-->Die Gesinnungsschnüffelanten lassen nicht mal mehr die Toten ruhen.
1. Der Journalist Michael Grandt hat bei der Staatsanwaltschaft Solothurn/Schweiz Strafanzeige gegen den Leiter des Rudolf-Steiner-Archivs in Dornach wegen Volksverhetzung und Rassendiskriminierung gestellt. Michael Grandt sieht in der Stellungnahme des Archiv-Leiters die Herabsetzung der Angehörigen des jüdischen Glaubens, in dem dieser eine antisemitische Äußerung Rudolf Steiners in der heutigen Zeit relativiere.
Michael Grandt bat deshalb die Staatsanwaltschaft im Sinne des Art. 261 Schweiz. Strafgesetzbuch (§130 STGB in Deutschland) wegen Rassendiskriminierung in der Ã-ffentlichkeit (Volksverhetzung in Deutschland) die Ermittlungen aufzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft Solothurn hat zwischenzeitlich den Eingang der Strafanzeige bestätigt.
2. Drei Wochen zuvor hatten die Aktion Kinder des Holocaust und Michael Grandt Strafanzeige wegen Volksverhetzung und Rassendiskriminierung gegen den Rudolf-Steiner-Verlag in Dornach/Schweiz gestellt. Das Verfahren läuft noch.
3. Michael Grandt hatte Strafanzeige gegen einen anthroposophischen Verlag in Berlin gestellt, weil dieser das Buch mit den antisemitischen Äußerungen Rudolf Steiners vertreibt. Auch dieses Verfahren läuft noch.
jetzt wird reagiert:
Verstoßen Textpassagen in Rudolf Steiners Werk gegen die schweizerische Anti-Rassismus-Bestimmung? Die Auslieferung eines Buches seiner Gesamtausgabe wurde jetzt gestoppt. Die Nachlassverwaltung Rudolf Steiner reagiert auf drohendes Strafverfahren.
Cornelius Bohlen, der Präsident Nachlassverwaltung Rudolf Steiner erklärte nun gegenüber der Basler Zeitung, das betroffene Buch werde nicht mehr weiter ausgeliefert. Bohlen reagiert damit auf ein drohendes Strafverfahren. „Die Auslieferung dieses Buches wird gestoppt“, sagte er gegenüber der BZ und verspricht: „Wir gehen die Kommentierung der umstrittenen Passagen im nächsten Jahr an. Wir wollen keine Kompromisslösung. Wir wollen einen klaren Umgang mit der Problematik. Wir sind auch der Auffassung, dass einzelne Aussagen rassistisch wirken können.“ Gleichwohl sei die Gesinnung von Rudolf Steiner klar nicht rassistisch.
Und darum geht es wirklich:
"Ob diese krude, völlig veraltete, unwissenschaftliche und aus der Theosophie entlehnte Weltanschauung eine Gefahr für die Schüler darstellt, wenn sie nun über Lehrer oder Unterrichtsfächer vermittelt werden kann, müssen die einzelnen Eltern für ihre Kinder selbst entscheiden", so Grandt, der diesbezüglich im Gespräch mit derStandard.at ein"hochbrisantes Buch" ankündigt. (burg/ derStandard.at, 15. November 2007)
Zum Nachlesen:
http://openpr.de/news/170911/Bund-der-Freien-Waldorfschulen-mischt-sich-in-laufende-Gerichtsverfahren-ein.html
http://openpr.de/news/173307/Nachlassverwaltung-reagiert-auf-drohendes-Strafverfahren-und-stoppt-Rudolf-Steiner-Buch.html
http://derstandard.at/?url=/?id=3103117
|