-->Hi futzi,
>wie sieht das eigentlich praktisch aus, wenn die Geier der
Steuereinzugszentrale ab 2009 25% der Gewinne aus Wertpapierverkäufen pauschal einsacken?
Nix Genaues weiß man nicht. Generell soll es für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne nur noch die „Abgeltungssteuer“ geben (wird von den Banken an der Quelle ermittelt und an den Fiskus abgeführt).
Bei Zinsen/Dividenden usw. ist es einfach, da diese bekanntlich p.a. (oder für darunter liegende Zeiträume) anfallen (mehr unten). Bei Kursgewinnen wird’s schwierig. Denn:
1. Angenommen, jemand hält ein Papier 12 Jahre und verkauft es dann (mit dem zu besteuernden Gewinn, so angefallen) kann der Vorgang nicht mehr zurückverfolgt werden, da die Aufbewahrungpflicht solcher Unterlagen (auch elektronischer) laut HGB und AO spätestens nach 10 Jahren endet. Und dann?
2. Die Papiere könnten auch verschenkt werden, dann fiele (z.B. unter Verwandten bei den hohen Freibeträgen, Eheleute 307.000, Kinder 205.000 Euro usw.) keine Schenkungsteuer an und der Beschenkte (oder Erbe = gleiche Steuersätze, dazu kommt noch bei Ehegatten im Todesfall ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro) könnte das Papier zum aktuellen Kurswert in Cash verwandeln. Und dann?
3. Selbst Nichtverwandte haben einen Freibetrag bei Schenkungen von 5.200 Euro und der danach fällige Steuersatz liegt (bis 52.000) bei nur 17 %, also weniger als die 25 Prozent. Wer viele „Freunde“ hat, kann bei einem Gewinn von ca. 5.000 pro Position (Einzelaktien, Depot) ununterbrochen „steuerfrei weiterreichen“.
4. Bei Ländern, die keine Schenkung-/Erbschaftsteuer kennen (Schweden, Portugal, Kanton Luzern/CH, usw.) lassen sich weitere herrliche Konstrukte denken.
5. Die Aktien/Depots können jederzeit auf andere Banken übertragen werden, ob bei inländischen dann die Kaufdaten (Kurs, Termin) mitgeliefert werden müssen, ist nirgends sichtbar im Entwurf geregelt. Bei ausländischen Banken (wir haben - noch - Kapitalverkehrsfreiheit) ist nicht ersichtlich, wie diese (EU, wie schon von anderen Postern genannt, bei Nicht-EU komplett abwegig) irgendwelche Steuern auf positive Kursdifferenzen abknöpfen und abführen könnten oder sollten, da dort deutsches Recht nicht greift.
Kurzum: Unausgereifter Schwachfug, der nichts als gigantische neue Bürokratien schafft (es müssen von Banken und Kunden ca. 12 zusätzliche Formulare ausgefüllt werden!) und den ohnehin kargen „Finanzplatz Deutschland“ komplett unter die Räder bringt.
>Werden die 25% dann später bei der Einkommensteuerveranlagung
berücksichtigt und dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert?
Sehr gute Frage! Auch dazu nur eine Wischiwaschi-Regelung, weil die Abgeltungssteuer ausdrücklich "mit Veranlagungsoption" bestückt wurde (§§ 20, 32 d, 43 a EStG). Das ist bei Zinsen/Dividenden noch verständlich (ähnlich der bisherigen Rechtslage), bei realisierten Kursgewinnen aber nicht konkret geregelt. Dürfen Kursverluste tatsächlich nicht gegengerechnet werden, wie beabsichtigt? Mit Verlusten aus anderen Einkunftsquellen darf jedenfalls schon heute nicht verrechnet werden. Vor allem: Was, wenn jeder Aktionär für sein Depot eine Ltd. oder neue GmbH gründet (deren EK von derzeit mind. 25.000 auf nur noch 10.000 Euro abgesenkt werden soll = ca. 90 VW-Aktien, haha) und es tolle Gestaltungsmöglichkeiten gibt (GF-Gehalt, Thesaurierung, usw.).
>So ist es doch auch momentan mit den Zinsen und der Zinsabschlagssteuer, welche bei der EKST auch mit dem persönlichen Steuersatz belegt werden.
Ja.
>Ist es bei der Abgeltungssteuer genau so? Oder sacken die Geier sich generell und unabhängig vom persönlichen Steuersatz die 25% ein?
Dazu gibt es bisher nur (geplante) Vorschriften in Sachen Zinsen/Dividenden. Das BFM selbst:
„Der Abgeltungssteuersatz beträgt 25 %, wodurch alle Steuerzahler mit einem höheren Grenzsteuersatz profitieren. Da der Grenzsteuersatz eines Ledigen schon bei einem zu versteuernden Einkommen von 15.000 Euro bei 25 % liegt, profitiert jeder ledige Steuerpflichtige mit Zinseinkünften von der Abgeltungssteuer, wenn seine anderen Einkünfte 15.000 Euro betragen und er darüber hinaus noch Zinseinkünfte bezieht. Steuerpflichtige mit einem geringeren Einkommen haben die Möglichkeit der Steuerveranlagung, dann wird das gesamte Einkommmen wie derzeit dem progressiven Einkommensteuertarif unterworfen.“
Von Wertpapiergewinnen (-einkünften), die ohne Frist (Speku wie bisher, also 1 Jahr, mit Verlustrücktragsmöglichkeit 1 Jahr und unbegrenzter Vortragsmöglichkeit, dazu Halbeinkünfteverfahren) rasiert werden sollen, ist keine gesonderte Rede bzw. Berechnung.
Die BMF-Rechnung bei der 25-%-Abgeltungssteuer (Zinsen, Dividenden, private Veräußerungsgeschäfte) sieht 2009 (Jahr des präsumptiven Inkrafttretens) ein Minus [!] von 320 Mio vor (danach: 1,065, 1,520, 1,430 Mrd). Was für eine Frechheit! 2011 wären es also 1,5 Mrd Minus. Das würde bedeuten: Keiner der ca. 7 Mio bundesdeutschen Aktionäre würde in diesem Jahr Gewinne aus „privaten Veräußerungsgeschäften“ ziehen.
Tatsächlich werden p.a. in der BRD >6.000 Mrd Euro Aktienumsätze getätigt (März 07 = 637 Mrd). Angenommen, nur 10 % davon sind Geschäfte von privaten Anlegern = 600 Mrd und davon seien 10 % realisierte Gewinne = 60 Mrd. Davon die 25 % Abgeltungssteuer (bei Grenzsteuersatz 25 % +) = 15 Mrd Euro Plus für die Staatskasse. Aha, und oben stehen 1,5 Mrd Minus.
Also: Einen solchen DRECK wie die Abgeltungssteuer zu fabrizieren, bedarf es schon einer besonders begnadeten Begabung. Tatsächlich geht es den Berliner Polit-Clowns um platten Fiskalismus. Steinbrück: „Sicherung des nationalen [!] Steuersubstrats“. Das dürfte sich freilich schneller verflüchtigen als er mit seinen flinken Äuglein jemals gucken kann.
Gruß!
|