>bereits avisiert:
>Wird es höchste Zeit zum Auswandern?
>Aus der FTD vom 22.11.2001
>Verfassungszweifel an Erbschaftsteuer
>Von Jens Tartler, Berlin
>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat offenbar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer und bereitet eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor.
>Wie der BFH am Mittwoch mitteilte, hat er das Bundesfinanzministerium aufgefordert, sich zu einem konkreten Fall zu äußern (Verfahren II R 61/99). Das Ministerium kündigte am Mittwoch eine Stellungnahme an, der Fall werde sehr ernst genommen. Günther Jordan von der Steuerberatungsgesellschaft Ernst&Young:"Der BFH nimmt diesen Fall als Aufhänger, um die ganzen verfassungsrechtlichen Probleme nochmals aufzurollen."
>Der BFH-Vorstoß könnte zu deutlich höheren Erbschaftsteuern bei Immobilien, Grundbesitz, Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften führen. Immobilien werden derzeit nur zu 50 Prozentihres Verkehrswertes besteuert, während Aktien oder Geldvermögen voll der Erbschaftsteuer unterliegen.
>Verfassungsrechtlich angreifbar
>Unter Juristen gilt die Erbschaftsteuer auch in ihrer reformierten Fassung als verfassungsrechtlich angreifbar. So sagt Heinrich Völkers von der Steuerberatung Arthur Andersen:"Die Finanzrichter warten doch alle darauf, dass die Erbschaftsteuer wieder nach Karlsruhe kommt."Das BVerfG hatte in einem wegweisenden Urteil vom 22. Juni 1995 beschlossen, dass die Erbschaftsteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoße. Begründung: Immobilien würden bei der Bemessung der Steuer nur mit einem Bruchteil des Verkehrswertes angesetzt, Geldvermögen dagegen mit dem vollen Wert. Fachleute schätzten die seinerzeitige Bewertung von Haus- und Grundbesitz auf 15 bis 20 Prozent des Marktwertes.
>Ende 1996 wurde die Steuer rückwirkend zum Jahresbeginn reformiert. Durch eine andere Bewertung stiegen die Ansätze auf 50 Prozent des Verkehrswertes. Dass dies nicht reicht, um die Steuer wasserdicht zu machen, erkannte auch eine vom Bundesfinanzministerium eingesetzte Expertengruppe: Sie forderte, Immobilien bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer mit über 80 Prozent des Marktwertes anzusetzen.
>In diese Richtung ging auch ein Antrag im Bundesrat von einigen SPD-regierten Ländern im März dieses Jahres. Weil Bundeskanzler Gerhard Schröder aber vor der Bundestagswahl keine Debatten um einehöhere Besteuerung von"Omas Häuschen" wollte, rang er den Ministerpräsidenten im Mai die Zustimmung dazu ab, das von der Regierung Kohl auf Ende 2001 befristete Bewertungsgesetz noch einmal um zwei Jahre zu verlängern.
>Weil die BFH-Richter aber keine Rücksicht auf Wahlen nehmen,"legen sie den Finger genau in die Wunde", so Gottfried Breuninger von der Anwaltskanzlei Shearman & Sterling.
>Die höchsten deutschen Finanzrichter stellen die Frage, ob es mit der Verfassung zu vereinbaren ist, dass das Erbschaftsteuergesetz grundsätzlich zwar die Anwendung eines einheitlichen Steuertarifs vorschreibt. Betriebsvermögen, Grundbesitz und bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften gehen dabei aber nur mit einem zum Teil geringen Anteil ihrer Verkehrswerte in die Bemessungsgrundlage ein.
>Außerdem werde"die in der Unterbewertung liegende Privilegierung" nicht von einem Nachversteuerungsvorbehalt erfasst. Das bedeutet, selbst wenn die Grundlage für die Bevorzugung später entfällt, wird sie nicht durch eine spätere Steuernachzahlung ausgeglichen.
>Betriebsvermögen unter Beobachtung
>Auffallend ist auch, wie kritisch die BFH-Richter die besondere Privilegierung des Betriebsvermögens einschätzen. Dieses Vermögen wird zu Buchwerten vererbt, außerdem gilt seit 1994 ein spezieller Freibetrag von 500.000 DM, der ab 1996 noch durch einen Bewertungsabschlag von 40 Prozent ergänzt wird. Der BFH weist darauf hin, dass durch die"Kumulation der Vergünstigungen" Betriebsvermögen bis zu 3 Mio. DM völlig steuerfrei vererbt werden könne. Auch darüber werde nur ein"geringer Bruchteil" des Marktwertes erfasst. Dies werde in der Literatur als"verfassungsrechtlich bedenkliche Überprivilegierung bezeichnet", schreiben die Richter.
>Obwohl das BVerfG 1995 grundsätzlich eine Bevorzugung des Betriebsvermögens abgesegnet hatte, rechnen viele Experten damit, dass Karlsruhe beim nächsten Mal Änderungen beschließen wird. Schließlich sei der wirtschaftsfreundliche Verfassungsrichter Paul Kirchhof mittlerweile pensioniert.
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>Steuerpolitik
>Alte Konflikte
>Der SPD-Parteitag in Nürnberg ist offenbar für viele ein Anlass, alte Konflikte in der Steuerpolitik noch einmal auszutragen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stellte am Mittwoch fest, die Unternehmen in Deutschland zahlten mittlerweile kaum noch Steuern, der Belastungsvergleich mit den Arbeitnehmern falle"skandalös" aus.
>Dazu passend sprachen sich die Vizechefs der beiden größten deutschen Gewerkschaften Verdi und IG Metall, Margaret Mönig-Raane und Jürgen Peters, und die stellvertretende DGB-Vorsitzende UrsulaEngelen-Kefer in einer Umfrage der"Berliner Zeitung" für eine stärkere Belastung von Vermögenden aus.
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>Nach Auffassung von Mönig-Raane und Peters könnte der Staat mit den Steuern seine Einnahmen verbessern und mehr in die Infrastruktur investieren. Die Verdi-Vizechefin forderte, dass die Vermögenden in Deutschland"einen stärkeren Beitrag zur Finanzierung von Gemeinwohlaufgaben" leisteten.
>Auch auf dem SPD-Parteitag in Nürnberg wurden Forderungen nach der Einführung einer Vermögenssteuer laut. Detlev von Larcher vom linken Flügel sagte:"Wir dürfen uns nicht verbieten lassen, über Umverteilung zu sprechen. Wir müssen den Reichen helfen, ihre Solidarität praktisch werden zu lassen." Dies sei möglich über eine Vermögensteuer, über die Erbschaftsteuer oder eine Steuer auf Spekulationsgewinne. Andere Redner unterstützten von Larcher.
>Das Bundesfinanzministerium machte sich diese Forderungen nicht zu eigen, sondern verwies auf das Bundesverfassungsgericht, das kaum Spielraum für eine Wiederbelebung der Vermögensteuer lasse. Die Steuer wird nicht mehr erhoben, weil Karlsruhe sie 1995 in der alten Form für verfassungswidrig erklärt hatte. >
>© 2001 Financial Times Deutschland
>URL des Artikels: http://www.ftd.de/pw/de/FTD1006405202953.html >
Eine äußerst geschickte Vorgehensweise der Abkassierer.Zuerst erhöht man die Erbschaftssteuersätze weil die Immobilien ja nicht voll bewertet sind und anschließend moniert man wie ganz selbstverständlich dieses noch einmal.Das ist im Grunde ein böses Spiel was hier getrieben wird ist einfach dazu da zweimal abzukassieren denn umgekehrt wäre die Vorgehensweise viel ungeschickter gewesen.Die Erhöhung hat man ja gerade mit dem Argument daß die Immobilien unter Wert veranschlagt werden durchgeführt.Es ist so langsam absurd denn jetzt kann man die Richter vorschieben um die Staatskassen zu füllen.Tenor:Wir können ja nicht anders uns sind die Hände gebunden,wir müssen ja die Bewertung ändern weil........Glaube doch im Ernst keiner die kämen auf die Idee dann die Sätze wieder zurückzunehmen um einen Ausgleich herzustellen.Das alles ist doch eine Showveranstaltung.Die brauchen unser Geld damit sie weiter ihren Träumen nachjagen können.Hoffentlich erleben sie nicht bald einen Alptraum
Gruß EUKLID
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