TelDaFax: Gericht korrigiert Beschluß/Aktie fällt
Das Landgericht Köln hat mit dem heute verkündeten Urteil seinen Beschluß vom 17.04.2001 korrigiert, wonach die Deutsche Telekom AG dem Telefonanbieter TelDaFax AG unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu ihrem Telefonnetz gewähren mußte.
Nach dem von der TelDaFax AG im einstweiligen Rechtsschutz herbeigeführten Beschluß ging die Deutsche Telekom AG in Berufung. Daher fand bereits am 10.05.2001 vor dem Landgericht Köln eine mündliche Verhandlung statt, vor deren Hintergrund das Gericht nun sein Urteil fällte.
TelDaFax hatte jedoch für den Fall einer gerichtlichen Niederlage und einer möglichen erneuten Abschaltung durch die Deutsche Telekom AG bereits Maßnahmen getroffen.
Die Aktie von TelDaFax verliert in diesem Zusammenhang in Frankfurt aktuell 34,04 Prozent und notiert bei 0,31 Euro. Sie erreicht somit ein neues All-Time-Low.
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