--><font size="5">Geld-Kontrolle an der Grenze sind verschärft worden</font>
Seit Freitag hätten es Menschen mit viel Bargeld schwerer: Die Geld-Kontrollen an den EU-Grenzen seien verschärft worden, ist zu lesen Wer verschweige, dass er eine Menge Geld dabei habe, müsse zahlen - bis zu eine Million Euro.
Ab Freitag sei eine neue EU-Verordnung 1889/2005 wirksam geworden, mit der der Kampf gegen Geldwäsche und internationale Terrorismusfinanzierung verstärkt werden soll. Danach müssten Reisende, die in die EU kommen oder diese verlassen, Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr unaufgefordert den jeweiligen Behörden melden. In Deutschland müsse die Summe beim Zoll schriftlich angemeldet werden - per Papierform und auch elektronisch. Gefragt werde unter anderem nach Reiseziel, Herkunft des Geldes und Verwendungszweck.
Bei Nicht- oder Falschanmeldung von mitgeführten Barmitteln - dazu zähtlen Bargeld, aber auch Schecks, Zahlungsanweisungen, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine - drohten Geldbußen bis zu einer Million Euro. Bei Zweifeln an den Angaben oder bei anderen Hinweisen auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung beschlagnahme der Zoll die mitgeführten Barmittel.
Wer mit Bargeld in meldepflichtiger Höhe verreisen wolle, sollte also beim Grenzübertritt ausreichend Zeit für die Kontrollen einplanen. Flugreisende müssen ihr Formular im gekennzeichneten roten Ausgang für anmeldepflichtige Waren abgeben. Wer mit der Bahn oder mit dem Schiff in die EU ein- oder ausreise, erhalte einen Anmeldungsvordruck bei den zuständigen Zollbediensteten. Für Schiffsreisende gebe es außerdem Zollstellen in den jeweiligen Seehäfen.
Die EU-Verordnung sei bereits im Herbst 2005 beschlossen worden und gelte an allen Außengrenzen der Europäischen Union. Damit sollen Geldbewegungen aus illegalen Quellen eingedämmt, Geldwäscheaktionen verhindert sowie Gelder zur Terrorismusfinanzierung sichergestellt werden.
Der freie Kapitalverkehr werde durch die Pflicht zur Abgabe einer Anmeldung und die Zollkontrollen nicht eingeschränkt, heißt es. Barmittel dürften auch in Zukunft in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.
Den Bargeldverkehr zwischen EU-Mitgliedsstaaten, aber auch innerhalb Deutschlands bewachen seit 1998 in erster Linie die sogenannten Mobilen Kontrollgruppen des Zolls.
Außerdem seien Beamte der Bundespolizei sowie der Länderpolizeien Bayerns, Bremens und Hamburgs zu Bargeldkontrollen befugt. Auf Nachfrage müsse man mitgeführtes Bargeld oder beispielsweise Wertpapiere, Reiseschecks sowie Edelmetalle und Edelsteine mündlich anzeigen.
Seit gestern gelte auch hier ein Gesamtmeldewert von 10.000 Euro oder mehr - zuvor lag die Grenze noch bei 15.000 Euro. DarĂĽber hinaus dĂĽrften die Beamten bei Kontrollen auch nach Herkunft und Verwendungszweck der mitgefĂĽhrten Mittel fragen.
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