-->Aktueller Papier Spiegel Seite 16:
Ernst August von Hannover:
Damit kommt es nun zur Einleitung eines vor deutschen Gerichten äußerst seltenen Wiederaufnahmeverfahrens
... weil er den Hotelier im Januar 2000 mit einem Gegenstand, möglicherweise einem Schlagring, schwer verletzt haben soll. Das hatte auch der damalige Verteidiger des Angeklagten als Möglichkeit vor Gericht eingeräumt. Der seitdem vorbestrafte Ernst August von Hannover konnte nun allerdings Briefe vorlegen, die darauf hinweisen, dass der Anwalt dieses Quasi-Geständnis ohne Wissen und ohne Einverständnis seines Mandanten abgelegt habe. (...den Hotelier nur mit der bloßen Hand zwei Ohrfeigen verpasst haben, ohne Verletzungswirkung)
Der Prinz ist lernfähig: Sollte es danach zu einem neuen Hauptverfahren kommen, will erstmals auch der Prinz selbst im Gerichtssaal erscheinen.
Es ist schon gruselig, dass sogar sehr wohlhabende Menschen derart schlecht vor Gericht vertreten werden. Ich kann jedem nur raten: Selber hin gehen, mit reden, wenn es um was wesentliches geht.
Im TV war NDR ZAPP diesbezüglich mal wieder nett.
Tote hungernde - interessiert nicht, Geburt im Baum? - Sofort war die Pressemeute da und stellte blöde Fragen an uninformierte Personen (wer kann schon die dortige Sprache...). Nach 23 Uhr gibt es hie un d da schon ganz brauchbare Dinge im TV.
Die abwatsche für die Presse bzgl. dem in der Türkei inhaftierten Jungen war auch gut. Wer Politiker hat, braucht keine Feinde .
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