Regierung will Finanzmärkte transparenter machen
Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Finanzmärkte für Kleinanleger transparenter machen und gleichzeitig Finanzquellen des internationalen Terrorismus stillegen. Das Bundeskabinett habe einen entsprechenden Entwurf beschlossen, teilte das Bundesfinanzministerium am Mittwoch in Berlin mit. Das Regelwerk sieht strengere Bestimmungen für Ad-Hoc-Veröffentlichung von Firmendaten vor, schreibt eine Veröffentlichung von Finanztransaktionen von Vorständen sowie Aufsichtsräten vor und beinhaltet die!!! Möglichkeit so genannte Leerverkäufe im Fall von Marktstörungen einzuschränken.!!!
Ziel der geplanten Änderungen im Börsengesetz sei es, den Börsen mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Handels zu geben und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, flexibler auf Veränderungen des Marktes reagieren zu können, erklärte das Finanzministerium. So werde die bisherige Koppelung der Zulassung von Wertpapieren in einem Marktsegment mit einer einzigen Form der Preisfeststellung aufgegeben. Der amtliche Markt trete an die Stelle des bisherigen amtlichen Handels. Im geregelten Markt gälten weiterhin die vorgesehenen Mindeststandards. Die amtliche Kursfeststellung durch Kursmakler entfalle, die Börsen dürften nun frei entscheiden, wie sie ihre Handelssysteme ausgestalten.
Die neu zu schaffende Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht solle genauere Merkmale an die Hand bekommen, um Kurs- und Marktpreismanipulationen wirksam zu ahnden. Bei weniger gravierenden Verstößen könne die Bundesanstalt Bußgelder verhängen. Das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierbesitz werde Teil der neuen Anstalt. In den so genannten Ad-Hoc-Mitteilungen sollen Firmen nach dem Entwurf künftig ihre Unternehmenszahlen so angeben, dass ihre Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Die Unternehmen seien zudem gezwungen, falsche Angaben umgehend zu berichtigen.
Anlegern wird nach dem Gesetzestext künftig die Möglichkeit eingeräumt auf Schadensersatz zu klagen, falls ein Unternehmen kursbeeinflussende Tatsachen verspätet oder falsch veröffentlicht oder gar nicht veröffentlicht. Analysten sollen zudem gezwungen werden, bestimmte Grundregeln der Analyse wie Verständlichkeit und Sorgfalt einzuhalten. Sie müssen nach dem Entwurf künftig zudem ihre wirtschaftlichen Interessen an einem analysierten Wertpapier offen legen. Allerdings bleibe diese Regelung auf Wertpapierdienstleistungsunternehmen und ihre Mitarbeiter beschränkt.
Im Kampf gegen die Geldwäsche ist Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) in dem Gesetzesentwurf von seinen bisherigen Plänen zur Einrichtung einer Kontenevidenz-Zentrale abgerückt. Stattdessen sollen nun die Banken verpflichtet werden, die Kontendaten ihrer Kunden in eigenen Datenbanken zu speichern. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) kann dann auf diese Banken zugreifen. Sie sollen nicht für Finanzämter zur Verfügung stehen und nicht zur Verfolgung von Steuerhinterziehungen genutzt werden können. Die Einrichtung einer Zentrale war zuvor aus massive Bedenken der Datenschützer gestoßen. Nach Angaben des Finanzministeriums handelt es sich bei der dezentralen Datenspeicherung lediglich um eine andere Organisationsform der Evidenz-Zentrale.
Der Entwurf soll nach bisherigen Planungen zu Beginn des kommenden Jahres in den Bundestag eingebracht und dort im März verabschiedet werden.
http://de.news.yahoo.com/011114/71/2bkrg.html
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