André 30.01.2007, 18:12 |
Was so mancher hier nicht wissen dürfte: Wehrpflicht -Gesetzesänderung![]() |
-->Auch im Spannungsfall (hört, hört, was unsere Volksvertreter dem deutschen Volk klammheimlich so alles einbrocken, obwohl doch Frieden herrscht) Dienst bid zum 60. Lebensjahr! |
André 30.01.2007, 18:37 @ André |
Re: Und warum es Frau Merkel mit einer EU-Verfassung so eilig hat |
-->Warum es die deutsche Bundeskanzlerin so eilig hat, eine EU-Verfassung durchzupeitschen |
Josef 30.01.2007, 20:11 @ André |
@Andre: Du schreibst. Die Verwaltung in Bruessel naehere sich ihrem Ende?? |
-->Kannst du das irgendwie begruenden?? |
André 30.01.2007, 22:45 @ Josef |
Re: Roman Herzog hat´s bereits erkannt. BRD keine parlamentar.Demokratie mehr |
-->http://www.welt.de/data/2007/01/13/1176169.html |
Tassie Devil 31.01.2007, 09:53 @ André |
Re: Top-Staatsmafia-Bastard Roman Herzog des BRDDR Dreck- und Schweinesystems... |
-->>http://www.welt.de/data/2007/01/13/1176169.html |
MI 30.01.2007, 21:06 @ André |
Re: Todesstrafe und EU-Verfassung, hier steht's anders |
-->"Diese Behauptung ist ungeheuerlich und absurd zugleich. Genau das Gegenteil ist der Fall. Durch die EU-Verfassung wird erstmalig und ausdrücklich ein absolutes Verbot der Todesstrafe in das Verfassungsrecht der EU aufgenommen. Dieses Verbot findet sich in der Grundrechtecharta, die ihrerseits den Teil II der EU-Verfassung bildet. In Artikel II-62 heißt es: |
apoll 30.01.2007, 21:56 @ MI |
Re: Todesstrafe und EU-Verfassung, hier steht's anders |
-->>"Diese Behauptung ist ungeheuerlich und absurd zugleich. Genau das Gegenteil ist der Fall. Durch die EU-Verfassung wird erstmalig und ausdrücklich ein absolutes Verbot der Todesstrafe in das Verfassungsrecht der EU aufgenommen. Dieses Verbot findet sich in der Grundrechtecharta, die ihrerseits den Teil II der EU-Verfassung bildet. In Artikel II-62 heißt es: |
André 31.01.2007, 09:40 @ MI |
Re: Todesstrafe und EU-Verfassung, hier steht's anders |
-->Ja aktuell schon, aber das Grundgesetz hat nach Art. 103 die Todesstrafe abgeschafft. Das ist aber eine rein deklamatorische Bestimmung, die änderbar ist, im Gegensatz zu den unveränderlichen ersten gut 20 Artikeln. Die Todesstrafe ist also durchaus vereinbar mit dem Basis-Grundgesetz, sie ist nur durch den Artikel 103 abgeschafft, kann aber jederzeit durch Sondergesetzgebung, wie durch die Notstandgesetze im Spannungs- und Kriegsfalle wieder eingeführt werden. Genauso so ist es mit der Eu-Verfassung. |