-->Reisende müssen sich bei einem Grenzübertritt an schärfere Gepflogenheiten gewöhnen. Am 15. Juni tritt eine EU-Verordnung in Kraft, wonach Bürger mitgeführte Barmittel von 10.000 Euro an aufwärts nicht nur deklarieren, sondern auch zusätzlich den Geldfluss bis zum Empfänger lückenlos erläutern müssen.
Diese Meldepflicht nach der EU-Verordnung 1889/2005 ab kommenden Freitag gilt neben den mitgeführten Euro- oder Dollar-Scheinen auch für Wertpapiere, fällige Zinskupons und Schecks. Erfolgt der Länderwechsel innerhalb der EU, sind zusätzlich auch noch Edelmetalle und -steine anzugeben. Geht es hingegen mit dem Pkw in die Schweiz, interessiert sich der Zöllner nicht für die Goldbarren im Kofferraum.
Noch drei Tage gilt die derzeitige Regel, wonach bei einem Grenzübertritt Barmittel ab 15.000 Euro auf Nachfrage des freundlichen Zollbeamten anzugeben sind. Dann teilt es sich je nach Reiseziel. Geht es in ein Drittland oder von dort wieder zurück in die EU, sind mitgeführte Geld- und Wertpapierbestände zwingend eigenständig zu melden. Die schriftliche Deklaration erfolgt bei der Zollstelle des EU-Mitgliedsstaates, über das ein Drittland angesteuert wird oder aus dem die Rückreise ins Europäische Gemeinschaftsgebiet erfolgt. Fährt ein Aachener beispielsweise nach Brüssel, um von dort in den Florida-Urlaub zu fliegen, muss er zweimal an seine Reiseschecks im Handgepäck denken. Erst hat er bei der Einreise nach Belgien fragenden Beamten Auskunft zu erteilen und am Flughafen muss er sich an den zuständigen Schalter wenden, um dort die Beweggründe für die mitgeführten Schecks schriftlich zu erläutern.
Für diese Formalien sollten Urlauber ausreichend Zeit vor dem Flug einkalkulieren. Denn bei Barmitteln ab 10.000 Euro ist nicht nur der genaue Bestand aufzuschreiben. Zusätzlich möchten die EU-Zöllner Name und Anschrift des Reisenden wissen und fordern Angaben zu geplanten Reisewegen und Verkehrsmitteln. Ganz delikat wird es dann bei den Fragen, woher das mitgeführte Geld stammt, wofür es verwendet werden soll und wer Eigentümer und Empfänger ist. Auf dem hierfür extra kreierten Vordruck ist zum Beispiel vollständig einzutragen, dass die Zinskupons zur Einlösung auf einer Bank auf den Bahamas vorgesehen sind oder die Aktien im Gepäck vom Nachbarn stammen.
Wiederholung der Prozedur
Führt der Flug umgekehrt wieder zurück in die EU, muss am Flughafen die gleiche Prozedur wiederholt werden, diesmal am besonders gekennzeichneten roten Ausgang für anmeldepflichtige Waren. Nicht besser geht es Personen, die mit ihrem Sportflugzeug verreisen. Sie haben die Formulare zuvor an der für den Flugplatz zuständigen Zollstelle abzugeben. Geht die Fahrt mit der Bahn nach Zürich, ist für die neue Zolldeklaration nicht extra ein Zwischenstopp in Basel notwendig. Bares und Wertpapiere sind direkt bei den Zugkontrolleuren anzumelden. Kein Entrinnen gibt es auch über den Seeweg. Wer von Hamburg aus Norwegen ansteuert, kann zuvor seine schriftliche Anmeldung bei der für den Landungsplatz zuständigen Zollstelle abgeben.
Bleiben Urlauber oder Geschäftsreisende hingegen innerhalb der EU, sind die Gelder ab 10.000 Euro nur auf Nachfrage mitzuteilen. Die Beamten haken aber nicht nur in Grenzgebieten nach, Kontrollen sind an jedem Ort in Deutschland möglich. Wer nicht oder falsch meldet, muss mit Geldbußen bis zu 1 Mio. Euro rechnen.
Bei vollständigen Angaben sind die Daten per EDV unter den einzelnen Staaten austauschbar. Der belgische Zoll kann also bei verdächtigen Reisenden aus Köln oder Düsseldorf nach Deutschland melden. Die Informationen wandern dann an Zoll-, Polizei-, Justiz- und sonstige Verwaltungsämter. Diese personenbezogenen Daten dürfen auch an Finanzbehörden gehen, sofern sie für die Steuerfestsetzung oder ein Hinterziehungsverfahren relevant erscheinen.
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