Quellen:
bei
www.wirtschaftsverbrechen.de
bei www.justizirrtum.de
Bei so etwas kriegt man richtig mit der Angst zu tun.
Wenn schon ein Anwalt sich über Justiz aufregt, die [u]rein zufällig in
meiner Stadt herrscht[/b] dann kann nix mehr passieren.:)
".....Ein Strafverteidiger sucht die Ã-ffentlichkeit
Hier ein Brief an die uns befreundete Organisation"Business Crime Control" (BCC) von einem Strafverteidiger. Siehe den Link am Schluss des Artikels (Beschreibung des Falles, auf den in dem Brief Bezug genommen wird).
Dr. Peter N.
Redakteur
************** Zitat Beginn
Sehr geehrte Damen und Herren,
in obiger Angelegenheit hatten wir bereits telefoniert, worauf ich Bezug nehme.
Anbei übersende ich Ihnen nun in Absprache mit meinem Mandanten, dessen Aussage und Sachverhaltsschilderung Sie kennen, meine Stellungnahme zu dem Ennittlungsverfahren.
Ich gehe davon aus, dass diese Darstellung in Ergänzung zu der Darstellung von Herrn Bauch (siehe S.22) einen Überblick über den Tatvorwurf gibt, der schließlich zu einer sehr zweifelhaften Verurteilung meines Mandanten geführt hat und einige Hintergründe des teilweise sehr"ungewöhnlichen" Falles geben kann und wird.
Bemerkenswert in diesem Verfahren scheint mir, dass die zuständigen Ennittlungsbehörden von Anfang an nur in eine Richtung ermittelt haben, nämlich Beweise und Indizien zu ermitteln, die für eine Täterschaft meines Mandanten sprechen. Auf Besonderheiten und Indizien, die die Täterschaft und eine Schuld meines Mandanten ganz erheblich in Frage stellen, und die vie mehr eine weitverzweigte Organisation und systematisch vorgehende Täter hinter dem Kreditbetrug verrnuten lassen, sind die Ermittlungsbehörden, trotz ausreichender Hinweise und Anträge in keiner Weise eingegangen.
Bemerkenswert ist beispielsweise auch, dass Herr Volker Bauch in seiner Aussage darstellt, dass er vermutet, dass Herr K. mit einem Herrn K. identisch sein soll, der wiederum mit einem Hans-Jürgen V. in Hamburg zusammenarbeiten soll.
Diese Darstellung wurde von der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Strafgericht als reines Konstrukt und Hirngespinst meines Mandanten abgetan. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Herr Bauch am 4.3..99 verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde, und am 8.3.99 in dem"Spiegel" auf Seite 18 ein Artikel veröffentlicht wird, in dem Herr K. und Herr V. als eines der meistgesuchten internationalen Betrüger genannt werden und deren Inhaftierung in Spanien be- kanntgegeben wird, erscheint die Darstellung meines Mandanten jedoch keineswegs als Hirngespinst.
Aber auch der Hinweis auf einen möglichen Täter, mit Namen Brich F.P. - die Namensähnlichkeit mit dem in dem Verfahren auftauchenden Notar Dr. Erich F. ist bereits augenscheinlich - wurde von der Staatsanwaltschaft ignoriert. Im Rahmen der Hauptverhandlung - erst durch das Gericht wurde dieser"Zeuge geladen und befragt", nicht etwa durch die Staatsanwaltschaft - stellte sich dann heraus, dass genau dieser Verdächtige, Herr Brich F. P., eine äußerst schillernde Gestalt und mit einem langen Vorstrafenregister versehen ist.
Insbesondere ist Herr P. einschlägig vorbestraft und zwar wegen Betrugs in einer Vielzahl von Fällen, die mit dem hier zu beurteilenden Tatmuster identisch sind."Rein zufällig" wohnte dieser Herr P. auch in G., also an einem Ort, wo teilweise"die Fäden des Falles" zusammenlaufen. Beispielsweise sind die Dienstleistungsverträge von Berlin direkt nach G. geschickt worden. Wie Herr Bauch diese erlangt haben soll, dazu hat sich weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht erklärt, obwohl im Rahmen des Plädoyers auf diesen Punkt ganz besonders hingewiesen wurde. Auch weitere schwerwiegende Zweifel, die eine Täterschaft meines Mandanten mehr als fraglich erscheinen lassen, wurden von der Staatsanwaltschaft und den ermittelnden Polizeibehörden schlicht weg nicht beachtet. In den letzten Wochen ist es zu weiteren"skandalösen Entwicklungen" gekommen, die ich wie folgt darlegen möchte:
Meinem Mandanten wird vorgeworfen, er sei Urheber der Zeitungsannoncen, die zum Gegenstand der Anklage gemacht worden sind und in denen unseriös Kredite gegen Pro- visionszahlungen angeboten wurden. Nun hat sich herausgestellt, dass die gleichen Annoncen - die angeblich von meinem Mandanten geschaltet worden sein sollen - auch nach dessen Verhaftung, während der Untersuchungshaft und auch noch während der Hauptverhandlung, weitergeschaltet und in überregionalen Zeitungen veröffentlicht worden sind. Auf die Anträge des Unterzeichners an die Ermittlungsbehörden, die Urheber dieser Annoncen ausfmdig zu machen und Ermittlungen hierzu einzuleiten, da die Straftaten offensichtlich fortgeführt würden, wurde seitens der Ermittlungsbehörden folgende unverblümte skandalöse Auskunft gegeben:
"Es sei durch die Verurteilung des Herrn Bauch doch erwiesen, dass er der Urheber sei, daher werde gar nicht erst ermittelt." Dies ergibt sich aus dem höchst bemerkenswerten Vermerk (der Verfasser des Vermerkes nennt dies erstaunlicher Weise" Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen") des Herm KOK Ahlborn vom 28.5.2001, in dem es wie folgt heißt:"Im Urteil des LG Kassel vom 22. 12.2000 wird Bauch eindeutig von der Kammer als Urheber und Verfasser der Schreiben sowie der Unterschrift betreffend"Dr. F." bezeichnet Die in der Akte Blatt 4 aufgeführte Annonce wurde angeblich von"Dr. F." aufgegeben (BI 76 d.A.). Unter der im Briefkopf angegebenen Anschrift ist diese Firma nicht existent. Unter dieser Anschrift ist der Sohn von Frau P. wohnhaft"
"Wiederum rein zufällig" ist Frau P. mittlerweile auch die Ehefrau des Herrn Erich F. P. ("ein Schuft, der böses dabei denkt"). Die Staatsanwaltschaft bzw. die Kripo unterstellt, es sei alles - also auch diese neuerlichen Annoncen - von Herrn Bauch aus der Justizvollzugsanstalt fmgiert worden. Dies ist bereits technisch und organisatorisch ausgeschlossen.
Jeder Brief wurde geöffnet, ein Faxgerät oder eine Internet-Verbindung steht einem Inhaftierten nun einmal in der Haft nicht zur Verfügung. Aber ganz abgesehen hiervon: Woher hätte Herr Bauch wissen können, dass Herr P. eine Lebensgefährtin hat und zwar eine mit Namen P., die wiederum einen Sohn hat, und woher sollte Herr Bauch dessen Adresse oder gar Fax- Nummer kennen, um diese in angeblich fingierten Annoncen zu erwähnen?
Dies alles sind deutliche Indizien, dass die Ermittlungen völlig unzureichend betrieben wurden und werden und die Ennittlungsbehörde eindeutigen Hinweisen nicht nachgeht und dies offensichtlich allein mit dem Hintergrund, sich von der einmal gefassten Theorie"Herr Bauch sei der Täter, koste es was es wolle" nicht abbringen zu lassen und jedem Zweifel hieran von vornherein außer acht zu lassen. In diesem Zusammenhang werden rechtsstaatliche Grundsätze geradezu mit Füßen getreten. Erwähnenswert ist auch, dass das von Anfang an erklärte Angebot meines Mandanten, mit den Ennittlungsbehörden bzw. Landeskriminalämtern zusammenzuarbeiten, um die Ergebnisse seiner eigenen Recherchen zur Verfügung zu stellen, keinerlei Beachtung gefunden hat und ignoriert wurde.
Stattdessen wurde trotz völlig unaufgeklärter Sachlage und trotz einer Vielzahl von Ungereimtheiten Anklage gegen meinen Mandanten erhoben und dieser schließlich verurteilt, obwohl umfassende Ermittlungslätigkeiten, die mit Sicherheit zu ganz entscheidenden Ergebnissen geführt hätten, vor der Hauptverhandlung gar nicht erst aufgenommen wurden. Den von mir benannten Artikel in der Zeitschrift"Der Spiegel" habe ich in Kopie beigefügt. Ebenso die von mir erwähnten Annoncen aus den Zeitungen, die dem Datum nach zuzuordnen sind.
Entsprechend unseres Telefonates gehe ich davon aus, dass, sofern Sie Interesse an dem Fall gefunden haben sollten, Sie sich entweder eine entsprechende Presseerlaubnis bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt einholen werden, um mit meinem Mandanten die Angelegenheit zu erörtern oder weiter Kontakt mit mir halten.
Für eine kurze Rückäußerung, ob der Fall von Ihnen aufgegriffen, bzw. weiter recherchiert wird, wäre ich Ihnen dankbar. Aus meiner Sicht kann ich nur mitteilen, dass ich mir wünschen würde, dass die äußerst merkwürdige Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden in dieser Angelegenheit aufgegriffen und ggf. gegenüber der Ã-ffentlichkeit dargestellt würde, da alle anderen Bemühungen des Herrn Bauch, aber auch des Unterzeichners, ein"faires und unvoreingenommenes Tätigwerden der Staatsanwaltschaft Kassel zu erwirken", fruchtlos verlaufen sind und Hinweisen schlicht nicht nachgegangen wird, obwohl Verdachtsmomente, nach denen andere Täter involviert sind und die Straftaten in organisiertem Stil weiter betrieben werden, mehr als handgreiflich sind.
Mit freundlichen Grüssen
Andreas B. - Rechtsanwalt......."
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Zitat Ende. Aber das war noch nicht alles.
Dieser Anlaß der öffentlicher"Beschwerde" ist bereits früher mal bei Business Crime Control e.V aufgetaucht. Dort finden wir aber die Beschwerde direkt aus dem Mund des Betroffenen.
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"...Business Crime-3-2001
Der Fall
BCC erhielt kürzlich einen Anruf von der Lebensgefährtin eines Strafgefangenen, der behauptet, Opfer von Kreditbetrügern zu sein. Sie selbst werde sogar mit verdächtigt. Wir baten den in Haft sitzenden Musik- und Werbemanager, uns seinen Fall schriftlich darzustellen. Wir drucken diese Darstellung auf diese Seite ab, weil er Einblick in eine weitgehend unbekannte Welt des Kreditgeschäfts gibt und uns die Darstellung plausibel erscheint.. Eine Revision des Rechtsurteils können und wollen wir freilich nicht präjudizieren. Auf der folgenden Seite geben wir aber auch die Stellungnahme des Anwalts des Inhaftierten wieder, die er uns nach einem Telefonat auf unsere Bitte hin zuschickte. Das ebenfalls informierte ZDF hat den Fall bisher nicht aufgegriffen. Auch der Anwalt macht deutlich, dass der Verdacht begründet erscheint, die Justiz habe schwerwiegend gegen das Verfahrensrecht verstoßen und es sei notwendig, den Fall noch einmal aufzurollen.
Die Redaktion
Darstellung meines Falles: Ein international renommierter Musik- und Werbemanager sucht auf dem freien Geldmarkt eine Auftragsfmanzierung für seine Agentur. Kurz darauf wird er unter Androhung von Gewalt gegenüber seiner Familie und sich selbst erpresst und zu einer Straftat gezwungen. Die Behörden und auch der Richter sehen in ihm den alleinigen Schuldigen und verurteilen ihn, trotz Handelns unter Zwang und entlastender Zeugenaussagen, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung. Er war vorher niemals mit dem Gesetz in irgend einer Form in Konflikt geraten, sondern hatte eine sogenannte weiße Weste. Das Urteil entspricht weder der Wahrheit noch ist es gerecht. Die eingelegte Revision wurde verworfen, weil keine Verfahrensfehler feststellbar waren. Daflür hatte der Richter gesorgt.
Er tritt die Haft nicht an, sondern recherchiert über 1 1/2 Jahre auf eigene Faust die wahren Verantwortlichen seiner Lage, indem er sich selbst unter einem Pseudonym als Lockvogel einsetzt. Er deckt die organisierten Strukturen einer weltweit operierenden Finanzmafia mit einer ermittelten Schadensumme von mindestens 1,5 Milliarden US Dollar auf.
Er enttarnt Aliasnamen, Scheinfirmen, archivierte Fakten, Verbindungen, Vorgehensweisen, Realnamen mit Anschrift und Aufent- haltsort usw. Es geht um Scheinkredite in Millionenhöhe in Verbindung mit Schutzgelderpressung und verbrecherische Inkassomethoden, wobei man sich zur Durchsetzung eines Ablegers der russischen Mafia bedient. Persönliche und geschäftliche Unterlagen von Kreditkunden werden durch betrügerische Manipulationen mittels Computer für eigene Zwecke verwandt oder dienen dem Ziel, im Notfall den Verdacht auf unbeteiligte aImungslose Dritte zu lenken. Und dieses System hat Erfolg, wie diese Geschichte zeigt.
Anfang März 1999 wird er aufgrund des gegen ihn bestehenden Vollstreckungshaftbefehls, kurz vor Erhalt endgültiger Beweise, verhaftet. Auf seinem Laptop finden die Ermittler das Ergebnis seiner umfangreichen Recherchen. Obwohl er Ross und Reiter nennt und zur Mitarbeit bereit ist, stößt seine Aussage bei LKA, Kripo und Staatsanwaltschaft auf taube Ohren.. Seine konkreten Angaben, auf über 33 Seiten niedergeschrieben und vorgelegt, ignoriert die zuständige Staatsanwältin. Die Angaben werden weder überprüft, noch fmden sie eine weitere Beachtung. Im Gegenteil, das recherchierte Material wird als belastender Beweis für eine Wiederholungstat gewertet. Die Staatsanwältin lässt sich vielmehr durch eine gezielte Presseinformation bundesweit für den Fahndungserfolg gegen einen"Millionenbetrüger" feiern.
Es erfolgt eine weitere Anklage vor dem Landgericht Kassel und der Richter ist der gleiche, wie im ersten Prozess. Die wahren Verantwortlichen der Taten werden als Zeugen geladen, die trotz gravierender Widersprüche und nachweislichem Meineids, als für uneingeschränkt glaubwürdig gehalten werden. Einer der Zeugen ist einschlägig in gleicher Sache vorbestraft und hat in 1997 über 1,2 Mio. DM abgezockt. Das Muster seiner Taten entspricht ohne Abweichung den hier verhandelten Vorwürfen. Seine angeforderten Strafakten stapeln sich bis unter die Decke des Gerichtssaals.
Die von mir recherchierten Tatmuster waren vielfältig, dennoch traten immer die gleichen Personen in Erscheinung und in unterschiedlichster Form auf:
Kredite von einer nicht existierenden US- Bank gegen Vorauszahlung von Gebühren für einen angeblichen Sicherungsgeber.
Kredite gegen eine Festgeldanlage über eine Bank in Asien, wo der Name ähnlich ist, der einer asiatischen Großbank, aber nicht existent ist.
Kredite einer Investmentbank in London (nicht existent) gegen eine Vorauszahlung ei- ner revolvierenden Kapitalanlage als Absiche- rung.
Kredite einer Privatbank aus Paraguay ge- gen Zahlung von Abwicklungskosten an einen angeblichen deutschen Notar, vermittelt durch einen Wirtschaftsdienst.
Letzteren Vorgang hat die Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht und mir vorgeworfen, als besagter Notar aufgetreten zu sein. Ende Dezember 2000 endet der Prozess nach 10 Verhandlungsagen mit einer weiteren Haftstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten und einer völlig abstrus konstruierten Urteilsbegliindung, die abseits jeglicher Logik ist. Die umgehend eingelegte Revision wurde vom BGH ohne Begliindung verworfen. Anfang Januar 2001, ich war nunmehr seit fast 2 Jahren weggesperrt, stellte sich heraus, dass die Aktivitäten mit betrügerischen Scheinkrediten nach gleichem Muster weitergingen. Benutzt wurden identische Aliasnamen und Briefköpfe, wie bei den mir zur Last gelegten Taten. Kreditineressenten erhielt man durch Inserate in überregionalen Zeitungen wie WELT und SZ.
Ich stellte Strafanzeige gegen die von mir und als Zeugen gehörten Personen, weil deren Tel / Faxnurnrnern mit denen in den neuerlichen Anzeigen identisch war. Nur widerwillig nahm die zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. Die Akteneinsicht ergab, dass wiedenmal schlampig und dilettantisch vorgegangen wurde. Man ermittelte offensichtlich nur das, was man ennitteln wollte. Trotz eindeutiger Verdachtsmomente, die weitere Maßnahmen hätten nach sich ziehen müssen, blieben diese aus und die Tatverdächtigen weiter unbehelligt.
Das Verfahren gegen die Beschuldigten wurde eingestellt. Dennoch sind der Akte klare objektive Beweise für meine Unschuld zu entnehmen. Die Staatsanwältin interpretiert diese jedoch dahingehend, dass ich der Urheber der neuerlichen Aktion wäre, um den Ver- dacht auf andere zu lenken. Dies ist jedoch aufgrund meiner Inhaftierung und daher in Ennangelung der notwendigen technischen Voraussetzungen ein Ding der Unmöglichkeit. Auch hat sich durch die erneuten Ermittlungen herausgestellt, dass der besagte Richter in meinem Prozess in hohem Maße befangen war und dieser augenscheinlich kein wirkliches Interesse an der Wahrheit hatte, ebenso wenig wie die Staatsanwältin.
Gegen eine weitere"schillernde Figur" im Zeugenstand sind ebenfalls mehrere Strafanzeigen anhängig. Gegen ihn wird im Rahmen eines Großverfahrens der Staatsanwaltschaft Kassel und Staatsanwaltschaft Hildesheim ermittelt wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung namens Russia- Inkasso, die von Tschechien aus operiert und als Ableger der russischen Mafia gilt.
Der Zeuge steht eindeutig im Verdacht, Ur- heber der Erpressungen gegen mich zu sein. Dieses Verfahren wird jedoch gesondert von einer anderen Stelle und einer anderen Staatsanwältin geführt.
In sämtlichen anderen Vorgängen hat die zuständige Staatsanwältin die Entlastungsbeweise einfach ignoriert oder so gedreht, dass sie zu ihrer Strategie, mich als Täter hinzustellen, passen. Dies hat sie jedoch zuletzt so offensichtlich praktiziert, dass mein Vorgang inzwischen beim Generalstaatsanwalt in Frankfurt liegt und Strafanzeige wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung gestellt wurde. Im Übrigen ist dies nicht die erste und einzige Anzeige, die gegen die Dame vorliegt. Bisher wurde ihr Vorgehen jedoch immer von der hiesigen vorgesetzten Stelle, dem Oberstaatsanwalt, gedeckt. Erst nach mehrmaligen Anfragen hat man sich inzwischen dazu durchgerungen, ein Aktenzeichen der Strafanzeigen zu eröffnen.
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Tja Leute.:) Falls Jemand mal Adresse des Landgerichts Kassel haben will,
um Meinungsmitteilung zu verschicken - ich stehe zu Diensten. Null irgendetwas.
Da werde Sie geholfen (oder so). Mal so als Tipp. Besorgt Euch aber Gummihandschuhe.:)
**** Kompletter Posting ist anderen Quellen entnommen, und Niemand hier haftet
für die Richtigkeit. Ich gehe der Sache selbst mal nach, insofern es in meiner Macht stehen sollte. ****
Gruß.
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