- Schöner Beitrag von silvereagle! Es lebe die Monokratie! - dottore, 13.08.2002, 22:33
- Vorsichtiges 'Ja'... - silvereagle, 14.08.2002, 00:27
- Re: 'Religionen'? cf. Opus Dei - dottore, 14.08.2002, 09:22
- Re: 'Religionen'? cf. Opus Dei, wir zahlen ja noch heute.. - ottoasta, 14.08.2002, 10:18
- Re: 'Religionen'? cf. Opus Dei - dottore, 14.08.2002, 09:22
- Eigentumsrechte an Grund und Boden mit Verfallsdatum? - Uwe, 14.08.2002, 12:41
- Re: Eigentumsrechte an Grund und Boden mit Verfallsdatum? - dottore, 14.08.2002, 14:18
- Dem Nachfolger verwertbares hinterlassen, eine vortreffliche Forderung! - Uwe, 14.08.2002, 18:52
- Re: Eigentumsrechte an Grund und Boden mit Verfallsdatum? - dottore, 14.08.2002, 14:18
- Vorsichtiges 'Ja'... - silvereagle, 14.08.2002, 00:27
Re: Eigentumsrechte an Grund und Boden mit Verfallsdatum?
-->>Hallo dottore!
>Es ist eine gute Idee, Lösungswege als Diskussionsgrundlage vorzustellen. Gleichzeitig zeigt sich aber m.E. auch, warum es immer wieder dazu kommt und eben auch notwendig sein wird, Entscheidungsvorbereitungen Sachkundigen anzuvertrauen, denn ich gebe zu, dass ich hier überfordert bin im Erkennung der gewollten und möglichen Wirkungen, die z.B. Deine Lösungsvorschläge, zu dem von Dir gewähltem Sachthema, beinhalten.
Hi Uwe,
das war nur mal so ins Blaue hinein gedacht. Vielen Dank für Deine zusätzlichen Gedanken.
>Daher kann ich nur mit Fragen aufwarten, die vielleicht meinen mangelnden Sachverstand eher verdeutlichen, als dass ich zu Lösungsansätzen beitragen könnte.
>
>1. Eigentum an Grund und Boden existiert ohne Frage (Unterschied zwischen Staats- und Privateigentum klare Effizienzsache, der Bürokrat kann nix, der freie Mensch alles).
> ~ Als „Arbeitsannahme“ sei davon auszugehen, dass eine Infragestellung des Eigentums an Grund und Boden ausgeklammert bleibt, bliebe also zu klären, was mit Grund und Boden geschieht, wofür sich derzeit kein Eigentümer findet; wem gehört er, wer kommt für die Verpflichtungen auf?
Es gibt praktisch keinen eigentümerfreien Grund nd Boden mehr (selbst Berge gehören dem Staat, die Antarktis ist noch frei und die Weltmeere außerhalb der x-Meilen-Zonen auch).
> ~ Wie ist der"Nullzustand" definiert; Bestand wird der neuen Regelung unterworfen?
Also als Nullzustand meinst Du sicher die jetzige Lage bzw. Verteilung. Dann dieses.
> ~ Welche Pflichten bedingt ein Bodeneigentum?
Nicht präzise formuliert ("Eigentum verpflichtet" usw.) Es gibt in Bayern z.B. die Pflicht, freien Zugang zu den Seeufern zu gewähren.
>2. Die Gesamtheit des Eigentums wird im Zuge der Bevölkerungsvermehrung - verglichen mit anderen Gütern usw. - teurer.
>Dieser „Schlüssel“ ist mir noch nicht ganz klar.
Na ja, je mehr Menschen, desto knapper der Boden, desto teurer in der Tendenz. Da"nicht vermehrbar" (wenn auch produktiver einsetzbar, außerdem Hochhausbauten usw.), liegt der Bodenpreiszuwachs tendenziell über dem Zuwachsraten anderer Güter, vor allem rasch (re-)produzierbarer.
> ~ Wie kann Boden bewertet werden, dessen Nutzbedeutung allein dadurch höher einzuschätzen ist, dass auf ihm bzw. durch diesen (Ressourcen) und infolge bestehender Infrastruktur, etliche Menschen leben, die kein Eigentumsrecht an diesem Boden erwerben können?
Da auch Infrastrukturen (Straßen usw.) im Grundbuch stehen (Katasteramt) gibt es praktisch keinen eigetümerfreien Grund und Boden.
> ~ Wie verändert sich der Wert nach Ausbeutung dieser Ressourcen?
Nach unten. Ist die Ã-lquelle trocken, hat das Land nicht mehr den früheren Wert.
> ~ Wird hier nicht in Verbindung mit den Punkten 4 bis 6 das Erfordernis geschaffen, der hemmungslosen Ausbeute, um zu möglichst viel Mitteln zu gelangen, um bei anstehenden Versteigerungen, neuen, verwertbaren Grund und Boden zu erhalten, ohne dem dann ehemalige Eigentum verpflichtet sein zu müssen?
Ja! Das ist ein sehr guter Punkt. Den hatte ich übersehen. Es würde also mit Hilfe der Bodenausbeute bis zum Ablauf des Eigentumsrechts so viel an Profit erwirtschaft, um dann in bessere, weil noch nicht komplett ausgebeutete Böden umzuziehen.
Das alte Nomadenproblem: Wieviel weide ich ab, wenn ich auf den selben Boden zurück muss? Das wäre dann nur über like-kind-exchange zu lösen: Man hätte dann nur die Möglichkeit in gleich guten oder schlechten Boden zu wechseln. Oder es würden 5 Bodenstufen (Qualität, Ertragskraft usw.) eingeführt. Der jeweilige Eigentümer dürfte dann nur bei schlechteren Böden mitbieten. Das wäre dann eine Ausgleich. Hat jemand sein Land von 5 auf 4 abgewirtschaftet, darf er in der nächsten Runde nur Land Stufe 3 erwerben. Seine Landausbeutung wäre demnach sinnlos gewesen, weil er den Profit aus dem besseren Land mit dem Erhalt schlechteren Landes nullifizieren würde.
Er würde dann möglicherweise in die Verbesserung des schlechteren Landes investieren. Oder platt: jemand hat Land mit einer riesigen Umweltschweinerei verwüstet. Dann kann er nur noch mitten in der Sahara ein Stück Land erwerben.
Irgendeine Sanktion muss also her.
>3. Das Eigentumsrecht muss ablaufen, wie Patentrechte (letztere lassen sich auch von vorneherein erledigen, indem sie nicht geschützt werden, das Eigentumsrecht aber nicht, das sonst Tohuwabohu).
> ~ Ist hier mit eine Pacht, die das Eigentum an Grund und Boden dann allerdings nicht ermöglicht, sinnvoller; denn gegenüber einer gepachteten Sache, habe ich doch derartige Auflagen zu beachten, dass eine Wiederverpachtung der Sache möglich ist, oder ich muss für den Ausgleich sorgen. Damit wäre aber Deine Vorausannahme, der freie Mensch darf alles, zu relativieren mit all den notwendigen Folgeinstitutionen.
Mit so einer Pacht komme ich nicht klar, weil das auf ein Obereigentum des Staates am gesamten Land (so was wie"Freiland" à la Gesell) hinausliefe. Pacht soll schon möglich sein, aber dann bei wechselnden Eigentümern. Der Eigentümer würde dann den Pächter zu ordentlicher Bewirtschaftung zwingen, im eigenen Interesse, eben um die Sanktionen (Umzug in die Sahara) zu vermeiden.
>4. Beim Ablauf des Eigentumsrechts wird an den Eigentümer als Ausgleich bezahlt, was das Eigentum aufgrund seiner automatischen Verknappung teurer geworden ist. Falls nicht, dann nicht.
> ~ Ich nehme an, dass dieser Ausgleich von dem „Nacheigentümer“ geleistet werden muss oder gibt es eine „Ausgleichsstelle“. Da dieses aber anscheinend ein Ausgleich mindestens in einer festgesetzten Mindesthöhe (Mindestgebot im Verfahren nach Punkt 5), muss diese auch der bisherige Eigentümer tatsächlich aufbringen, wenn er über dem Termin erneut als Eigentümer gelten möchte.
Teurer bei gleichzeitig gestiegener Melioration. Also jemand bringt Land 4 auf Stufe 5 und wird wieder auf 4 als Mitbieter zurückgestuft. Nur bisherige Nicheigentümer dürfen überhaupt Stufe 5 bebieten. Ausgleichszahlung an Alteigentümer bezieht sich auf die allgemeine (jetzt nur durch Verknappung) erzielte Preissteigerung von Land 4 im Schnitt.
> ~ Wie fliesen deflationäre Tendenzen hier ein? Boden in der Deflation besser als Bargeld?
Hängt von der nachhaltigen Ertragskraft ab. Wird bestes Land billiger (deflations-, also kreditkrisenbedingt), geht es günstiger an jene, die bisher noch kein Bodeneigentum hatten. Der arme Hund aus der Favela kann sich also das Grundstück des ehemals reichen Pleitiers"leisten".
> ~ Kann der Eigentümer auch Rückzahlungen leisten müssen auf Grund von Wertverfall (nach Grad der Ausbeutung der Ressourcen)?
Schwer zu ermitteln, da die Ressourcen nicht absolut sicher feststellbar. Ich würde da eher mit dem Herabstufungsverfahren arbeiten.
>5. Das Eigentumsrecht wird dann [b]versteigert (jeder, auch der Alteigentümer) bietungsberechtigt.[/b]
> ~ Hier fehlt mir einfach das Vorstellungsvermögen, um davon auszugehen, dass es bei diesen Versteigerungen keine Zusammenschlüsse geben kann. Erpressung, Mord und Totschlag müssten zuvor abgeschafft sein, oder es gibt wieder eine starke Aufsicht, womit man wohl wieder das Tor für die Macht öffnet (z.B. bin ich überzeugt, dass jede Aufsicht irgendwo irgendwann in Teilen bestechlich ist).
Da magst Du Recht haben. Vielleicht geht's überhaupt nicht. Außer vielleicht in dem Herabstufungsverfahren. Der Villenbesitzer mit Hamburger Alsterblick ist ja bekannt. Er muss auf jeden Fall in eine Wohnung in Mümmelmannsberg ziehen (Grunewald - Marzahn, Grünwald - Pasing, usw.).
>
>6. Mit dem Versteigerungserlös wird die Besicherung des Eigentums weiter gewährleistet (Minimalstaats-Idee o.ä.). Die Besicherung ist defensiv. Etwaige Übergriffe auf anderes Eigentum entfällt per se (privater Raub von Grund und Boden ohnehin unmöglich, Kriege usw.).
> ~ Gut, der private Raub von Grund und Boden ist nicht möglich, doch die menschliche Phantasie halte ich für so kreativ, dass sie andere Wege findet um an das Eigentum des anderen zu gelangen (Heiraten, Erpressung, Mord - die „Heldenlieder“ sind, überspitzt formuliert, voll davon).
Auch sehr richtig. Das Erbrecht müsste in jedem Fall mit angegangen werden. Bei Erpressung/Mord wäre ich optimistischer. Mir ist bisher noch kein Fall bekannt geworden, wo mit Gewaltakt ein Grundbucheintrag verändert werden konnte.
>Viele Fragen sind leider aus meinem mangelhaften Überblick zum Thema und zu den Auswirkungen Deiner Vorschläge entstanden, zumal ich deren Bedeutung als Weg aus der Krise noch nicht klar erkennen kann.
Es war halt mal so quer gedacht. Wenn wir schon das Eigentum an Grund und Boden als den zentralen Faktor haben, dann muss eine wie auch immer geartete Verbesserung (Lösung wage ich ohnehin zu bezweifeln) in dieser Richtung gesucht werden.
Schönen Gruß!
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