Hallo,
ich habe hier ein Fundstück aus der Sächsischen Zeitung vom 02. Juni 2001.(Leider
ohne Link als Quelle) Für meine Begriffe ein Indiz, daß bei dieser großen Verschuldung die Liquidität lediglich für die ersten zwei Prozent der Pleitiers reichen wird und somit eine deflationäre Phase relativ kurz sein muß. Der für die nächsten Prozente angerufene Staat (Steuerzahler) steckt ja selbst in Liquiditätsschwierigkeiten, siehe Dottores Matroschka Beispiel. Für mich ist der letze Absatz dieses Artikels ein klarer Hinweis, daß die Einlagensicherung durch die Notenbank gelöst wird. Nach dem Motto - die Bank ist sicher, das Konto ist sicher - ähh von der Kaufkraft des Geldes haben wir nie gesprochen.
MfG
Dionysos
Angst um das Sparbuch
Von Hermannus Pfeiffer
„Wie sicher ist unser Geld?“ fragen besorgte Kunden der Bankgesellschaft Berlin. Aber zur übertriebenen sorge besteht kein Grund. „Die Einlagen sind sicher“, betont eine Sprecherin der Bank, Constanze Stempel. Das Minus von vier Milliarden Mark betreffe nicht die Einlagen, sondern lediglich die Ausstattung mit Eigenkapital.
Aber auch wenn es noch schlimmer käme, wären die Gelder der Kunden sicher. Denn die Einlagensicherung ist in Deutschland weit entwickelt. Allerdings unterhält jede Bankengruppe ein eigenes Sicherungssystem. Die Bankgesellschaft ist mit ihren diversen Töchterunternehmen sowohl im öffentlichen- als auch in privatrechtlichen Sicherungssystemen verankert.
Die Herrstatt-Pleite als Initialzündung
Zum Aufbau einer umfassenden Einlagensicherung hatte sich die Bankwirtschaft allerdings erst auf politischem Druck im Jahre 1994 entschlossen. Vorausgegangen war die Pleite der Herstatt-Bank, zu ihrer Zeit die größte deutsche Privatbank. Zudem sind nicht alle Finanzprodukte gesichert: „Vom Schutz des privaten Einlagensicherungsfonds nicht erfasst sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen“, heißt es in einem Informationsblatt des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB).
Die Bundesbank-Statistik weist in dieser Rubrik immerhin ein Volumen von über zwei Billionen Mark aus. Problematisch sind solche Wertpapiere nur, wenn sie von der Bankrottbank selber begeben worden sind. Ansonsten sichert der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken jeden Sparer ab und zwar bis zu einer Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Bank, im Fall der Bankgesellschaft und ihrer Töchter also bis in Milliardenhöhe.
Finanziert wird der Einlagensicherungsfonds durch eine Jahresumlage der Mitgliedsbanken über 0,3 Promille der Einlagen. Als letzte große Bankengruppe hatte 1969 der Deutsche Sparkassen- und Giroverbund und seine Landesverbände eine eigene Sicherungseinrichtung gegründet. Wie bei den Genossenschaftsbanken zielen diese direkt auf die Sicherung der Institute ab und erst indirekt auf den Schutz der Kundeneinlagen.
Bis 1969 dürften Anstaltslast und Gewährträgerhaftung durch die Kommunen als hinreichend sicher gegolten haben: Die Gemeinden und Städte sichern im Krisenfall die Existenz ihrer Sparkasse ab - und damit mittelbar sämtliche Kundenforderungen. Allerdings dürften kleinere Kommunen bei einem Sparkassen-Crash schnell an eigene finanzielle Grenzen stoßen. Im Gegenzug erfüllen die deutschen Sparkassen, festgelegt in den Sparkassengesetzen der einzelnen Bundesländer, einen öffentlichen Auftrag, indem sie flächendeckend eine Versorgung mit Finanzdienstleistungen bieten.
Aus der Vergangenheit schöpfend sieht aber auch der Sparkassenverband optimistisch in die Zukunft: „In unserer über 100jährigen Geschichte hat noch nie ein Kunde seine Einlagen verloren.“ Dieser Sparkassenschutz würde notfalls auch der Berliner Landesbank, Girozentrale der Sparkassen und Tochter der Bankgesellschaft, unter die Arme greifen.
Der beste Anlegerschutz: Eine gesunde Bank
Kreditgenossenschaften waren einst die erste Bankengruppe, die, bereits in den dreißiger Jahren, eigene Hilfsfonds aufgebaut hatten. Sie reagierten damit auf diverse Bankpleiten in der Weltwirtschaftskrise. Im Unterschied zur privaten Konkurrenz setzen die Genossen bis heute auf die Insolvenzsicherheit ihrer Volks- und Raiffeisenbanken - statt auf die Auszahlung der Kundschaft nach einem Bankrott, wie es die Privaten machen.
Unbekannt ist dabei freilich die finanzielle Stärke der einzelnen Sicherungssysteme:
Da die Mitgliedsinstitute jeweils nur einstellige Promillebeträge pro Jahr einzahlen, dürfte das Gesamtvolumen der „Fonds“ im Laufe der Zeit lediglich auf etwa zwei Prozent der versicherten Einlagen angewachsen sein. Schon der Crash einer einzigen großen Sparkasse oder einer Großbank dürfte die Hilfsbereitschaft des jeweiligen Bereiches fordern.
Ein solcher Giganten-Sturz würde allerdings wohl den Staat auf den Rettungsplan rufen, wie dies in Frankreich, Skandinavien oder den Vereinigten Staaten schon passiert ist.“Too big to fail“, heißt es dann - „zu groß, um zu fallen“.
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