-->Hallo,
## Kurz darauf wurden noch zwei Doppelgaragen errichtet, die in einer nachträglichen Teilungserklärung für zwei Eigentümer als Eigentumsanteile erfasst wurden.##
Wie erfasst? Haben die diese Garagen gekauft und somit als Eigentum erworden, dann sind die kein Gemeinschaftseigentum, auch kein Sondereigentum und müssen somit von den Eigentümern in Schuss gehalten werden.
Sind diese Garagen als Sondereigentum den beiden Eigentümern zugesprochen worden, mit Zustimmung der anderen Eigentümer, dann wird es strittig.
Oder sind die ins Gemeinschaftseigentum übergegangen und werden nun den beiden Eigentümern vermietet, dann sind für die Wartung und Reparatur alle Eigentümer mit ihren Rücklagen zuständig, dann müssten jedoch auch die Mieteinnahmen in der Jahresabrechnung auftauchen.
## Diese nachträgliche Teilungserklärung war dem Verwalter und anscheinend allen übrigen Wohnungseigentümern unbekannt.##
Wie soll den so etwas gehen? Eine geheime Teilungserklärung an dem Notar vorbei. Ohne Kenntnisnahme der anderen Eigentümer. Dann ist die nicht rechtswirksam.
## Im Jahr 2006 musste eine Doppelgarage für rund 3000,00 Euro repariert werden. Diese Kosten wurden vom Verwalter auf alle Eigentümer umgeschlagen, da nach einem OLG-Urteil (2003) diese Kosten von allen zu tragen wären.##
Wenn die zum Gemeinschaftseigentum gehört, meistens vermietet an einen Eigentümer oder extern, dann ist das korrekt. Bitte mal genau die Ausgangslage bei diesem Urteil prüfen.
## Nun grub ich die nachträgliche Teilungserklärung beim Grundbuchamt aus, und siehe da, dort ist vereinbart, dass die Instandhaltungs- und Reparaturkosten der Garagen von den Eigentümern und nicht von der Gemeinschaft zu tragen sind.##
Wenn dort diese beiden als Eigentümer genannt worden sind, dann müssen sie auch ihre Reparaturen selbst bezahlen. Wenn die beiden Garagen jedoch Teil des eigentlichen Wohngebäudes sind, dann sind grundsätzlich alle Teile des Gebäudes, wie die Fassade, das Dach, der Außenanstrich der Fenster, der Treppenraum, Teil des Gemeinschaftseigentums und somit werden Reparaturen und Verschönerungsarbeiten auch von allen bezahlt, auch bei den Garagen, die Teil dieses Eigentums sind, z. b. die Fassade oder die Frisch- und Abwasserleitungen, die außerhalb der Garagen geführt werden.
Wobei, wenn ich es richtig gelesen habe, die gesamte Prozedur der Mehrheiten für die Zustimmung gesetzlich neu geregelt worden sind, in dem Sinne, das oft mit nur noch die einfache Mehrheit als Beschluss ausreicht, wo vorher eine 2/ 3 Mehrheit oder alle zustimmen mussten.
## Erst in den Folgejahren will man sich an die"verschollene" Teilungserklärung halten. Alle stimmten für diesen Vorschlag, auch ich, da ich mich dem Gruppenzwang beugte.##
Das wird schwer. Prozesse im Eigentumsrecht lassen einen großen Ermessensspielraum für den Richter zu, habe ich selbst erlebt.
## 1) Die Einzelabrechnungen aller lagen nicht aus##
Versteh ich nicht, Wenn der Gesamtbetrag stimmt, der von Einnahmen und Ausgaben und der Verwalter deine Abrechnung mit deinem Eigentumsanteil richtig ausgerechnet hat, warum willst du dann die Abrechnungen der anderen Eigentümer sehen?
## 2) Meine Kostenabrechnung weist nicht aus, was andere summarisch zu zahlen haben ##
Was soll denn das für eine Abrechnung sein und so etwas last ihr und der Verwalterbeirat dem Verwalter durchgehen? Wofür bezahlt ihr den denn?
## 3) Der Verwalterbeirat hat seine Stellungnahme nicht schriftlich vorgelegt ##
Ist aber auch nicht üblich. In der entscheidenden Eigentümerversammlung erklärt der alte Verwalter pro Forma das Ende seiner Arbeit, fordert den Verwalterbereit auf, ob er bei der Prüfung seiner Rechnungsaufstellung Fehler gefunden hat und wenn nicht, dann bittet der Verwalter um seine Entlastung gegenüber den versammelten Eigentümer und wird, in der Regel, für ein Jahr weiter als Verwalter für das Objekt bestellt.
Oder er wird nicht entlastet, wegen schwerer Versäumnisse, Falschabrechnung, Absprachen mit Firmen zu seinen Gunsten, dann gibt es Ärger und man muss sehen wie man weiter vorgeht. Kurzfristig musste ich mal in einem solchen Fall, mit einem anderen Eigentümer zusammen, den Verwalter spielen, bis wir schnell einen neuen gefunden hatten.
PS: Meine Sicht der Dinge natürlich ohne Garantie. Eigentumsrecht, das habe ich bald gemerkt, ist flüssig wie Mos - Ã-l.
bis denne
eisenherz
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