-->Hallo!
Vor 9 Tagen, am 30.11.2007 ist das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BesatzRBerG) in Kraft getreten. Darin heißt es in § 1 - Aufhebung von Besatzungsrecht:
"(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht), insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren.
(2) Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 9. Februar 1950 (Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland S. 103)."
Das hört sich doch schon einmal sehr gut an. Bis auf das Kontrollratsgesetz Nr. 35 scheinen damit nur noch besatzungsrechtliche Vorschriften in Kraft zu sein, die nicht"zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betreffen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren". Da die Grundgesetz-Artikel 73ff. jedoch sehr viele Regelungsgebiete betreffen, dürften die fortgeltenden Alliierten Rechtsvorschriften nur noch sehr wenige sein. Nicht geregelt in Artt. 73ff. sind das Polizeirecht, das Kommunalrecht und der Bereich Kultur (also insbesondere Schul- und Hochschulwesen, Bildung, Rundfunk, Fernsehen und Kunst).
Allerdings ist auch § 3 - Folgen der Aufhebung zu beachten:
"Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort. Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet. Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden. Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind. Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt."
Das heißt, dass zwar die Rechtsvorschriften der Alliierten aufgehoben sind, aber die Rechtsfolgen fortgelten, die für die BRD dadurch entstanden sind.
Trotzdem ist es schoneinmal ein sehr großer Schritt in Richtung"volle Souveränität". Das Gesetz wurde am 23. November 2007 ausgefertigt und folgenden Personen unterschrieben:
1. Bundespräsident Horst Köhler
2. Bundeskanzlerin Angela Merkel
3. Bundesjustizmininsterin Brigitte Zypries
Es wurde im Bundesgesetzblatt I Nr. 59 vom 29. November 2007, Seiten 2613ff. (Artikel 4) veröffentlicht. Der Bundesanzeiger hat das Gesetz auch online veröffentlicht. Hier der Link (insb. 2. Pdf-Datei von oben): http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php?teil=I&jahr=2007&nr=59
In diesem Zusammenhang ist es auch interessant Artikel 48 desselben Gesetzes zu lesen (Änderung des 4. Strafänderungsgesetzes).
Gruß
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