-->Hallo igelei,
ernst gemeint hast du es sicher nicht mit deinen kleinen Überlegungen, was wohl das kleinere Übel wäre, trotzdem mal noch ein paar Hinweise dazu, weg vom Strafrechtlichen und doch ganz dicht dran. Blaulicht und Martinshorn zusammen sind die sog. Sonderrechte für die Polizei und die Feuerwehr, und selbst die sind schwer dran, wenn sie diese Signale zu Unrecht oder unangemessen benutzen, sogar auf einer Alarmfahrt. Ich weiß, wovon ich schreibe. Kommt immer darauf an, wie hierbei der Richter morgens aus dem Bett gestiegen ist und natürlich noch auf diverse andere Umstände mehr.
Was ich sagen will ist, bedenke sehr genau, diese Hilfsmittel als Privatmann zu benutzen, im Stadtverkehr, aber insbesondere auf der Autobahn, das kann die merkwürdigsten Reaktionen bei den anderen Verkehrsteilnehmern hervorrufen, kleine Paniken, Fluchtreaktion, Gliederstarre, aber auf der Autobahn besonders dramatisch, je höher die Geschwindigkeiten sind, desto höher die Gefahr, wenn nur einer der anderen PKW oder LKW in der schnellen Kolonne, wegen deines Signals eine Vollbremsung macht, was dann passiert, das kennen wir von den Nebelfahrten von einigen Irrsinnigen auf der A - Bahn, in den entsprechenden Jahreszeiten.
Und für die unvermeidbaren Personen- und Sachschäden bei so einem Massenunfall, von dir verursacht wird, logisch, der Nutzer der Signalmittel zur Rechenschaft gezogen. Ob dabei deine Haftpflichtversicherung einspringt? Für die Geschädigten schon, aber ob die dich dann ungeschoren lässt? Wohl kaum. Und beim Personenschaden hängt sich der Staatsanwalt automatisch wieder an deine Fersen und dann hast du für eine Weile mit den überfüllten Autobahnen keine Sorgen mehr. Von den vielen drauf gesetzten Zivilklagen gegen dich reden wir dann, wenn du viel Zeit hast, in der Haftanstalt, in deiner Nähe.
gib Gas und habe Spaß
eisenherz
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