- @dottore /Theoretiker: 2 und Mehrmächte, Legitimitätsurschuld, Metaphysisches - netrader, 14.07.2002, 21:04
- Mega-Sorry, hatte es übersehen - dottore, 15.07.2002, 20:43
- @dottore und Theoretiker: Legitimität II - netrader, 15.07.2002, 22:06
- Mega-Sorry, hatte es übersehen - dottore, 15.07.2002, 20:43
@dottore /Theoretiker: 2 und Mehrmächte, Legitimitätsurschuld, Metaphysisches
Dottores neue Theorie geht immer von einer Macht aus, die über Abgabendruck Zinsen in die Welt setzt.
Was gilt, wenn sich zwei oder mehrere Mächte gleichrangig gegenüberstehen?
Für die Rechtsordnung des Völkerrechts ist der Fall klar, wie man an vorliegendem Exzerpt sieht:
„3. Allgemeine Rechtsgrundsätze
Unter den allgemeinen Rechtsgrundsätzen der Kulturnationen versteht man die Grundsätze, die sich übereinstimmend aus dem innerstaatlichen Recht der Staaten entnehmen und auf internationale Sachverhalte übertragen lassen. Es handelt sich also nicht um Grundsätze des Völkerrechts, wie z. B. den Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten oder der Freiheit der Meere, sondern um Grundsätze, die im Wege der Rechtsvergleichung aus dem nationalen Recht der einzelnen Staaten der Völkergemeinschaft abgeleitet werden. Beispiele sind das Verbot des Rechtsmissbrauchs, der Grundsatz von Treu und Glauben, das Verbot der ungerechtfertigten Bereicherung oder die Verzinsungspflicht im Falle des Verzugs mit der Erfüllung einer Schadensersatzforderung. Die Beispiele zeigen, dass die allgemeinen Rechtsgrundsätze überwiegend dem Privatrecht und nicht dem öffentlichen Recht entstammen. Dies ist leicht zu erklären, denn das Privatrecht ist, wie das Völkerrecht, ein Koordinationsrecht, das auf der Gleichordnung der Rechtssubjekte beruht, während für das öffentliche Recht die Unterordnung des Bürgers unter die Hoheitsgewalt des Staates typisch ist. Bedeutung erlangen die allgemeinen Rechtsgrundsätze für die Schließung von Lücken, die im Vertrags- und im Gewohnheitsrecht bestehen. Sie sind also nur subsidiär anwendbar.
Quellenangabe:
http://www.fu-berlin.de/jura/fachbe...ws0102/bez/bez2001-11-01.html“
Es werden also zwischen Völkerrechtssubjekten Zinsen geschuldet, wobei ich diesen Rechtssatz als Ergebnis entsprechender historischer „Übung“ werte.
Wer hat nun diese Zinsen in die Welt gesetzt?
M.E. vertritt man hier
a)eine Art Supermachttheorie, wonach die wirtschaftlich dominierende Macht des Kulturkreises über ihren „Machtvorteil“ Abgaben anderer Mächte auslöst (Beteiligung an gemeinsamen Kriegskosten usw.) oder
b)man transzendiert die Macht, stellt sich als Macht also Urschuldphänomene vor, denen ein Machtausübender existenznotwendig unterliegt.
Da ich an Punkt a) bei oberflächlicher historischer Bewertung nicht ohne weiteres glauben kann, möchte ich diesen zunächst außer Betracht lassen.
Zu dem Punkt b) wären unsere Historiker angesprochen:
Es ist klar, dass jeder Machtausübende gewisse Grundkosten mit sich herumschleppt, zB
a)Militär und Polizei,
b)Geheimdienst, Spitzelwesen,
c) und, worum es im folgenden gehen soll, Legitimitätskosten gegenüber dem vorhandenen oder behaupteten (evtl sogar erfundenen) Souverän.
Ich behaupte,
x)dass die Kosten zu a) und b) historisch nicht generell vorhanden sind, jedenfalls nicht generell sehr hoch sind,
y) dass die Kosten zu c) immer vorhanden sind,
z) dass die Kosten zu c) stärker steigen als die Kosten a)b).
Zu den Kosten zu c)
Jeder Machtausübende muss seine Macht gegenüber dem Volk legimieren.
Monarchen haben damit so ihre eigenen Probleme (meist in Folgegenerationen: Wie erreiche ich, dass das Volk mir und meiner Dynastie folgt, obwohl unser Clan nicht besonders pfiffig ist, nicht besonders körperkräftig und auch nicht besonders gut aussieht, zT sogar (Pharaonen) degeneriert ist?).
Dass die Berufung auf Götzen, Götter, den christlichen Gott und andere Gottheiten als Quelle der Legitimation Kosten für den Herrscher auslöst, ist völlig klar (Prachtentfaltung, Finanzierung von Priestern/Schamanen, Tempelschätze, sakrale Bauten, Kirchenbaulast uvm).
Tritt an die Stelle solcher Gottheiten der weltlich-hedonistische Staat in Form von Republik und Demokratie, ist der Götze ein anderer, das Staatsvolk.
Das sakrale Opfer das Macht gegenüber ihrem Staatsvolk sehe ich darin, dass jede Partei mehr Geld für Wohltaten ausgibt, als sie es eigentlich dürfte, und dies selbstverständlich auch weiss. Da aber keine Partei gewählt wird, die nicht mindestens 3 % mehr ausgibt als wirtschaftlich vernünftig, setzt sich jede Partei über die Vernunft hinweg = Tribut an den Souverän (Staatsvolk).
Auch die Demokratie hat also ihre Götzen, nur heißen sie anders, vor allem Sozialstaat und Verbaucherschutz. Da es sich so schön reimt:
a) Der Hohe p r i e s t er heisst R i e s t e r,
b) die Kirchenbau l a s t heisst Kü n a s t.
Zu der vorstehenden Behauptung z) reicht wohl ein Blick auf die Etats Soziales und Verteidigung seit 1945.
Ob vorstehenden Überlegungen in dottores Machttheorie passen und historischen Prüfungen standhalten, würde mich natürlich interessieren.
Gruesse
netrader
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