-->>Hallo Forum,
>heute hatte ich ein interessantes Gespräch mit meinem Vater wegen seiner Rente. Seit Jahr und Tag gibts ein übles Gezerre um seine Rentenberechnung.
>Bis dato wird er bei der Rentenversicherung von augenscheinlich halbwissenden Mitarbeitern hingehalten. Auf bestimmte Fragen scheinen diese rhetorisch bestens geschult zu sein, kommt aber eine Fragestellung außerhalb des Mainstreams, kommen die ins schwimmen ohne genaue Auskunft geben zu können.
>Zu dem Sachverhalt.
>Mein Vater hat fast 49 Jahre gearbeitet und dabei durchgehend überdurchschnittlich verdient. (Nebenbei: Der Vergleich des eingezahlten mit dem jemals ausgezahlten ist geradezu lächerlich.)
>Konkret zur Rentenberechnung:
>Aufsummiert wurden alle erarbeiteten Bruttolöhne des Arbeitnehmer der letzten 49 Jahre. Davon wurde dann der Rentenanteil von ca. 19,9 % abgezogen und daraus der Rentenbetrag berechnet.
>Wo liegen da die logischen Fehler?
>Es wurde nur der aufsummierte, erarbeitete Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers berücksichtigt. Wie steht es mit dem gleichen Arbeitgeberanteil, der normalerweise gar nicht auf dem Lohnzettel auftaucht? In seiner Aufsummierung wird der kein Stück berücksichtigt. IST DAS OK SO?????
>Summa summarum macht das die Hälfte des erarbeiteten Rentenbeitrages aus, der in der Rentenberechnung nicht auftaucht.
Da Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil gleich sind und daher jeder 19,9%/2 = 9,95% abgeführt hat, ist diese Rechnung zulässig.
In dieser Berechnung ist der Faktor 2 durch die volle Berücksichtigung der 19,9% enthalten. Zahlenbeispiele haben das eben bestätigt.
Verdammt! Jetzt muß ich das Forum um Verzeihung bitten, und meinem Vater jetzt das erklären, was die in der Rentenversicherung nicht konnten. Heul!!
Frage 2 ist allerdings nach wie vor aktuell;-))
>Zweite Frage betrifft die Bundeswehrzeit.
>Laut Grundgesetz darf keinem Bürger durch den Wehrdienst kein Nachteil entstehen, im vergleich zu jenen die nicht gezogen wurden.
>Vor der Bundeswehr hatte er sehr gut verdient, danach ebenfalls.
>Entgegen aller damaligen, mündlichen Versprechungen wurde der 18-Monatige Wehrdienst nur pauschal berücksichtigt und nicht so wie es seinen Einkünften davor und danach entsprach.
>Einer der sich davor drücken konnte, hat diesen Nachteil nicht.
>Ist das heute gängiges Recht??
>Danke und Gruß.
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