-->Notstandsgesetze
Mit der offiziellen Feststellung des Nato-Bündnisfalles treten zwar noch nicht die berüchtigten Notstandsgesetze in Kraft, die so gut wie alle bürgerlichen Grundrechte aufheben. Dazu braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag (die allerdings auch nachträglich eingeholt werden kann). Doch die kleinen Schwestern der Notstandsgesetze, die Sicherstellungsgesetze sind damit in Kraft getreten. Im einzelnen sind dies: das Arbeitssicherstellungsgesetz, Ernährungssicherstellungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Wirtschaftssicherstellungsgesetz und Katastrophenschutzgesetz. Daneben noch zwei Vorschriften: § 95 Verwaltungsverfahrensgesetz und § 8 Kriegsdienstverweigerungsgesetz. Diese Gesetze werden zwar derzeit nicht angewandt, könnten aber angewandt werden. Wenn Sie also demnächst einen amtlichen Bescheid erhalten, daß Sie als Arbeitskraft bei Krupp-Kanonenbau zwangsverpflichtet werden, Ihr Auto requiriert wird, oder Sie Ihr Lebensmittelmarken bei der Markenausgabestelle am Pferdemarkt abholen sollen, so könnte das rein theoretisch-juristisch durchaus ernst gemeint sein. Auch wenn's derzeit noch absolut unwahrscheinlich ist.
Doch wie sagte Benjamin Franklin: Wer die Freiheit aufgibt, um seine Sicherheit zu erhalten, wird beides verlieren.
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