schaumermal 10.07.2007, 09:14 |
Petition zur Änderung des Art. 79 Abs. 2 des GG![]() |
-->FUNDSACHE |
LenzHannover 10.07.2007, 12:09 @ schaumermal |
Was sind den das für Pappnasen? |
-->im Zusammenhang mit Korruption,... aufgefallen. |
pecunia 10.07.2007, 13:57 @ LenzHannover |
Ans Bein pinkeln... |
-->ich wäre z.B. für unangekündigte Drogenkontrollen bei zufällig ausgewählten Herrschaften |
FOX-NEWS 10.07.2007, 16:42 @ schaumermal |
"den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben" |
-->>(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt. |