Re:Neues Waffg = Schmierenkomödie
>Ich glaube nicht, daß eine derartige Regelung
>statthaft ist. Im Entwurf steht auch nur"kann" zum
>Widerruf der WBK führen. Wenn es
>möglich wäre, daß dies unter Garantie zum
>Verlust führen würde, würde drin stehen,"es
>führt immer zum Verlust der WBK". Das heisst die
>Autoren dieser Schmierenkomödie wissen ganz
>genau, daß sie eigentlich in diesem Punkt nichts
>machen können und deuten es nur an. Mein
>verfassungsmäßiges Recht auf Eigentum
>garantiert mir, daß ich das was mir gehört
>(zumindest auf meinem Privatbesitz, solange
>niemand anders gefährdet wird) an jede
>beliebige Stelle meines Grund und Boden
>mitnehmen kann wo ich will. Da kann mir ein
>neues WaffG gar nichts in diesem Punkt.
Darauf sollte man sich nicht verlassen. Tatsache
ist, dass unser Obrigkeitsstaat vielfach die Rechte am Eigentum abspricht und
vorschreibt, was man auf dem eigenen Grund und Boden damit
machen darf und was nicht, obwohl dadurch
niemand gefährdet wird.
Selbst wenn das verfassungswidrig ist, sind unsere Behörden Feuer und
Flamme, sowas sofort bis zum leztzten Komma zu verfolgen. Solange,
bis jemand vor das Bundesverfassungsgericht zieht und die Vorschrift
verworfen wird.
Oft geht man dabei sogar über die Vorschriften weit hinaus (Beispiel
Auslegung: Abschleppen ohne Liegenbleiben=erlaubnispfl. Schleppen =>
Schlepperlaubnis Führerschein Kl. II erforderlich), bis jemand vor
Gericht ggf. bis zum BGH zieht, der das erst vor 1-2 Jahren verworfen hat.
Vorher wurden deshalb jahrzehntelang Leute wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
und Schleppen ohne Schlepperlaubnis verfolgt und dies wurde früher sogar
vom BGH gedeckt (Beispiel Schleppen zum Schrottplatz)!
Oder man denke an Spielzeugpistolen in NRW als angeblich erlaubnispflichtige
Schusswaffen...
Es ist insofern aufschlussreich, was auf anderen
Gebieten Vorschrift ist. Und das lässt nichts gutes
ahnen.
Auf Trittins Verordnung zur unverzüglichen Entsorgung von alten Gartenzäunen hatte
ich schon hingewiesen.
Das trifft aber auch bei anderen Dingen zu:
Z.B. ist Umgang mit kleinen Mengen Chlorkohlenwasserstoffen
wie Tetrachlormethan, Chloroform etc. im
privaten Bereich in den eigenen vier Wänden seit Jahren verboten, seit
1998 sogar jede Verwendung außerhalb geschlossener Anlagen.
Ein Verstoss stellt sogar eine Straftat dar!
Umgang mit Kleinstmengen von wenigen Milligramm DDT etwa als Standard in der
Spurenanalytik ist erlaubnispflichtig.
Z.B. bedarf gewerbliche Forschung mit eigentlich
relativ harmlosen Pentachlorphenol, das man bereits besitzt,
zur Herstellung anderer, noch harmloserer Stoffe, ebenfalls der Erlaubnis.
Und in Hinblick auf den Erwerb von Chemikalien
masst sich unser Staat sogar an, dem Verkäufer
unter hohen Strafandrohungen (Mindesbussgeld DM 3000!)
vorzuschreiben, dass dieser den Verkauf sogar zu verweigern
hat, wenn nur der leiseste Verdacht auf irgendwelche Verwendung besteht,
die gegen irgendeine der zahllosen Vorschriften verstossen könnte.
Daneben verbietet er den Verkauf zahlreicher früher in Chemiekästen
enthaltener Stoffe an Privatleute komplett
(Straftat!).
In der Praxis führt das zu, dass Privatleute in der
Regel fast gar keine Chemikalien mehr bekommen und selbst Firmen und
Universitätsinstitute regelmässig erhebliche Schwierigkeiten haben.
Du müsstest Dir mal den Kommentar zur Chemikalien-Verbotsverordnung durchlesen.
Da wird z.B. eine auf Art. 5 Abs. 3 GG (Freiheit von Forschung und Lehre)
basierende vom Bundesrat mit diesem Argument durchgesetzte Ausnahmeregelung
für die Forschung und Ausbildung von den Bearbeitern der ChemVerbotsV
als grenzenlose Gesetzeslücke bezeichnet, die
unverantwortlich sei, da auch kleine Mengen von Stoffen (es geht um Stoffe wie
Chloroform) gefährlich sein könnten, u.a. da dann auch nicht-staatliche Stellen
damit umgehen dürfen.
So als ob 100 Gramm Chloroform verwendet in einem Institut unter strengen
Sicherheitsmassnahmen jemanden in mehreren Kilometern Entfernung noch gefährden
würden...
Man wollte diese Ausnahme ursprünglich nur u.a."Laboratorien der
Überwachungsbehörden" zugestehen, was nochmal zeigt, dass
wir wohl im schlimmsten Obrigkeitsstaat der Welt leben.
So sieht es in anderen Bereichen aus.
>Und wie soll das funktionieren? In Notwehr
>handle ich nicht rechtswidrig. In wie fern soll
>dann meine WBK angreifbar sein, wenn ich
>nichts rechtswidriges tue? Im Gegenteil, man
>keinen sogar eher dran kriegen, wenn er keine
>Hilfe leistet.
Trotzdem verstösst man dann gegen Brenneckes
neue Vorschriften und das kann dann evtl. genügen.
Mit den alten Regelungen würden sich solche
Unsicherheiten gar nicht erst ergeben.
<ul> ~ ganz kurz hier zu lesen</ul>
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