Ich kann das gut nachvollziehen,
bei mir war's folgendes:
Auf der Autobahn bahnt sich ein Stau an, das vor mir fahrende Fahrzeug führt unvermittelt eine Vollbremsung durch (vollkommen unvorhersehbar), danach ca. 20 bis 30 km/h. Das hinter mir fahrende Fahrzeug kracht mir hinten drauf (Totalschaden, anscheinend hat der Fahrer gar keinen Bremsvorgang eingeleitet).
Zuvor (500m) war ich von der rechten Fahrbahn auf die Überholspur gewechselt.
Ergebnis:
Mir wird fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung vorgeworfen, Führerschein wird vorläufig entzogen (§315c StGB, wer falsch überholt...).
Nach 11 Monaten kommt es zur Verhandlung, vor der Verhandlung wird meinem Anwalt vom Richter zu verstehen gegeben, bei dieser Sachlage (plötzlich waren nach den Worten meines Vordermannes"ungebetene Zeugen" aufgetaucht, die aussagen wollten, ich sei"in Wild-West Manier gefahren" habe den Sicherheitsabstand meines Hintermannes verletzt) müsse ich mit einer Verurteilung rechnen, daher solle ich den Einspruch gegen den Strafbefehl, der zuvor ergangen war, zurücknehmen und den Einspruch auf den Führerscheinentzug beschränken. Da die Rechtsschutzversicherung nur in den Tatsacheninstanzen (also bis Landgericht) bezahlt und das Landgericht im gleichen Gebäude untergebracht ist, gehe ich notgedrungen auf den Vorschlag des Gerichtes ein.
Ergebnis: Es wird ein 3-monatiges Fahrverbot verhängt, das durch den zurückliegenden 11 monatigen vorläufigen Führerscheinentzug abgegolten ist. Ein entgültiger befristeter Führerscheinentzug (der ja lebenslang eingetragen bleibt) entfällt daher. 40 Tagessätze aus dem Strafbefehl verbleiben...
Die gegnerische Versicherung zahlt natürlich nicht, da man ja"vor Gericht zugegeben habe, schuld zu sein".
Der Witz an der ganzen Begründung (Sicherheitsabstand verletzt) war noch, daß mein Vordermann, der die Vollbremsung durchgeführt hat, unmittelbar nach mir vom rechten Fahrstreifen auf die Überholspur vor mir gewechselt ist.
So ist das eben mit der deutschen Rechtsprechung, es werden soviele Verfahren"ausgekungelt", daß man gar nicht mehr in Berufung gehen kann. Das Recht bleibt auf der Strecke, und die Kriminellen (hier Unfallverursacher und"Zeugen", die einen am Unfallort noch mit Gewalt bedroht haben) werden belohnt (hier keine Strafverfolgung (falsche Aussage, falsche Angaben der Versicherung gegenüber, Bedrohung usw.), Geldleistung von der Versicherung).
Seit diesem Ereignis weigere ich mich, jemals wieder auf deutschen Straßen ein Fahrzeug zu führen. Schließlich kann einem ja jederzeit ohne eigenes Zutun wieder so etwas passieren, es ist einfach nicht verhinderbar (was es ja für tatsächliche Raser ist).
Vor diesem Ereignis hatte ich übrigens 0 Punkte ins Flensburg bei einer jährlichen Fahrleistung von 35000km.
Für mich existiert jedenfalls kein deutscher Rechtsstaat, das ist nur noch reine Propaganda, eher Rechtsstaat für die Verbrecher und Polizeistaat für die normalen Bürger. Die Verfassung scheint ja vor allen bei den Juristen nur noch als Märchenbuch bekannt zu sein.
Gruß,
Kojak
Kojak
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