--><font size="4">Noch mehr Vorschriften für das Fahrtenbuch </font>
Bundesfinanzhof verlangt genaue Dokumentation jeder einzelnen Fahrt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom vergangenen Mittwoch die Vorschriften für Fahrtenbücher ausgeweitet. Danach müssen Geschäftsleute ganz genau dokumentieren, wenn sie zu diversen geschäftlichen Zielen an einem Tag mit mehreren Terminen unterwegs gewesen sind.
Laut BFH muß jeder Kunde und Geschäftspartner in der zeitlichen Abfolge im Fahrtenbuch angeführt sein. Fehlt das, helfen auch die entsprechenden Reisekostenbelege nicht weiter, wenn sich daraus nicht alle fehlenden Angaben ergeben.
Alles so penibel aufzuzeichnen hatte der Kläger, ein Handelsvertreter, für"bloßen Formalismus" gehalten und auf seine Reisekostenabrechnungen verwiesen. Wohl erlaubt der BFH, für häufige Reiseziele und Zwecke Kürzel zu verwenden - vorausgesetzt, diese sind"aus sich heraus verständlich oder auf einem dem Fahrtenbuch beigefügten Erläuterungsblatt näher aufgeschlüsselt" (Az.: BFH VI R 87/04).
Damit könnten Finanzämter immer akribischere Anforderungen an Fahrtenbücher stellen, so Steuerberater Burkhard Hinzen aus Düsseldorf fest. Das betreffe alle Steuerzahler, die einen Firmenwagen fahren und diesen auch für Privatfahrten nutzen. Sie müssten in einem Fahrtenbuch die gefahrenen Strecken einzeln festhalten, um die geschäftlichen Kilometer steuerlich absetzen zu können.
Der Papierkram sei zwar lästig, doch wer sein Fahrtenbuch vernachlässige, riskiere die pauschale, meist teurere Besteuerung der Privatnutzung mittels Einprozentmethode. Hinzen:"Hier sind pro Monat ein Prozent vom Bruttolistenpreis des Autos zu versteuern. Und zwar ein Prozent vom Neuwagenpreis." Die Finanzämter akzeptieren ausdrücklich nur"ordnungsgemäß geführte" Fahrtenbücher. Und dabei ist eine Flut von Formalien zu beachten. Dazu gehört etwa auch die Vorschrift, daß die Dokumentation in Buchform erfolgen sollte.
Zudem legte der VI. Senat fest, wie zu verfahren ist, wenn sich berufliche und private Touren an einem Tag mischen. Jedesmal ist am Anfang und Ende der Geschäftsfahrt der Gesamtkilometerstand festzuhalten, um punktgenau die nicht absetzbare Privatfahrt bestimmen zu können.
<font size="4">EU-Mobilität ist noch in weiter Ferne </font>
Finanzministerium will bei Firmenumzügen Steuer einstreichen
Einige Wirtschaftsverbände erhilten morgen Post vom Finanzministerium. Der Umschlag enthalte einen Referentenentwurf zum Umwandlungssteuerrecht, das die Freizügigkeit von Unternehmen innerhalb Europas regele.
Dieses Recht gelte für die Societas Europeae (SE) als spezielle Europa-Aktiengesellschaft ebenso wie für normale Kapital- und Personengesellschaften. Sie sollen steuerfreundlich in der EU ihren Sitz verlegen oder mit einem anderen EU-Unternehmen verschmelzen können. So verlangen es europarechtliche Verordnungen.
Doch die Freude über das Schreiben dürfte sich in Grenzen halten."Das Finanzministerium läßt bei seiner Umsetzung der EU-Vorgaben klar erkennen, daß es nach wie vor Steuer in der deutschen Staatskasse sehen will", so Ingo Kleutgens von der Anwaltssozietät Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP in Frankfurt. Das verstoße gegen die von der EU gewollte Steuerneutralität für solche Binnenmarkt-Aktivitäten. Kleutgens verweist zudem auf die Verlustvorträge, die die fusionierenden Firmen laut Entwurf künftig sogar verlieren sollen. Bisher konnte das anschließend am Markt verbleibende Unternehmen diese Verlustvorträge der verschwindenden Gesellschaft steuerlich nutzen.
Zudem bleibe das Ministerium hinter den Vorstellungen der EU zurück, die einer SE erlaubt, ihren Sitz steuerfrei in einen anderen europäischen Staat zu verlegen. Demnach sollten deutsche Firmen eine Schlußbilanz machen, als zögen sie in ein Drittland außerhalb der EU."Das heißt, die beim Umzug mitgenommenen Wirtschaftsgüter sind einer Endbesteuerung zu unterwerfen", betont Kleutgens.
Außerdem will das Ministerium bei Verschmelzungen die Wirtschaftsgüter nur nach hiesigem Steuerrecht zum Buchwert übergehen lassen. Sonst soll eine Bewertung nur zum Preis wie unter Fremden erfolgen dürfen.
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