Verwaltungsfachwirt 26.06.2007, 17:00 |
Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden...![]() |
-->Die Sachlage: Unser Sohn spielt mit seinem Freund (A) auf der Veranda von Nachbar B. A ist nicht Sohn von B sondern ein weiteres Nachbarskind. A ist vier Jahre und läuft durch eine Schwingtüre auf dieser Veranda. Die schwere Holztüre schwingt zurück und haut unserem Sohn (ebenfalls vier Jahre), der auch durch diese Schwingtüre laufen möchte, ins Gesicht. Dabei verliert er drei obere vorne befindliche Milchzähne. Das Krankenhaus teilt uns mit, dass in 99 Prozent aller Fälle in einigen Jahren die Folgezähne problemlos nachwachsen. Wir, die Eltern, standen zum Zeitpunkt des Unglücks etwa 20 Meter entfernt, haben zwar immer wieder mal zu unserem Sohn geschaut, aber nicht in dem Moment, wo der Unfall mit der Schwingtüre passierte. Die Eltern von Sohn A waren nicht anwesend, die Inhaberin der Veranda befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Haus. |
GutWettertrader 26.06.2007, 17:28 @ Verwaltungsfachwirt |
Re: Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden... |
-->Spar die die Mühe. Da kommt nix raus dabei. |
Verwaltungsfachwirt 27.06.2007, 17:11 @ GutWettertrader |
Re: Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden...(Die Aufklärung) |
-->http://www.frag-einen-anwalt.de/Schwingt%FCre-des-Nachbarn-schl%E4gt-Kind-Z%E4hne-aus---Anspr%FCche__f27375.html |
laubbesen 26.06.2007, 19:04 @ Verwaltungsfachwirt |
Re: Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden... |
-->Kurze Nachfrage, es ist nicht Dein Sohn? Es ist eine Frage, welche Du in einem anderen Forum nachgelesen hast - oder? Denn ich bin der Meinung, wer solche Gedanken überhaupt entwickelt, wen er nun da verklagen könnte... Also es tut mir Leid, das ist ja nur noch daneben. Besser man kümmert sich um sein Kind und seine Schmerzen, oder passt halt mal vorher gscheid auf, wenn man so zart gestrickt ist, bevor wenn man deswegen einen Aufstand macht. Der Junge wird es überleben und in Zukunft einfach nicht blind hinter jemanden herlaufen, der vor Ihm ein Tor aufgestossen hat. |
beni 26.06.2007, 19:07 @ Verwaltungsfachwirt |
Ich würde dem Frager raten: |
-->Hallo, |
Köbs 26.06.2007, 19:42 @ Verwaltungsfachwirt |
Keine Ahnung aber bei einem Bienenstich... |
-->...findet sich bestimmt ein Anwalt aus USA der eine Sammelklage gegen |
igelei 26.06.2007, 20:01 @ Verwaltungsfachwirt |
würde nichts unternehmen, bzw. mir die Frage stellen, was im umgekehrten..mkT |
-->... Fall, also als Vater des"Schadensverursachers", mein Wunsch wäre. Vom Nachbar verklagt werden? Sicher nicht, also würde ich ihn selber auch nicht verklagen. Das ist im Übrigen immer eine sehr gute Entscheidungshilfe, man frage sich, ob man möchte, dass der Mensch mit dem man es zu tun hat, einem das gleiche tut. Kann man damit leben, kann man so mit ihm umgehen, wenn nicht sollte man es demjenigen auch nicht antun. Wenn sich jeder dran halten würde, wäre es einfacher auf dem Planeten... |
YIHI 26.06.2007, 20:26 @ Verwaltungsfachwirt |
krank owT (o.Text) |
--> |
Elmarion 26.06.2007, 20:47 @ Verwaltungsfachwirt |
Re: Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden... |
-->A haut B einen Hammer vorn` Kopp! Wem gehört der Hammer? |
etoile 26.06.2007, 23:22 @ Verwaltungsfachwirt |
Re: Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden... |
-->>Die Sachlage: Unser Sohn spielt mit seinem Freund (A) auf der Veranda von Nachbar B. A ist nicht Sohn von B sondern ein weiteres Nachbarskind. A ist vier Jahre und läuft durch eine Schwingtüre auf dieser Veranda. Die schwere Holztüre schwingt zurück und haut unserem Sohn (ebenfalls vier Jahre), der auch durch diese Schwingtüre laufen möchte, ins Gesicht. Dabei verliert er drei obere vorne befindliche Milchzähne. Das Krankenhaus teilt uns mit, dass in 99 Prozent aller Fälle in einigen Jahren die Folgezähne problemlos nachwachsen. Wir, die Eltern, standen zum Zeitpunkt des Unglücks etwa 20 Meter entfernt, haben zwar immer wieder mal zu unserem Sohn geschaut, aber nicht in dem Moment, wo der Unfall mit der Schwingtüre passierte. Die Eltern von Sohn A waren nicht anwesend, die Inhaberin der Veranda befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Haus. |
LenzHannover 27.06.2007, 00:12 @ Verwaltungsfachwirt |
Absurde, insbesondere, weil wir zu viele Anwälte haben... |
-->1. Selbstanzeige wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. |