-->Fondssparer sollen Zwischengewinne wieder versteuern
Die Bundesregierung wird die erst zu Beginn des Jahres abgeschaffte Zwischengewinnbesteuerung ab 1. Januar 2005 wieder einführen. Sie begründet die Rolle rückwärts mit einer steuerlichen Benachteiligung von Anleihebesitzern gegenüber Fondssparern.
Die Investmentfonds-Branche quittiert die erneute Umstellung mit Unverständnis. Von Verlässlichkeit der Steuerregeln könne nicht die Rede sein, so ein Sprecher des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI). Zumal die erneute Berechnung des Zwischengewinns mit erheblichem Aufwand für die Branche verbunden sei.
Wer sein Geld in Renten- oder Geldmarktfonds anlegt, muss seit Jahresbeginn keine Zwischengewinne mehr versteuern. Das heißt, durch den Verkauf kurz vor der Ausschüttung zahlen Anleger, die einen Fonds weniger als zwölf Monate halten, lediglich auf den Kursgewinn Steuern. Die zwischen zwei Ausschüttungsterminen aufgelaufenen Zinsen werden nicht mehr extra ausgewiesen.
<font size="4"> In der Regierung hocken nur Dilletanten</font>
Die Bundesregierung sei offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgegangen, kritisierte Manfred Groh, ehemaliger Richter des Bundesfinanzhofes, bereits im Mai. So habe sie geglaubt, dass die hohen Ausgabeaufschläge beim Kauf eines Fonds das kurzfristige Ein- und wieder Aussteigen verhindern würden. Bei vielen Renten- oder Geldmarkt-Fonds fielen jedoch überhaupt keine Ausgabeaufschläge mehr an - auch weil viele mittlerweile"netto" an der Börse gehandelt würden.
Bereits im Frühjahr hatte es bei den Fondsanbietern rund um Ausschüttungstermine erhebliche Mittelbewegungen gegeben. So verzeichnete allein die Gesellschaft Dit im Februar Abflüsse bei Publikumsfonds in Höhe von mehr als 900 Mio. Euro, von denen nach Auskunft eines Dit-Sprechers ein überwiegender Teil auf Geldmarktfonds entfielen, die am 1. März ihre Zinserträge ausschütteten. Im Laufe des März seien die Gelder teilweise wieder zurück in die Fonds geflossen.
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