonsens, wie auch im deutschen Fall:
... Chemikalien und Elektroequipment gefunden, das zum Bombenbauen tauge.... auf Videoaufnahmen gestossen, die als"Märtyrer-Videos" hätten verbreitet werden können.
Als gäb's ein Standardformular zur Erklärung von Soll-Terrorismus, als würden die Staaten von ein und denselben fantasielosen Unternehmen beraten. Nun ja, hätte-würde-könnte, daraus zog famos die Staatsanwaltschaft den Standardschluss:
Genug Beweise... um Anklage zu erheben.
Ja ja, von Nonsens über Anklage erheben bis nach Verfahren zum Abschluss bringen, bin ich Laie genug um zu erkennen, dass da Unterschiede bestehen? Jetzt kommt der Clou an der Sache:
Über 400 Computer... beschlagnahmt, 200 Mobiltelefone und 8000 Speichermedien, wie USB-Sticks, CDs und DVDs. Insgesamt 6000 Gigabyte.... Die Untersuchung des beschlagnahmten Materials könnte jedoch einige Monate dauern.
Ungefähr so ist das auch in der Schweiz gelaufen. Erst behauptete man rufmordmässig unentwegt über Beweise zu verfügen und hoffte inzwischen, die prognostizierten Beweise irgendwann per Glückstreffer im sichergestellten, umfassenden Material zu finden. Ausser Er-Findungen schaute dabei nichts raus.
Übrigens, im Zshg. mit Computerbeweisen. Im Kanton Tessin wollte man einen unliebsamen Politiker (oder Beamten, mein Gedächtnis könnte mich trügen, ich finde den Artikel grad nicht) loswerden. Die versuchte Überführung des Pornografiekonsums am Arbeitsplatz per Computerbeweis misslang, stattdessen kam raus, dass die Computerbeweise gefälscht wurden.
Wieviel sind Bits und Bytes zur Beweisführung wirklich wert? Vielleicht äussert sich jemand aus einschlägigen Fachkreisen?
Grüsse
kosh
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