-->Erstmal etwas Vorgeschichte, interessanter Teil folgt gegen Ende.
<vorgeschichte>
Trotz meiner jungen Jahre bin ich bereits rentenberechtigt und habe entsprechende Anträge gestellt. Da ich noch Student bin, benötigten die von mir jedes Semester eine Immatrikulationsbescheinigung. Die habe ich denen auch immer artig geschickt, die Anträge wurden bewilligt, und die 70 Euro, die ich bekommen habe, hat sich monatlich die Krankenkasse einverleibt, weil ich plötzlich kein Student sondern Rentner war. So weit, so sinnlos.
Vor einem Jahr bin ich in eine andere Stadt umgezogen, um Praktikum und Diplomarbeit durchzuführen. Die Rentenversicherung hat mir quasi sofort die Bezüge gestrichen, weil denen nicht klar war, wie ich denn bitte mein Studium durchführe. War mir aber auch egal, weil mich die Krankenkasse erstmal wieder als Student führte. Dann hat mir die Krankenkasse gesagt, das sie mich nicht als Student führen könnten, weil es auf den Anspruch und nicht auf den tatsächlichen Bezug der Rente ankommen würde. Ich solle also den Bescheid der Rentenversicherung widerrufen. Hab ich gemacht, daraufhin wollte die Rentenversicherung von mir schriftlich erklärt haben, wie ich mein Studium durchführe.
</vorgsechichte>
Ich hab mich dann aber nicht mehr gerührt (aus diesen und jenen Gründen), und inzwischen hat die Rentenversicherung ganze vier Briefe an mich gerichtet. Sie sind dazu übergegangen, mir Gesetzestexte und Paragraphen im Anhang mitzusenden, und die mitgesendeten Texte werden von mal zu mal witziger. Zunächst war nur die Ablehnung des Antrags in Aussicht, dann der Entzug der Sozialleistungen (Ooch...) Das neueste Attachment ist allerdings der
§62 Sozialgesetzbuch I: Untersuchungen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
Was will mir der Künstler damit sagen!?
Hab jedenfalls nicht schlecht gelacht.
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