-->in der Tat. Die Schweiz erlaubt Steuer-Hinterziehern, gemäss heute erhaltenen
Verlautbarungen, steuerhinterzogenes Geld (Kapital) zu melden. Man spricht
nicht von einer Steuer-Amnestie sondern von einer einmaligen Gelegenheit,
denn der/die Selbstanzeiger(in) kann die Defraudation nur 1x anmelden.
Die Nachsteuer beläuft sich auf 16 % der gemeldeten Summe, ist einmalig
und belibt ohne Bussenfolge.
Ich denke, dass solchermassen Milliarden von Franken in den kommenden
Jahren zum Vorschein kommen werden. Besonders angesprochen sind die
Erben, welche in vielen und wiederholten Fällen sog. Schwarzgeld vererbt
bekommen, bzw. bekamen. Hier soll allerdings nur eine Frist von drei Jahren
zurĂĽck GĂĽltigkeit (bussenfrei) haben.
Mehr darĂĽber in allen Zeitungen im In-und Ausland morgen Donnerstag.
Emerald.
*) eidgenössische Erfindungen haben es manchmal an sich, den Finanz-Minister
dĂĽrfte es freuen.
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