>ich hab mich auch versucht.....
>
>http://f23.parsimony.net/forum52169/messages/2656.htm
><a href="http://f23.parsimony.net/forum52169/messages/2656.htm">Antwort auf Posting<w
y
/a>
>gruss
>bär
Vielen Dank für den Hinweis.
Diese Stelle ist besonders interessant:
>B-Bauer verschuldet sich bei A-Bauer, er erhält 1000 GE, muß aber 1100 GE zurückzahlen.
Danach ist zunächst klar, dass genau 1000 GE überhaupt vorhanden sind.
Diese 1000 GE existieren in Form von - angenommen - 10 Schuldscheinen je 100 GE. Die Schuldscheine hält Bauer A.
Bauer B erhält 10 Guthabenscheine je 100 GE, die er jetzt verwenden kann, da auch andere Bauern diese Guthabenschy
{
eine als"Geld" akzeptieren.
Diese Guthabenscheine existieren natürlich nicht netto. Sondern ihnen entsprechen in Summa immer gleich hohe Schuldscheine. Und vice versa.
>Zunächst kauft er bei den anderen Bauern der Polis für 1000 GE ein.
Das kann er gern tun. Nach wie vor 1000 GE überhaupt vorhanden. In Form von Schuldscheinen und Guthabenscheinen.
>Er produziert dann genug, um für 1100 GE zu verkaufen.
Auch das kann er gern tun. Er produziert, und hofft, nun 1100 GE in For{
}
m von Guthabenscheinen für die Produktion erlösen zu können. Nach wie vor aber 1000 GE überhaupt in Form von Schuld- und Guthabenscheinen überhaupt vorhanden.
>Er verkauft aber zunächst nur für 100, die er an A-Bauer zurückgibt.
Er verkauft gegen 100 GE Guthabenscheine, die in der Polis als"Geld" umlaufen, die er an Bauer A gibt, die Teil der Tilgung der Schuld des Bauern B sind.
Bauer A gibt den Guthabenschein Zug um Zug gegen Schuldschein heraus. Schulden und Guthaben verschwinden a}
lso in gleich hoher Summe.
In der übrigen Polis sind noch 900 GE als Guthabenscheine vorhanden.
Nun wird's spannend. Denn was wird Bauer A tun?
Bauer A kann seine 100 GE, die er ursprünglich im Rahmen der 1000 GE als Guthabenscheine geschaffen hat, jetzt:
- entweder vernichten. Denn die 100 GE sind Teil der Tilgung einer Schuld, die damit in Höhe von 100 GE erloschen ist. Was sollte Bauer A auch mit einem Guthabenschein gegen sich selbst? Ihn von der rechten Tasche in die linke steck
en?
- oder er kann diese 100 GE als immer noch physisch vorhandenen Guthabenschein - so wie bei der Schaffung der ursprünglichen 1000 GE - wieder als 100 GE Guthabenschein verwenden und zwar so, wie er sie als ein Zehntel der 1000 GE beim ursprünglichen Kontrakt verwendet hatte:
Er muss einen Schuldner für seinen Guthabenschein finden, so wie Bauer B sein Schuldner war (und es für 1000 GE ihm gegenüber nach wie vor ist), und zwar einen neuen Schuldner, also dem er die 100 GE in F
orm seines Guthabenscheins geben kann und der ihm die 100 GE genau so zurück geben muss wie ihm Bauer B nach wie vor die immer noch offenen 1000 GE (1100 minus zurückgezahlte 100 GE) schuldig ist, also zurück geben muss.
Nur wenn er einen solchen neuen Schuldner, findet, sind überhaupt wieder 1000 GE - wieder in Form von Guthaben- und Schuldscheinen - vorhanden.
Ansonsten nur noch 900. Denn den Guthabenschein über 100 GE hat der Bauer A, da er an ihn, die"Ausgabestelle" des Guth
abenscheins zurück gekehrt ist, der Einfachheit und der Sicherheit halber vernichtet, da er ja jetzt völlig wertlos ist. Denn was sollte der Bauer A mit einem Guthaben gegen sich selbst?
Findet er keinen neuen Schuldner, sind 900 GE vorhanden, findet er einen neuen Schuldner, sind wieder 1000 GE vorhanden.
>A-Bauer geht für 100 GE shoppen, und schon kann B-Bauer den gesamten Kredit zurückzahlen, weil genug GE in Umlauf ist. Punkt.
"Genug GE in Umlauf", um den gesamten Kredit zu tilge
n? Zum Lachen!
Die Tilgungssumme liegt bekanntlich bei 1100 GE: 1000 GE Restschuld von Bauer B und 100 GE neue Schuld eines neuen Bauern, wir nennen ihn C.
Aber entweder sind jetzt 1000 GE im Umlauf (900 alte Guthabenscheine plus 100 Guthabenscheine, die jetzt ein neuer Schuldner hat, der diese Scheine als"Geld" verwenden kann).
Oder es sind sogar nur 900 GE vorhanden, weil Bauer A die bereits zurück gezahlten 100 GE in Form des auf 100 GE lautenden Guthabenscheins verbrannt hat, w
eil er keinen neuen Schuldner für den alten Guthabenschein in Höhe von 100 GE gefunden hat oder weil er ganz einfach keinen neuen Schuldner finden wollte, z.B., weil er nicht mehr (und das erneut wie beim Bauern B!) kreditieren wollte.
Wie in diesem Beispiel aus 1000 GE jemals 1100 GE werden sollen, bleibt absolut unerfindlich.
Selbst wenn es für den Bauern, der die 1000 GE ursprünglich in die Welt gesetzt hat, einen Zwang gäbe, den an ihn - partiell - zurückgekehrten Gut
habenschein ein zweites Mal zu verwenden (gleiches Stück Papier, drauf steht Summe 100 GE), wäre der mit summa 1100 verschuldete Bauer nach wie vor mit 1000 GE verschuldet (von den 1100 hatte er 100 getilgt).
Und unser weiterer Bauer C, gegen den Bauer A, der die 100 GE zunächst zurück erhalten hat, jetzt als neue Forderung in Höhe von 100 GE hat (weil er die 100 GE erneut als Guthabenschein verleihen musste), ist jetzt die 100 GE schuldig.
Summa der GE nach wie vor 1000. Summe der Res
0
tschuld von Bauer B 1000 GE. Neue Schuld des Bauern C 100 GE - und jetzt kommt's -
plus die Zinsen auf die neu kreditierten 100 GE wieder in Höhe von 10 % = 10 GE.
Summa der Schulden von Bauer B und C nach dem erneuten Verleihen der von Bauer B an Bauer A zurück gezahlten 100 GE jetzt an Bauer C:
1110 GE.
Auf gut Deutsch: Die Bauern (außer A) reiten sich immer tiefer in den Morast und sind von einem Zustand der Entschuldung (Tilgung plus Zins) umso weiter entfernt, je öfter0
@
Bauer A die an ihn zurück gezahlten Schulden unter Wiederverwendung der ihnen entsprechenden Guthabenscheine (physisch!) zum Aufbau zusätzlicher Schuldverhältnisse (Gläubigerpositionen) verwendet.
Tja, die armen Bauern. Hoffentlich haben die wenigstens nicht das kleine Einmaleins verlernt.
Aber keine Bange: Bauern können rechnen und die doppelte Buchführung beherrschen sie auch - außer den ganz doofen (sorry, liebe Bauern!).
Gruß
d.
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