Ich hatte mich fürchterlich geärgert daß ich jetzt nach der neuen Gesetzeslage auch noch für meinen Betriebs-PKW die Gewährleistung für Mängel übernehmen soll.
Ein weiterer Fall von Arroganz der Deiblin-Schmälzlin.
Ein Fremdverkauf scheidet damit natürlich fast aus weil mir das Risiko dessen den Restwert vielleicht völlig vernichtet.
Und nach längerem nachforschen auch in den letzten Gehirnwindungen ist mir ein Patent eingefallen nach dem Motto:Wer andern ein Grube gräbt muß selbst hinein.
Ich werde jetzt meinem Studentensohn das Auto zum günstigsten Preis dessen was das Finanzamt anerkennt überlassen.
Das wird wie imer schön schriftlich gemacht.
Und meinem weinenden Sohn kann ich dann aufgrund dieser Gesetzeslage ja wohl nicht den Austauschmotor versagen wenn er tatsächlich das Ding um die Ecke bringt;-)
Muß mal mit meinem Steuerberater reden ob es da wieder eine Verwandtschaftsklausel gibt.
Dann wird halt der Freundin verkauft und wenn sie wegläuft hat sie halt auch den Euklid von seiner schönen und spendablen Seite kennengelernt;-)
Sie wird sich bestimmt mit Freuden an den alten herzigen Euklid erinnern der so großzügig und nicht gerade geizig war denn das soll man nicht sein.
Wenn die Gewährleistung greift dann muß die Sache ja wohl schon während der Betriebsnutzung defekt gewesen sein als ich übergeben habe und das bedeutet Betriebsausgaben.War sie es nicht dann kann ich keine Gewährleistung übernehmen.
Es gibt keine zweierlei Recht Frau Deibler-Schmälzlin.
Und jetzt grins ich mir einen auf mein neues Patent.
Wer andern eine Grube gräbt dem muß man in den Ar... treten und fallen lassen.
Gruß EUKLID
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