-->stellte (Firmen Fam. Angeh.) Dorfzeitung - gekürzt:
Zum bevorstehenden Jahreswechsel lässt der Gesetzgeber die uneingeschränkte Beitragserstattung für nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte versiegen. Nach Schätzungen haben mehr als 1,5 Millionen Selbstständige und Familienangehörige bislang insgesamt mehr als 50 Milliarden Euro an die staatlichen Rentenkassen abgeführt, ohne dass sie dazu verpflichtet waren.
... Oftmals landeten die Gelder in fremden Taschen, etwa in wenig lukrativen Kapitalanlagen, dubiosen Unternehmensbeteiligungen und riskanten Finanzgeschäften.
Ja ja, beim Staat ist alles besser *LOL*
Vier Jahre Verjährungsfrist
Die Änderung ist Bestandteil des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, das am 30. November abschließend im Bundesrat behandelt wird. Geregelt wird die Einschränkung der Rückerstattung durch einen Zusatz zum § 26 Abs. 1 SGB IV.
In der Erläuterung des Sozialministeriums zu der geplanten Gesetzesänderung heißt es wörtlich: „Die bisherige Rechtslage, wonach zu Unrecht entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Einzelfall viele Jahre rückwirkend erstattet werden müssen, wird geändert. Den Antragstellern wird ermöglicht, dass die zu Unrecht entrichteten Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Ablauf der Verjährungsfrist von vier Jahren nach § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV als zu Recht entrichtete Pflichtbeiträge gelten. Damit bleiben die Beiträge als solche erhalten, eine Erstattung ist jedoch nicht möglich. Es entsteht keine Schlechterstellung gegenüber der Situation, wenn der Antragsteller tatsächlich pflichtversichert gewesen wäre, wovon er bis zur Feststellung des Nichtvorliegens der Versicherungspflicht auch ausgegangen ist.“
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