-->>Guten Tag Tassie Devil,
Hi Prinz,
>ich gestehe, bei einigen meiner Fragen denke ich mir in der Tat mehr dabei, als ich dazu schreibe. Ist aber auch zwingend, denn sonst würden meine Prosa jedes Mal ein kleines Buch ausfüllen. Klar ist, wenn ich schon so frage, dann wollte ich im Grunde genommen auf den Unterschied zwischen Privatbanken und Banken im Besitz der Ã-ffentlichen Hand hinaus.
Ja, das dachte ich mir auch.
>Jetzt bitte ich dich um deine Hilfe, wenn du es kannst und wenn du Lust dazu hast: Da gibt es die Privatbanken, die mal außen vor gelassen, die sollen gefälligst ihr eigenes Süpplein kochen, welches mich generell als pensionierte Beamter einer, der in einer gesicherten Armut hart am Rande der Gesellschaft dahinsiecht, nicht so sonderlich interessiert.
Voellig aus den Augen solltest Du allerdings auch solche auf rein privater Kapitalbasis stehenden Geschaeftsbanken keinesfalls verlieren!
Und zwar ganz einfach deshalb, weil auch im Falle deren hochgradigen Misswirtschaft das gesamte kreditaere Geld-/Bankensystem umfallen koennte, was mit voelliger Sicherheit zuvor den Staat mit seinen haftenden Steuerdeppen auf den Plan rufen wuerde, um den allgemeinen umfassenden Implosionskollaps zumindest zu vertagen.
Die Domino-Reihenfolge beim allgemeinen Kollaps: zuerst implodiert die Produktionswirtschaft, kurz danach implodiert der Staat, woraufhin stehender Fuesse das gesamte Bankensystem folgt. Feierabend.
Aber die Banken im Staatsbesitz, in der Hand des Länder, der Bundesregierung, welche konkrete Aufgaben haben die eigentlich, wo sind diese beschrieben, in welchen Bankenfeldern sind sie in ihrem Handeln stark eingeschränkt und was ist denen streng untersagt, bei Strafe, wo die Privatbanken gerade erst anfangen ihre Geschäfte zu machen?
Die Banken"im Staatsbesitz", das ist ein schoenes und manchmal nicht ganz einfaches Thema.
Zunaechst einmal muss man bei solchen Geschaeftsbanken basierend auf Kapitalbeteiligungen aus oeffentlichen Geldern in deren aktuellen Jahresbilanzen auf der Passivaseite nachsehen, wer was wie wo warum denn da alles an Beteiligungskapital eingebunkert haelt, denn eine Bank"im Staatsbesitz" muss keinesfalls ihr Eigenkapital stets zu 100% aus oeffentlichen Geldern beziehen oder bezogen haben! Es sind also zuerst die Eigentumsverhaeltnisse solcher Geschaeftsbanken zu klaeren.
Die KfW z.B., die Kreditanstalt fuer Wiederaufbau, steht, ohne jegliche Verifikation spekuliere ich jetzt, zu 100% im Eigentum des zu 100% kapitalgebenden Bundes, dahinter stehen letztendlich das BMF und der Bundesfinanzminister wie auch der bundesdeutsche Steuerzahlerdepp.
Die Zwecke und die Aufgaben, die diese KfW nun zu erfuellen hatte und heute noch hat, solltest Du in deren Website in den Satzungen finden, ansonsten muesstest Du Dich bei denen um ihre Auskuenfte bemuehen, sicherlich weiss auch hier im Forum @dottore zumindest im groeberen Rahmen ueber die Zwecke und Aufgaben z.B. der KfW Bescheid, den koenntest Du ggf. auch fragen.
Unter die Zwecke und Aufgaben der KfW fallen satzungsgemaess auch Kapitalbeteiligungen an anderen Geschaeftsbanken, welche wiederum gewissen Anforderungen u.a. aspektiv und perspektiv deren Zwecke und Aufgaben genuegen muessen, was sich z.B. im Falle der IKB bekannter Weise erst kuerzlich zu einem teuren Engagement gerierte.
Das, was ich zu der KfW in den Absaetzen zuvor schrieb, das gilt prinzipiell auch alles fuer die Landesbanken, wobei deren Eigentuemerverhaeltnisse infolge deren gesamte Eigenkapitalfundierungen natuerlich anders liegen wie bei der KfW, entsprechend anders fokussiert sich natuerlich auch deren Zweck- und Aufgabenspektrum.
Der gesamte Sparkassenverband in der BRDDR/DDR 2.0 mit Hunderten von daran angeschlossenen Sparkassen ist nach meinem derzeitigen Wissen nach wie vor eine oeffentlich rechtliche Veranstaltung, was wiederum heisst, dass auch bei diesem Konstrukt"der Staat" seine Finger mit drauf hat, allerdings sehr viel mehr auf lokalen/kommunalen Ebenen. Zu den Eigentuemerverhaeltnissen und dem weiteren Tralala gilt auch hier prinzipiell das unter KfW geschriebene.
Ueber dem gesamten Bankensystem thront aufsichtsfuehrend die BAFIN, das ist die BundesAnstalt fuer FINanzaufsicht (oder so aehnlich), deren Oberhaeuptling Juergen Sanio hat erst neulich wiederum erfolgreich seinen regelmaessigen persoenlichen K-Fall-Test absolviert, als er sich in seiner Eigentumsimmobilie tiiiieeef in den kanadischen Waeldern kurzfristig verurlaubte.
Welchen Zwecken und Aufgaben die BAFIN datailliert nun folgt, das solltest Du gleichfalls auf deren Website erkunden koennen.
>Wenn die überhaupt keine Grenzen in ihrem Handeln als Bank einzuhalten brauchen, dann sind sie mit den Privatbanken gleichgestellt, sogar besser gestellt, das würde weder denen schmecken, noch wäre es sinnvoll, denn dann kann man sie doch gleich privatisieren.
Nein, die Geschaeftsbanken, in denen"der Staat" irgendwie mit drinhaengt, kapitalgebend und/oder aufsichtsfuehrend, sie koennen und duerfen nicht voellig frei und losgeloest nach ihren jeweils aktuellen Geschmaeckern wuehlen und agieren, sie muessen sich schon an ihre Satzungen halten, die man natuerlich gerade auch bei deren Aenderungen unter grossen Argusaugen halten muss.
>Weiter benötige ich deine kompetente Hilfe, ohne Hintergedanken, wozu gibt es die Landesbanken, die Bundesbank, die europäische Zentralbank, wofür wurden diese speziellen Banken geschaffen und wofür nicht?
Schaue auf deren Webseiten in deren Satzungen rein, dort muesstest Du die Details finden.
Ganz grob gerasterte Anhaltspunkte fuer diese Banken sind:
1. Die EZB, europaeische Zentralbank, ist in ihrer Charakteristik eine ZB und keine Geschaeftsbank (MFI), sie hat zur Aufgabe, die ZBs der Eurolaender und deren Waehrungsraeume zu koordinieren und zu ueberwachen/kontrollieren, auch vermag sie GELD an Geschaeftsbanken in den Eurowaehrungsraeumen zu emissionieren.
2. Die BUBA ist die Bundesbank, sie ist in ihrer Charakteristik gleichfalls eine ZB und keine Geschaeftsbank, ihr Aktionsradius ist auf den Waehrungsraum der Geschaeftsbanken in der BRDDR/DDR 2.0 begrenzt und sie emissioniert an diese GELD.
3. Landesbanken sind von ihrer Charakteristik her Geschaeftsbanken, deren Kerngeschaefte sich auf die Angelegenheiten in Bundeslaendern fokusieren, was aber keinesfalls heissen soll, dass sie ausschliesslich nur auf diese limitiert sind.
>Sind diese besondere Art von Banken einfach nur dazu da, von der Europäischen Zentralbank abwärts den jeweiligen Privatbanken Geld zur Verfügung zu stellen, natürlich gegen Zinsen, wenn diese mehr davon benötigen, als sie tatsächlich haben?
Du musst unterscheiden zwischen der Charakteristik einer Zentralbank (ZB) und einer Geschaeftsbank (MFI, Monetaeres FinanzInstitut).
Die Kernaufgabe einer Zentralbank ist, ueber den sie einschliessenden Ring der Geschaeftsbanken den gesamten Waehrungsraum ihres Aktionsradius mit GELD zu versorgen wie auch zu ueberwachen.
Die Kernaufgabe einer Geschaeftsbank hingegen ist, satzungsbezueglich KREDITE zu vergeben und GELD der ZB an das Publikum durchzureichen.
>Das wäre ein besonderer Auftrag, der von keiner Privatbank wahrgenommen werden darf und bei dem, die Stufenleiter abwärts, der Vertrieb dieses Geldes, in alle Richtungen, von den jeweils untergeordneten staatlichen Banken geleistet werden muss, bis zur Landeszentralbank.
Eine Landeszentralbank LZB ist eine reine Zweigstelle der ZB BUBA, sie ist nur mit der Aufgabe der Lieferung von ZB-GELD an die Geschaeftsbanken in ihrem Aktionsumkreis betraut, bitte die LZBn nicht mit den Geschaeftsbanken der Landesbanken verwechseln!
>Anders herum gefragt, haben diese Banken soviel Ermessensspielraum, über diesen eben beschriebenen Spezialauftrag hinweg, sich an Geschäften zu beteiligen, die sonst nur den Privatbanken überlassen werden müssen?
Die Zentralbanken haben ihr speziellen Zwecke und Aufgabenspektren, an die sie sich halten muessen, bei den Geschaeftsbanken mit oeffentlich rechtlicher Charakteristik ist das genauso.
Letzendlich aber unterliegen alle incl. der Privatbanken der BAFIN.
>Nachgefragt, haben die Landeszentralbanken gegen ihren Geschäftsordnung verstoßen, wenn sie an der Regierung und an ihren parlamentarischen Auftrag vorbei sich auf Aktienspekulationen, mit Hypothekengeschäften eingelassen haben, für die sie nie die Befugnis hatten hatten, weder in ihrer generellen Aufgabenbeschreibung noch auf besondere Anweisung einer Regierung.
Ja klar haben sie damit gegen ihre Satzungen verstossen, eine LZB als reine Zweigstelle der BUBA darf sich niemals mit solchen Geschaeften ueberhaupt befassen.
>Geschäfte, die den Zweck dieser Banken ausschließen und haben somit die Verantwortlichen in diesen Banken gegen Gesetze verstoßen und müssen mit dem Besuch des Staatsanwaltes rechnen?
Ja.
Alles klar?
>bis denne
>eisenherz
Gruss!
TD
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