>>Du schreibst:
>>>6. Ich habe ihn auf die Originalaktien von Harmony und Durban angesprochen, die wir ja nicht kaufen können. Es existiert keine deutsche WKN, so daß der Kauf in Paris unmöglich ist. Er versucht das etwas zu drehen. Vielleicht gibt es bald WKN.
>>Ich habe aber Durban (Durban Roodepoort Deep Ltd. Shs (spons. Adrs) Rc 1 )im
>>Depot liegen und mit der WKN 865260 in Frankfurt gekauft. Oder sollte ich mich
>>da vergriffen haben?
>>Gruß
>>DJ
>-----------------------------------------
>Hi DJ!
>Habe mal versucht mich schlau zu machen bezüglich der ADRs, vor allem hinsichtlich der rechtlichen Stellung der ADR-Besitzer im Vergleich zu den"realen Aktienbesitzern".
>Vom Bundesamt für Wertpapierbesitz erhielt ich folgende Auskunft:
>[i]ADR steht für"American Depository Receipts".
>Diese sind ursprünglich von US-amerikanischen Banken ausgegebene
>Hinterlegungsscheine nichtamerikanischer Aktien. Hinterlegungsscheine für
>Aktien, welche an Stelle der eigentlichen Aktien im Freiverkehr gehandelt
>werden. Inzwischen können sogenannte ADR´s auch an deutschen Börsenplätzen
>gehandelt werden. Nach meinen Informationen sind mit dem Besitz von ADR
>vergleichbare Rechte verbunden wie beim Aktienbesitz. Dies hängt jedoch von
>der Ausgestaltung des jeweiligen ADR im Einzelfall ab. In der Regel sind
>nach meinen Informationen keine Stimmrechte mit ADR´s verbunden.
>Die ADR´s der südafrikanischen Firma"Durban Roodept" sind nach meinen
>Erkenntnissen an den Wertpapierbörsen Berlin, Frankfurt und Stuttgart sowie
>im elektronischen Handelssystem Xetra notiert. Ich empfehle Ihnen daher,
>sich auch an die Börsen zu wenden. [/i]
>Tja, seit ca. 4 Wochen warte ich auf eine Antwort...
>Aus einem Börsenlexikon habe ich noch folgenden Hinweis:
>[i]American Depositary Receipts (ADR)
>Da die globalen Aktienmärkte je nach Land und Marktsegment unterschiedlichen Bedingungen und Vorschriften unterliegen, kann eine Aktiengesellschaft nicht ohne weiteres an der Börse eines fremden Landes notiert werden. Um dennoch insbesondere den Handel mit den Titeln der aufstrebenden Wirtschaftsnationen (Emergin Markets) zu erleichtern, wurde 1927 in den USA das System der American Depositary Receipts (ADR) entwickelt. ADRs sind handelbare Zertifikate, die dem Inhaber einen Anteil einer nicht US-amerikanischen Aktiengesellschaft verbriefen. Im Rahmen der Globalisierung und des Aufstiegs vor allem der asiatischen Volkswirtschaften gewannen die ADRs insbesondere in den 90er Jahren an Bedeutung. ADRs haben gegenüber den Originalaktien einer Gesellschaft den Vorteil, dass sie in US-Dollar gehandelt werden. Ausländische Unternehmen, die in den USA ADRs plazieren möchten, müssen ihre Rechnungslegung den strengen Bestimmungen der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commision (SEC) anpassen. Auf Grund der regelmäßigen Informationspflicht und einer breiteren Untersuchung der Aktiengesellschaften (Research) durch die amerikanischen Investmentbanken und Analysten ergibt sich für den Anleger eine erhöhte Transparenz. ADRs lassen sich innerhalb weniger Tage ordern, während der Aktienkauf an einer ausländischen Börse manchmal Wochen dauert. Darüber hinaus kann der ADR gegen eine geringe Gebühr in die zu Grunde liegenden Originalaktien umgewandelt werden. Für die Unternehmen ergeben sich durch das Doppellisting mehrere Vorteile. Der Kreis der Aktionäre wird größer und internationaler, die Aufmerksamkeit von Analysten und Investoren wird verstärkt, die in den USA gelisteten Aktien können einfacher als Akquisitionswährung eingesetzt werden und die eigenen Mitarbeiter können über Aktienprogramme stärker an das Unternehmen gebunden werden. Ein Doppellisting führt im Normalfall nicht zu einer besonderen Steigerung des Aktienkurse. Auch wird das Handelsvolumen nicht automatisch ansteigen, sondern lediglich auf mehrere Börsenplätze verteilt, wobei die Heimatbörse zumeist den größen Anteil am Handelsvolumen ausmacht.
>Bei der Ausgabe eines ADR sind normalerweise zwei amerikanische Banken beteiligt. Eine Investmentbank, die die ausländischen Aktien an der lokalen Börse kauft und diese in den USA zum Verkauf anbietet. Und eine sogenannte Depositary-Bank, die als Agent für die ausländische Aktiengesellschaft fungiert und die Ausgabe der durch die Originalaktien gedeckten ADRs an Investoren betreut. Die Dividende des ausländischen Unternehmens wird von der Depositary-Bank proportional in Dollar gegen eine Gebühr weitergegeben. Die Depositary-Bank legt auch das Verhältnis der ADRs zu den Originalaktien im Heimatland fest, das sogenannte ADR-Underlying-Verhältnis. Auf den Internetsites der großen Depositary-Banken in den USA, der Bank of New York, der Citibank und J.P. Morgan werden täglich aktuelle Informationen über Börsenkurse und Hintergründe der ausländischen Aktiengesellschaften angeboten, deren ADRs die Banken verwalten.
>Zum Vergleich der ADRs mit den Originalaktien muss neben den Kursen der ADRs und der Originalaktien das ADR-Underlying-Verhältnis und der aktuelle Wechselkurs berücksichtigt werden. In der Regel sind die ADRs geringfügig teurer als die Originalaktien, da die Anzahl der ADRs begrenzt und die Liquidität daher niedriger ist.[/i]
>Aus: http://www.boersenkurs-online.de/lexikon/adr.htm >
>Wenn ich Näheres über die rechtliche Situation der ADR-Besitzer weiss werde ich hier garantiert posten ;-)
>herzliche Grüsse
>Cosa
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