-->>Hallo Lomitas,
>wenn Du (oder Dein Bekannter) eine Rechtsberatung willst, würde ich Dir vorschlagen, Dich an einen Anwalt zu wenden. Hier wird Dir das wohl keiner genau sagen können, zumal es immer auf die berühmten"Umstände des Einzelfalls" ankommt.
>Aber mal allgemein: für eine außerordentliche (meist fristlose) Kündigung braucht man einen schwerwiegenden Grund, dessen Bestehen man im Streitfall auch nachweisen muß. Ansonsten wäre fristgemäß ordentlich zu kündigen.
>Hier wäre zu klären: (1) kann die außerordentliche Kündigung überhaupt in eine fristgemäße ordentliche umgedeutet werden, wenn sie unwirksam ist? und (2) muß der Auftragnehmer, wenn er die Kündigung für unwirksam hält, nicht zumindest dem Auftraggeber seine weiteren Dienste anbieten?
>Kurz und gut: wende Dich an einen Anwalt, wenn Du eine halbwegs sichere Auskunft haben willst. Dafür gibt es im Internet entsprechende Dienste, wo solche Dinge auch außerhalb der üblichen Bürostunden erledigt werden. Was mir auf die schnelle einfällt, beispielsweise hier: http://www.frag-einen-anwalt.de
Lieber Fridolin,
die Zeit zum kühlen musste sein. sonst hätte es die rote Karte gegeben, zu recht.
Das ich mir eine Anwalt suchen soll. Schönen Dank für den Rat, für die Tür ist`s zu spät.
Hab selber meinen Doktor, lass ihn aber weg, weil
a) der Platz auf der Visitenkarte eng wir, und
b) die delbige eh weggeschmissen wird. Schad ums Papier
Das vorausgesetzt stelle ich anheim, dass es bauordnugsstechnisch, bodenrechtlich unbedenklich ist hier im Forum anzufragen, da wie gelesen Gefahr in Verzug gegeben ist. Rechtliche Belange vor der Kammer sind auszuschliessen.
Mehr war da nicht. Ich danke dir trotzdem für deinen Hinweis
LOMITAs
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