Das Problem besteht für mich als Laie darin, daß einmal die Ausgabe der Scheine an die Kreditbanken durch die Notenbank gemäß einem Beitrag von Ihnen"aktiv" im 2. als"passiv" verbucht wurde. Das zu verstehen scheint doch essentiell, wenn man anderen den Vorgang der Währungsreform erklären will. Das ist mein Problem als jemand, der buchungstechnisch unbeschlagen ist. Aber vielleicht fällt der Groschen ja noch.
Danke schön.
T.S.
>>Schönen guten Tag Dottore,
>>ich habe eine Frage zur „Nettogeldmenge“ der Notenbanken:
>>
>>Zitat: Geschrieben von dottore am 13. Juli 2001 19:23:32:
>>
>>Ein Kredit der Notenbank ist unbezweifelbar eine Forderung (Aktivum) der Notenbank, wie umgekehrt ein ihr von der Notenbank gegebener Kredit für die Geschäftsbank eine Schuld darstellt (Passivum).
>>Wie war es nach der Währungsreform von 1948?
>>Die Notenbank hat ihre Kredite an inländische Kreditinstitute tatsächlich aktiv verbucht, wie hier zu sehen (die erste Zeile ist das Jahr 1948 usw.; es geht um Mio DM):
>>
>>Zitat Ende
>Dies bezieht sich auf die Währungsreform, wobei - wie die dazugehörige Statistik der Umstellung der Währung in der Währungsreform zeigt - die Banknoten den Kreditinstituten netto ausgehändigt wurden, damit diese überhaupt Geschäfte im Verleihen neuer Währung (D-Mark) tätigen konnten.
>Die Geschäftsbanken konnten damals keine auf D-Mark lautenden Sicherheit der Bank deutscher Länder vorab andienen, da die Sicherheiten selbst noch nicht auf neue Währung umgestellt sein konnten, da diese ja erst an dem Tag erschien (in Form von Banknoten und als neue Recheneinheit, sog."Nominal"), als die Währungsreform selbst in Kraft trat.
>ABER: Die Geschäftsbanken mussten die Sicherheiten sofort nach deren Umstellung auf das neue Nominal der BdL"nachliefern". Hätten sie keine Sicherheiten"nachgeliefert", wären die Banknoten bei den Banken sofort wieder eingezogen worden. Nachdem die Sicherheiten geliefert waren, kamen neue Banknoten an die Geschäftsbanken nur noch gegen Vorab-Lieferungen bzw. -Andienungen von Sicherheiten in die Welt, wie es bis heute gilt.
>Die Geschäftsbanken haben heute die von ihnen in den Wertpapiersammelstellen ("Kassenvereinen") physisch liegenden bzw. als"Wertrechte" verbucht vorhandenen Sicherheiten (Pfandbriefe, Staatspapiere, Bankschuldverschreibungen, usw.) bereits in einem erheblich höheren Umfang an die Bundesbank überschrieben als sie selbst von ihr Banknoten bzw. ZB-Guthhaben besitzen bzw. verausgabt bekommen haben. Dies dient als"Puffer", um eventuelle stärkere Abforderungen von Liquidität durch das Publikum bei den Banken mühelos abwickeln zu können.
>Diese Überschreibung kostet die Banken nichts, da sie bei allen Geschäften mit der Buba die Coupons (also Zinsforderungen) auf die Sicherheiten behalten. Sobald die Sicherheiten in ZB-Geld (oder Banknoten) verwandelt werden müssten, und die Buba mit einer entsprechenden Verwandlung der Sicherheiten in ZB-geld im Rahmen ihrer Geldpolitik einverstanden ist, müssen die Banken dann den bekannten ZB-Satz für die Hergabe von ZB-Geld bezahlen, derzeit 4,25 %.
>Die Zinsen für die Sicherheiten kassieren sie weiter wie bisher.
>Fordern sie kein ZB-Geld (oder Banknoten) ab, bezahlen sie diesen"Satz" der Bundesbank natürlich nicht.
>Das sog."Kopfgeld" wurde nicht von der Bundesbank selbst, sondern vom Staat mit Hilfe der Bundesbank an die Bevölkerung verteilt. Die Bundesbank verbucht das Kopfgeld nach wie vor als Passivum und verbucht dagegen aktiv eine"Ausgleichsforderung" gegen den Staat, die bis 2024 getilt sein muss und sich bis dahin (wie bisher schon) mit 1 % p.a. verzinst.
>In diesem Fall könnte man also von einem"Kredit" der Notenbank an den Staat sprechen, der aber selbstverständlich nicht Nettogeld ist (also ein für alle Mal ausgegeben), sondern zurückgezahlt werden muss.
>Theoretisch müsste der Staat diese Verschuldung der Bundesbank gegenüber passiv verbuchen. Da der Staat aber keine Bilanz aufstellt, entfällt dieser Vorgang. Die"Ausgleichsforderung" ist einfach ein Teil der gesamten Staatsverschuldung.
>>In einem anderen Beitrag schreiben Sie:
>>Zitat aus dem JÜKÜ-Board vom 30.08.2001-09-01
>>
>>Nehmen wir als Beispiel nur das Geld"schlechthin", die Banknoten. Die existieren zwar als Scheine physisch netto, aber nicht als etwas, das es netto auch als Summe gäbe. Banknoten sind zwei Mal verbucht. Einmal als Aktiva in unseren Firmen- oder Privatbilanzen und ein zweites Mal als Passivposten in den Notenbanken
>>(Hallo Dottore, war es nicht auch ein Aktivposten?).
>Aktiv in allen Nicht-Notenbank-Bilanzen, aktiv übrigens auch beim Staat, sofern er selbst über Banknoten bzw. ZB-Guthbaben verfügt.
>Alle Banknoten werden als Passivposten immer nur bei der Notenbank geführt. Eine Passiverbuchung von Banknoten außerhalb der Notenbank gibt es nicht.
>>Die Notenbanken geben neue Banknoten auch nicht etwa"netto" aus, obwohl sie das so gern beteuern: Auf ihren Aktivseiten sehen wir den schönen Posten"Kredite an Finanzinstitute" (MFIs wie das modern heißt), aber keine Bank der Welt verbucht eine Schuld gegenüber irgendeiner Notenbank. Also wer beherrscht die doppelte Buchführung nicht?
>>Jede Geschäftsbanken bilanziert im Gegenteil als obersten Bilanzposten unter Kassa. Banknoten oder"Forderungen gegen Zentralbanken" und einen Kredit, den man angeblich bei einer Notenbank aufgenommen hat, kann man nicht gleichzeitig als Forderung verbuchen.
>>Zitat Ende.
>Richtig zitiert - aber worin sollte das Problem bestehen?
>>
>>In dem Beitrag vom 13.07.2001 sagen Sie, die Notenbank hätte die Kredite unanzweifelbar aktiv verbucht,
>Richtig. Dies lag in der Natur der Sache der Währungsumstellung, die nicht anders als wie beschrieben technisch abzuwickeln war. Am Kern der Sache, dass Banknoten nur gegen Sicherheiten ausgegeben werden, ändert sich dadurch nichts.
>>während Sie in dem Beitrag vom 30.08.2001 sagen, die Banknoten seien Passiva in der Bilanz der Notenbanken.
>>Ich bin Ingenieur und kein Buchungsfachmann. Haben Sie sich nur verschrieben, oder habe ich etwas falsch verstanden?
>Nein, Sie haben alles richtig verstanden. Die BdL hatte nur keine andere Möglichkeit, Banknoten den Banken zur Verfügung zu stellen - und zwar im damals zeitlich nicht anders zu bewerkstelligenden Vorgang.
>In der Währungsreform also: Erst Banknoten an die Geschäftsbanken, danach Lieferung der Sicherheiten.
>Heute: Erst Lieferung der Sicherheiten, danach Ausgabe von Banknoten.
>Man kann den Übergang sehr schön in der Notenbank-Statistik selbst erkennen, die ich schnellstmöglich nachliefern werde.
>Gruß
>d.
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