- BGH: Gläubiger haben jetzt auch Zugriff auf übertragene Immobilie an Ehegatten - Dionysos, 29.05.2003, 09:45
- Absicherung gegenüber untreuen Ehepartnern ist also künftig nicht mehr möglich (owT) - Trixx, 29.05.2003, 11:11
- Re: Absicherung gegenüber untreuen Ehepartnern ist also künftig nicht mehr möglich - Euklid, 29.05.2003, 11:33
- Absicherung gegenüber untreuen Ehepartnern ist also künftig nicht mehr möglich (owT) - Trixx, 29.05.2003, 11:11
Re: Absicherung gegenüber untreuen Ehepartnern ist also künftig nicht mehr möglich
-->Wo soll hier das Problem sein?
Geschickte Leute regeln das für den Ernstfall so:
Ausstellen einer Urkunde für den Nießbrauch vor dem Notar.
Sicher deponieren wie ein heiliger Gral am besten bei Oma oder Opa oder Mama oder Papa.
Spinnt der Ehegatte das Dokument zum Grundbuchamt geben und eintragen lassen.
Dem spinnerten wird dann vom Grundbuchamt die Eintragung zugestellt;-))
Und so wird natürlich auch der Zugriff von Gläubigern in das Privateigentum abgewehrt.
Ich kenne niemand der eine Immobilie mit Nießbrauch kauft.
Sollte es einer tun dann kann man sich mit dem Ehepartner wieder versöhnen,denn nun ist ja wieder Geld in der Kasse;-))
Gruß EUKLID
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