R.Deutsch 18.11.2001, 11:37 |
Stirbt die Schuld mit dem Schuldner?![]() |
Lieber von Rudow, |
Heller 18.11.2001, 12:30 @ R.Deutsch |
Salidierung ändert doch nichts! |
>Die Vorstellung, das"Eigentum" würde die Schuld übernehmen, wenn der Eigentümer stirbt, halte ich nun wiederum für ganz falsch. Das Eigentum übernimmt gar nichts, es wurde zu seinen Lebzeiten vom Schuldner bereits abgetreten (verpfändet). Wenn der Schuldner stirbt, wird schlicht der Saldo zwischen seinen Schulden und seinem Vermögen festgestellt und der Saldo wird vererbt. Übersteigen die Schulden das Vermögen (Eigentum), so stirbt dieser Teil der Schulden zusammen mit dem Schuldner. Die Botschaft, dass der Fiskus die Erbschaft von Schulden niemals ausschlagen kann wäre eine kleine Sensation. Es bleibt dabei, Schulden können immer nur lebende Menschen eingehen. (jetzt bitte nicht die GmbH als Beispiel bringen) |
R.Deutsch 18.11.2001, 13:34 @ Heller |
Re: Die Frage ist schon ganz wichtig |
Ich denke die Frage ist im Zusammenhang mit unserer Gelddiskussion nicht trivial und wir sollten versuchen sie zu klären. |
R.Deutsch 18.11.2001, 13:58 @ Heller |
Re: Salidierung ändert doch nichts! |
Lieber Heller; |