>Hi dottore,
>nach § 824 Abs. 1 BGB macht sich nur derjenige schadensersatzpflichtig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine unwahre Tatsache behauptet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden. Ich gehe mal von aus, daß Platow und Konsorten nicht die Unwahrheit über die Unternehmen behauptet haben. Auch dürften sie nicht vorsätzlich gehandelt haben. Hätten sie bloss fahrlässig die Unternehmen als"Todeskanditaten" bezeichnet, dann fällt gemäss Abs. 2 die Schadensersatzpflicht weg, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung gehabt hatte. Hier hat Platow sich an Leute gewendet, die sich für die Börse interessieren. Investoren haben natürlich ein Interesse, durch die Medien auch kritisch über den Zustand von Unternehmen unterrichtet zu werden. Als problematisch sehe ich lediglich die Bezeichnungen"Todeskanditaten" und"Todesliste" an. Hier könnte eventuell § 826 BGB greifen, der sehr schwammig formuliert ist und den Richtern weiten Spielraum lässt. Trotzdem schätze ich als kleiner Jura-Student die Chancen der Klägerin als sehr gering an, daß hier die Medienunternehmen Schadensersatz zahlen müssen.
>Viele Grüsse
>Luke
Hi Luke -
sehr guter und völlig richtiger Zusatz. (Hi Josef, ebenfalls).
ABER: Vielleicht konntest Du mein Posting (inzwischen proto-paläologische Schichten weit unten) verfolgen, wo ich auf die Probleme der Banken HEUTE wg. EK-Defition eingegangen bin. Und da liegt nun der Hund begraben.
Und deshalb ist es ziemlich ernst (die Rechtsabteilungen großer Verlage arbeiten bereits daran).
Ich nenne es die EXTREMGEFAHR!!!
Und keine Scherze hier im Board in solchen Sachen. DAS IST KLAR!
Also: In Zukunft wird es individuelle Credit Rankings für jeden (!) Kredit jeder (!) Bank an jeden (gewerblichen) Kunden geben; die Branche arbeitet daran mit Hochdruck (streng geheim; ich habe die Information aus allererster Hand).
Also AAA für DaimlerChrysler und D- für Bruchbude GmbH & Co. KG.
Wenn nun solche Listen erscheinen (und derjenige, der um die Tatsache des bankinternen Credit Rankings weiß, sie veröffentlicht), haben wir es eindeutig mit grober Fahrlässigkeit, wenn nicht gar mit Vorsatz zu tun.
Jedenfalls weiß der Veröffentlichende, dass eine Minusbewertung einer Firma,"Todesliste" hin oder her, SOFORT zu einem Downgrading auf der Ranking-Liste führen muss, weil sich die Bank sonst ihrerseits selbst ins Risiko begibt. Und das mögen die bekanntlich überhaupt nicht.
Und aus jedem Downgrading ergibt sich automatisch eine Kreditgefährdung. Und aus jedem Vorgang, der zu einem Downgrading führt...
Also! Das ist eine EXTREM GEFÄHRLICHE Nummer, die ich nicht so mal eben aus Langeweile hier reingestellt habe - sondern sie ist wirklich EXTREM GEFÄHRLICH!
Ich danke Dir, Luke, und auch Dir, Josef (Stichwort"unwahre Tatsachen"), für Eure Beiträge und den Lesern sowieso.
Es geht hier um ein extrem sensibles Gut, nämlich die vom Grundgesetz garanierte Meinungs- und Pressefreiheit!
d.
PS: Soeben läuft die PRESSEMITTEILUNG der Fa. Emprise AG ein. Die standen heute auf der CAPITAL-Todesliste und widersprechen vehement (!!!) dem Ranking.
Die Gerichtsflure werden nicht nur sehr, sehr voll. Sondern es muss angebaut werden (nebenbei ein kleines Arbeitsbeschaffungsprogramm für die ohnehin darniederliegende Bauwirtschaft).
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