Re: An Vril
[ FLUGSCHEIBEN-FORUM ]
Geschrieben von Matthes am 31. Juli 2000 09:44:06:
Als Antwort auf: An Matthes! geschrieben von Vril7 am 30. Juli 2000 19:52:50:
>
>>Aber sicher. Klingt zwar, wenn man die nötigen Informationen nicht hat, unwahrscheinlich, ist aber trotzdem
so. Ich hab sogar einen richtigen Diesntausweis, der durch die Alliierten genehmigt ist. Aber solche Fragen
erhalte ich ziemlich oft. Jedoch entnehm ich deinem Namen, daß du über den Tellerrand hinausschauen kannst
und das scheinbar unmögliche für möglich hälst.
>>Da ich jetzt eine Verabredung im Biergarten habe, schreibe ich dir morgen eine Information über mehrere
Seiten, in der die Zusammenhänge genau erklärt sind.
>>Grüße Matthes
>
>Hallo Matthes!
>Ich weiß durchaus über das Thema Bescheid - aber leider nicht aus erster Hand. Wir diskutieren hier schon
seit Wochen über die Hintergründe und den Sinn einer solchen Einrichtung, so daß ich es einfach nicht damit
rechnete, jemanden dieser Institution hier anzutreffen. Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du Deine
Ankündigung wahr machst und hier einige genauere Informationen zu diesem Thema wiedergibst. Das
interessiert uns (und besonders mich) nämlich brennend, zumal von den Medien nichts zu erfahren ist.
>MfG
>Vril7
Hallo Vril und Johannes
Im nachfolgenden Text sind die wesentlichen Zusammenhänge im groben dargestellt. Der Text wurde als
Zusammenfassung unserer Seminare durch Teilnehmer abgefaßt und von mir etwas verändert.
Hochinteressant ist auch die zweite Ausführung über die rechtliche Grundlage des D.R.'s.
Wenn Interesse besteht an einem Seminar, so könnt wir das in eurer Gegend organisieren (Raum etc.. Wir
verlangen lediglich Unkosten und ein Paar Spesen.
Es sollten zwischen 15 und 20 Leuten sein.
Besatzungsrecht in Deutschland
Die Ansprüche der Siegermächte des 2. Weltkrieges auf Reparationszahlungen gegenüber ihrem Kriegsgegner,
dem Deutschen Reich, sind noch nicht abschließend geklärt. Sowohl nach völkerrechtlicher Auffassung, als
auch nach Vereinbarung der Siegermächte (Potsdamer und Londoner Protokolle), sowie diversen Urteilen des
Bundesverfassungsgerichtes, ist die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen
Reiches. Die BRD kommt somit als Vertragspartner über einen Friedensvertrag mit den Siegermächten nicht in
Betracht. Andernfalls hätte der Friedensvertrag ja anläßlich der sogenannten Wiedervereinigung (BRD mit
DDR) geschlossen werden können. Alle Demontagen und Zahlungen aufgrund des „kollektiven schlechten
Gewissen“ der Deutschen, welche die BRD und die DDR im Laufe der Jahrzehnte nach dem 2. Weltkrieg
„freiwillig“ geleistet haben, stehen nicht im Zusammenhang mit den vom Deutschen Reich verursachten
eigentlichen Kriegsschäden. Sie wurden nicht mit befreiender Wirkung für die Kriegsschulden des Deutschen
Reiches geleistet und werden auf diese wohl nicht angerechnet.
Die Wiedergutmachung dieser Kriegsschäden aus dem 2. Weltkrieg durch Reparationen kann deshalb nur in
einem Friedensvertrag zwischen einer Regierung des Deutschen Reichs und den Siegermächten geregelt
werden (dazu kommen u.a. noch 30 Millionen Goldmark, die das Deutsche Reich aus dem 1. Weltkrieg
aufgrund des Vertrages von Versailles schuldet, weil Hitler die Weiterzahlung dieser Kriegsschulden eingestellt
hatte.)
Einer unter anderen Hinweisen darauf, daß die Siegermächte des 2. Weltkrieges (und des 1. Weltkrieges) auf
die Wiedergutmachung der Kriegsschäden durch Reparationen nicht verzichten werden, ist die Tatsache, daß
die Siegermächte seit Jahren den Aufbau einer kommissarischen Regierung Deutsches Reich in Berlin als
Vertragspartner für Friedens- und Reparationsverhandlungen aufbauen und unterstützen. Die Frage, inwieweit
bisher gezahlte Leistungen zur Wiedergutmachung seitens der BRD angerechnet werden, bleibt den
Friedensvertragsverhandlungen überlassen.
An der Spitze dieser Institution steht der Generalbevollmächtigte für das Deutsche Reich („für den derzeit nicht
vorhandenen Reichskanzler und Reichspräsidenten“), der identisch ist mit dem Generalbevollmächtigten für den
Verfassungsrechtlich Besonderen Status von Berlin.
Die Amtsträger der Kommissarischen Regierung Deutsches Reich sind dem Oberbefehlshaber der USA, also
in diesem Falle Herrn Clinton, unterstellt. Nach der SHAEF-Proklamation Nr. 1 der USA unterliegen alle
Deutschen der Anweisung, Kontrolle und Gerichtsbarkeit des SHAEF-Gesetzgebers...“). Aus diesem Grunde
reisen alle Bundeskanzler und Vizekanzler der BRD vor ihrer Vereidigung vor dem Deutschen Bundestag nach
Washington, wo sie auf diese Rechtslage eingeschworen werden. (Das wurde im tiefgreifenden Sinneswandel
des Außenministers Fischer besonders deutlich (z.B. Kosovo. Sein wörtlicher Kommentar: „Die Amerikaner
haben das so gewollt.“)
Der „2+4-Vertrag“ werde von der BRD bewußt falsch interpretiert (s.o. BGBl. II 1990 S. 1274). Die BRD
war niemals souverän und sei es bis heute nicht. Für die Siegermächte gelten bzw. galten die BRD und die
DDR als „besatzungsrechtliche Instrumente“. Die Vereinigung der beiden besatzungsrechtlichen Instrumente
BRD und DDR sei „gegen den Willen beider deutschen Regierungen“ auf Veranlassung des
SHAEF-Gesetzgebers USA durchgesetzt worden. Diese Maßnahme wurde bereits 1987 (zwei Jahre zuvor!)
vom Generalbevollmächtigten für das Deutsche Reich mit Zeitangabe öffentlich im Reichstagsgebäude in Berlin
bekanntgegeben!
Auf Veranlassung des SHAEF-Gesetzgebers sei im Juli 1990 die Präambel (Wiedervereinigungsgebot) aus
dem Grundgesetz gestrichen worden, ebenso wie der ursprüngliche Artikel 23, der den Geltungsbereich des
Grundgesetzes für die alten Bundesländer definierte. Der Geltungsbereich wurde nicht auf die neuen
Bundesländer ausgedehnt - er wurde vor dem Beitritt der DDR gestrichen! Ein Gesetz ohne Geltungsbereich
gilt nirgends, das Grundgesetz sei nicht mehr existent. Nach Auffassung des SHAEF-Gesetzgebers ist die BRD
1990 de jure erloschen und gilt völkerrechtlich als Diktatur, weil sie ohne Verfassung regiert wird; die
„Vereinigung“ mit der DDR gilt nach dieser Auffassung als „Annektion“.
Das Wiedervereinigungsgebot der BRD mit der DDR (in der Präambel des Grundgesetzes der BRD) wurde
vom SHAEF-Gesetzgeber nicht etwa deshalb gestrichen, weil die Wiedervereinigung Deutschlands erfüllt sei,
sondern weil sie von der BRD überhaupt nicht erfüllt werden könne.
Aus völkerrechtlichen Gründen kommt nämlich als Vertragspartner für Reparationsverhandlungen und den
Abschluß eines Friedensvertrages nur der ehemalige Kriegsgegner, das Deutsche Reich in den Grenzen von
1937 (Siehe auch Artikel 116 GG) in Betracht. Deshalb müsse dieses durch (zumindest formale)
Wiedervereinigung mit den deutschen Ostgebieten wiederhergestellt werden. Das wird durch die
Kommissarische Regierung Deutsches Reich vorbereitet.
Deutsche auf dem Gebiet der BRD sind deshalb nicht „Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland“, sondern
- wie jeder aus seinen eigenen Papieren entnehmen kann - Deutsche - nicht anders als auch sogenannte
Deutschstämmige, die seit Generationen außerhalb Deutschlands leben. Deutsche können dagegen die
Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich erhalten, sofern sie keine „rechtslastige“ Vergangeheit besitzen.
Sie stehen (zumindest) dann der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland exterritorial gegenüber;
gemäß Punkt 6 der Präambel und Artikel 4 des Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug
auf Berlin vom 25.09.1990 (bundesrepublikanisches BGBl. II S. 1274), sowie § 20 GVG vom 07.05.1975
(BGBl. I S. 1077).
Warum werden alle diese Tatsachen vor der Ã-ffentlichkeit mit dem Mantel des Schweigens umhüllt? Die
Kommissarische Regierung Deutsches Reich macht aus alledem seit langem kein Geheimnis. Im Gegenteil, sie
geht seit Jahren gegen höchste Repräsentanten der BRD- Rechtsprechung und -Exekutive vor, sofern sie in
ihrem Amt die Beachtung der SHAEF-Gesetzgebung oder die geltende (Weimarer) Reichsverfassung
verletzen, oder die Existenz des deutschen Reiches oder seiner Kommissarischen Regierung leugnen oder
negieren. Diese werden des Landes- und Hochverrates beschuldigt und höchste Strafen angekündigt, sobald
„die Vereinten Nationen auf Veranlassung der USA“ Berlin zu Groß-Berlin und damit das Deutsche Reich
ausrufen. Normalerweise wird jemand, der solches in Deutschland tut, innerhalb von Stunden vom
Verfassungs- / Staatsschutz verhaftet, zumal wenn er dieses, wie geschehen, u.a. gegen Polizeipräsidenten und
Gerichtsdirektoren ausspricht. Daß der Kommissarischen Reichsregierung nichts dergleichen zustößt, weist
darauf hin, daß ihre Rechtsgrundlage wasserdicht ist.
Wenn schon die Bundesrepublik aus Gründen der Selbsterhaltung diesen Sachverhalt verheimlicht, und auf die
„freie“ Presse dementsprechend einwirkt, bleibt die Frage offen, was den SHAEF-Gesetzgeber und die vier
Siegermächte veranlaßt, diese Irreführung zu decken. Die einzige Erklärung, die wir dafür finden ist, daß die
Siegermächte daran interessiert sind, daß Deutschland durch die BRD soviel „freiwillige“
Zahlungsverpflichtungen (wie z.Zt. die Zwangsarbeiterentschädigung) wie möglich eingeht, ehe über die
eigentlichen Kriegsentschädigungen und Reparationen mit dem Deutschen Reich verhandelt wird. Ein weiterer
wesentlicher Grund dafür, warum das Deutsche Reich formal wieder hergestellt werden soll, sind
Besitzansprüche von vertriebenen Deutschen und vertriebenen jüdischen Mitbürgern, die dadurch die
Möglichkeit bekommen, Ihre Ansprüche rechtmäßig einzuklagen. Wobei hier natürlich bereits Lastenausgleich
in beträchtlicher Höhe geleistet worden ist.
Ein höchstrangiger Repräsentant der Kommissarischen Regierung Deutsches Reich hat sich bereit erklärt, in
Ganztagsseminaren zu diesen Fragen offiziell Stellung zu nehmen. Dazu gehört insbesondere auch die
Beantwortung der Frage, wie „Bundesbürger“ bzw. Bürger des Deutschen Reichs der Gesetzgebung, der
Exekutive, insbesondere der Verwaltungs-, Justiz- und Finanzbehörden der BRD gegenüberstehen.
Und welche Verpflichtungen Deutsche, ohne es zu wissen, gegebenenfalls gegenüber dem
SHAEF-Gesetzgeber, der (Weimarer) Reichsverfassung, sowie Verwaltungs-, Justiz- und
Verordnungsbehörden des (auch laut Bundesverfassungsgericht) nach wie vor existenten Deutschen Reiches
haben.
Rechtsgrundlagen Deutsches Reich:
1) Das Deutsche Reich ist nicht unter gegangen! Die Existenz des Staates Deutsches Reich ist völkerrechtlich
und mit Bundesverfassungsgerichtsurteilen 2BvL6/56, 2Bvfl/73 und 2BvR373/83 unwiderruflich festgestellt.
2) Die Existenz der Kommissarischen Reichsregierung ist durch Urteil des Sozialgerichts Berlin S/56 Ar239/92
und Landessozialgericht Berlin L 14Ar50/92 festgestellt.
3) Durch Urteil des Sozialgericht Berlin S72 Kr 433/93 wurde festgestellt, dass der Einigungsvertrag vom
31.08.1990 ungültig ist.
4) Der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes ist spätestens mit der Streichung des Artikels 23 am
23.09.1990 im Bundesgesetzblatt erloschen. Das heißt: Die Bundesrepublik Deutschland ist de jure seit diesem
Datum nicht mehr existent.
5) Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland („2+4 Vertrag“) vom 12.09.1990 ist
nichtig, da weder ein besatzungsrechtliches Provisorium Bundesrepublik Deutschland, noch ein
besatzungsrechtliches Provisorium Deutsche Demokratische Republik über die Grenzen Deutschlands
verhandeln kann. Deshalb wurde dieser Vertrag im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug
auf Berlin vom 25.09.1990 aufgehoben. Im Bundesgesetzblatt II 1990 auf Seite 1274 heißt es im Pkt. 6 der
Präambel: Die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin wird nicht berührt. Im Artikel 2 heißt es: Alle Rechte
und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft. Im
Artikel 4 heißt es: Alle Urteile und Entscheidungen der Alliierten Behörden bleiben in jeder Hinsicht nach
deutschem Recht rechtswirksam und rechtskräftig. Das heißt, alle Vorbehaltsrechte der Alliierten in bezug auf
Berlin und Deutschland bleiben weiter in Kraft und Deutschland verfügt weiterhin über keine Souveränität.
6) Da Artikel 53 und 107 der UN-Charta ( „Feindstaatenklausel“ ) immer noch gilt und Deutschland einen
fälligen Friedensvertrag mit den Siegermächten des 2. Weltkrieges schließen muß, kann nur eine vom Volk
legitimierte handlungsfähige Regierung des Deutschen Reiches den Friedensvertrag unterschreiben, da die
Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.
7) Im Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und
Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. In
welchen Grenzen diese Verfassung in Kraft tritt, steht im Artikel 116 des GG. Im Artikel 25 verpflichtet sich
die BRD, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechtes sind. Sie gehen den
Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
8) Weil ein Grundgesetz, nach Artikel 43 Hager Landkriegsordnung dem Grunde nach, ein Gesetz zur
Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit und
keine vom Volk gewählte Verfassung ist, muß sich Artikel 146 des GG zwangsläufig erfüllen. Einzig gültige
Verfassung Deutschlands, ist die Reichsverfassung vom 11.08.1919 der sogenannten „ Weimarer Republik „.
9) Fazit: Die Bundesrepublik Deutschland ist de jure erloschen. Jegliche Rechtsgrundlagen der Organe und
Behörden der Bundesrepublik Deutschland sind erloschen und haben keine Rechtsgültigkeit mehr. Das
Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 ist existent. Jeder Staatsbürger des Deutschen Reiches
unterliegt nicht der Gerichtsbarkeit der „ Bundesrepublik Deutschland „.
Das scheint natürlich unglaublich. Wir haben jedoch Gerichtsurteile en masse, die beweisen, daß der Staat
BRD rechtlich keine Grundlage hat, gegen uns vorzugehen. Am 25.7. kam auf mdr (mdr.de) die Sendung WIR
um 20 15h. Dort wurde über die Sache berichtet. Die letzten Worte des Staatsanwalts Germerot von Stralsund
lauteten:"..aber wir können hier dem Treiben keinen Einhalt gebieten", dann die Frage der Moderation:"Wer
kann das?" Germerot:"Ich weiß nicht". Man versucht natürlich aus Selbsterhaltungsdrand der BRD, die Sache
herunter zu spielen. Anfänglich hatte man es versucht mit rechtsradikal. Das ist natürlich völliger Schwachsinn,
da die Rechtsgrundlöage für unsere Regierung die Weimarer Verfassung (1919 - 33, die im übrigen vom Volk
ausgeht)ist. Etwas demokratischeres hat Deutschland in meinen Augen bislang nie besessen. Und es steht die
USA dahinter. Wir sind zwar in dieser Regierung weitestgehend eigenständig, müssen aber gewisse Dinge
(beispielsweise Vereidigung von Beamten),zumindest formal, genehmigen lassen. Die USA mit den SHAEF
Gesetzen ist auch offiziell unser übergeordneter Gesetzgeber. Erst wenn es einen Friedensvertrag und eine
gültige durch das Deutsche Volk gegebene Verfassung gibt, ist Deutschland und somit die Regierung wieder
souverän.
Als nächstes versuchte man, uns als kriminell und gewalttätig hinzustellen. Die Staatsanwaltschaft aber dann zu
diesem Punkt in der Sendung:".. wir wissen, daß von dieser Organisation keine physische Gewalt ausgeht"
Man hat es ebenfalls versucht mit der Nummer geschäftsunfähig. In der Sendung wurde der 1.
Generbevollmächtigte als geschäftsunfähig dargestellt. Ein Herr Rechtsanwalt Schnack aus Berlin spielt sich
dann hier als Geschäftsvormund auf. Es wurde aber nicht gesagt, daß dieser Versuch vom Amtsgericht Berlin
längst eingestellt ist, da Herr Ebel (1.G.-bevollmächtigter) geistig durch Gutachten für völlig normal befunden
wurde.
Also das läuft ein für alle mal auch nicht mehr. Es bleibt dem Staatsanwalt also nur noch die Kapitulation, daß
er eben nichts machen kann.
Natürlich scheint etwas verwirrend -und dies kommt in der Sendung natürlich auch zur Sprache-, daß nach
geltendem USA und SHAEF Gesetz, die Todestrafe hier ebenfalls noch gilt (Was ich darüber persönlich denke,
steht auf einem anderen Tablett). Das ist die Schizophrenie. Ein halbes Jahrhundert wird der große Bruder
Amerika mehr oder weniger angehimmelt. Das hier aber die T.s. tatsächlich praktiziert wird, und von Goerge
Bush unterstützt wird, wird aus BRD Sicht eben so allgemein hingenommen.
Wenn also von unserer Regierung Haftbefehle wegen Amtsverweigerung etc. ausgestellt werden, dann muß
auf geltendes SHAEF Gesetz hingewiesen werden. Das wirkt dann schon kriminell. Wir sind aber alle in dieser
Regierung äußerst friedliebende Menschen. Wenn wir uns, und ich denke das wird sehr bald sein, endlich eine
eigene Verfassung geben dürfen und einen Friedensvertrag mitgestalten, ist natürlich klar, daß gewisse Punkte
aus der Verfassung sofort getrichen werden (wenn es das Volk so will).
Sollte Interesse an einem Seminar bestehen, in dem natürlich über viele auftauchende Fragen diskutiert werden
kann, dann bitte bei mir melden.
Grüße Matthes
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