>http://www.bankenverband.de/html/01_presse/sub_03_bnews/04-01/presse_0168.asp
>Originaltext
>Münzgeld ist nur in begrenztem Maße gesetzliches Zahlungsmittel. Nach dem"Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen" von 1950 > müssen auf"Pfennig" lautende Münzen nur bis > zum Betrag von maximal fünf DM, auf"Deutsche > Mark" lautende Münzen nur bis maximal 20 DM > angenommen werden. Will beispielsweise ein > Kunde einen Betrag von 30 DM in Form von sechs > Fünfmarkstücken bezahlen, kann der Kassierer im > Supermarkt oder an der Tankstelle das ablehnen. > Banknoten dagegen sind in unbegrenzter Höhe > gesetzliche Zahlungsmittel. > Auch beim künftigen Euro-Bargeld kann mit > Münzen nur begrenzt bezahlt werden. Wenn zum > Jahresanfang 2002 rund 16 Milliarden Euro- und > Cent-Münzen allein in Deutschland als > Erstausstattung in Umlauf kommen, ist nach Artikel > 11Verord-nung (EG) Nr. 974/98 niemand verpflichtet, > bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen zu > akzeptieren. > Selbstverständlich können aber Pfennig-, D-Mark- > wie auch dann Cent- und Euro-Münzen in > unbegrenzter Höhe bei den Bundeskassen und der > Deutschen Bundesbank in Banknoten umgetauscht > werden. > Um häufige Fragen der Verbraucher rund um den > Euro zu beantworten, hat der Bundesverband > deutscher Banken eine neue > Informationsbroschüre erstellt. Dieser Euro-Folder > kann unter www.bdb.de/euro online abgerufen oder > bestellt werden.
Das ist aber nichts Neues, hatten wir hier schon. Und das widerspricht nicht der These. Es geht nicht darum, die Münzen abzuholen und damit zu bezahlen - obwohl man dem Finanzamt unbegrenzt Münzen geben könnte. Nein, dottore hat geschrieben, wie der Ablauf ist. Münzen bestellen, zeigen lassen, dann wieder einzahlen bzw. als Sicherheit für einen Kredit dort belassen.
<center>
<HR>
</center> |