- EU-Verfassung - darauf einen Kübel Erbrochenes...... - Baldur der Ketzer, 19.06.2004, 05:08
- Re: EU-Verfassung - stocksorcerer, 19.06.2004, 09:22
- Re: EU-Verfassung - Sorrento, 19.06.2004, 09:44
- Heile Welt vorspielen mit"gecastetem" Klatschvieh - stocksorcerer, 19.06.2004, 10:05
- Re: Heile Welt vorspielen, Stimmvieh, Ausdrucksgrad, Systementwicklung DDR - Baldur der Ketzer, 19.06.2004, 14:54
- Re:"Und, wer würde ernstlich einen Beitrag anklicken, der die Überschrift hat, - nasowas, 19.06.2004, 15:29
- Re: weil vielen der Ernst der Entwicklung nicht vorstellbar ist, mangels Inform. - bonjour, 19.06.2004, 20:42
- Okay, kapiert,...aber nicht unwidersprochen ;-) - stocksorcerer, 20.06.2004, 11:26
- Re: was kommt schon von drüben Gutes, und: weiß es echt keiner? - Baldur der Ketzer, 20.06.2004, 15:08
- De facto ist es am Ende also egal, weil eh keiner zuhört..... - stocksorcerer, 20.06.2004, 15:35
- Re: De facto ist es am Ende also egal, weil eh keiner zuhört..... - Tassie Devil, 22.06.2004, 06:07
- De facto ist es am Ende also egal, weil eh keiner zuhört..... - stocksorcerer, 20.06.2004, 15:35
- Re: Scheisse aus Amiland - Tassie Devil, 22.06.2004, 05:17
- Re: was kommt schon von drüben Gutes, und: weiß es echt keiner? - Baldur der Ketzer, 20.06.2004, 15:08
- Re: Heile Welt vorspielen, Stimmvieh, Ausdrucksgrad, Systementwicklung DDR - Baldur der Ketzer, 19.06.2004, 14:54
- Heile Welt vorspielen mit"gecastetem" Klatschvieh - stocksorcerer, 19.06.2004, 10:05
- Re: EU, die Sickergrube für Geld und Freiheit - Tempranillo, 19.06.2004, 11:07
- Re: Grosse Klasse - Tassie Devil, 19.06.2004, 11:43
- Kann man Dich als Rhetorik-Trainer buchen?:-) - stocksorcerer, 19.06.2004, 13:33
- Re: Rhetorik-Labor GmbH ;-) - Tassie Devil, 20.06.2004, 03:20
- Kann man Dich als Rhetorik-Trainer buchen?:-) - stocksorcerer, 19.06.2004, 13:33
- Re: EU-Verfassung - Sorrento, 19.06.2004, 09:44
- Re: EU-Verfassung/Teil III der Verfassung mischt sich übrigens in die EZB-Arbeit - marsch, 19.06.2004, 09:48
- Beruhige dich Baldur - Diogenes, 19.06.2004, 11:00
- Re: EU-Verfassung - darauf eine kritische Erwiderung (Flugblatt) - Stephan, 19.06.2004, 15:56
- Re: EU-Verfassung - stocksorcerer, 19.06.2004, 09:22
Re: EU-Verfassung/Teil III der Verfassung mischt sich übrigens in die EZB-Arbeit
--><table><table border="0" width="600"><tr><td><font face="Arial"><font size=5> </font></font><div align="Justify">
Teil III der Verfassung mischt sich übrigens in die EZB-Arbeit ein.......hüstel.
Zur Währungsverfassung nach dem Entwurf einer Verfassung für die Europäische Union
.....
Dem Appell, an der Währungsverfassung von Maastricht keine materiellen Änderungen vorzunehmen, ist der Konvent nicht durchgehend gefolgt. Hierauf hat bereits die EZB aufmerksam gemacht.
Preisstabilität als Ziel der Union
Während der EG-Vertrag in Artikel 2 bisher ausdrücklich „nichtinflationäres Wachstum“ als Ziel der Union festschreibt und in Artikel 4 das Ziel der Preisstabilität in einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb als Ziel der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten vorgibt, spricht der Konventsentwurf in seinem Zielkatalog für die Union (Art. 3) nur von „ausgewogenem Wirtschaftswachstum“; was „ausgewogen“ im Einzelnen bedeutet, ist offen.
Die Verpflichtung, das Preisniveau stabil zu halten, war in Maastricht als Fundament der Währungsverfassung nicht nur für das ESZB, sondern für die Gemeinschaft und alle Mitgliedstaaten verankert worden. Im ersten Teil des Verfassungsentwurfs findet sich demgegenüber nur eine Verpflichtung des ESZB auf die Preisstabilität (Art. I-29 Abs. 2). Der Verfassungsentwurf lässt somit befürchten, dass Preisstabilität in Zukunft nachrangig zu anderen Zielen der Union wird und das Stabilitätsziel dadurch aufgeweicht wird.
.....
Institutionelle Einordnung der EZB
Bei der Festlegung der institutionellen Struktur des ESZB, wurde in Maastricht bewusst auf die Einordnung der EZB als Organ der Gemeinschaft verzichtet und EZB und ESZB als Einrichtungen „eigener Art“ behandelt. Sie sind Einrichtungen der Gemeinschaft, aber eben nicht Organe im eigentlichen Sinne, um von vornherein den Eindruck einer Einbindung der EZB in die allgemeinen Regeln für Gemeinschaftsorgane zu vermeiden. Diese Sonderstellung ist bisher eine zusätzliche Absicherung der Unabhängigkeit der EZB. Demgegenüber enthält der Konventsentwurf die Neuerung, dass die EZB explizit als Organ der EU eingestuft wird (Art. I-29 Abs. 3). Damit wird die im Vertrag von Maastricht verankerte Sonderstellung von EZB und mittelbar auch des ESZB aufgegeben.
.....
Aus einer Organstellung der EZB folgt, dass sie der Pflicht zur „loyalen Zusammenarbeit“ (Art. I-18 Abs. 3) mit den anderen Organen unterliegt. Welche Auswirkungen dies haben wird, bleibt abzuwarten. So ist etwa die Frage, ob die Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit zur Forderung nach einer Ex-ante- Koordinierung der Geldpolitik mit anderen Politikbereichen, etwa der Finanzpolitik, führt, von besonderer Brisanz.
.....
Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken
.....
Die grundlegenden Zentralbankaufgaben, insbesondere die Geldpolitik, sind demnach in Artikel I-29 Absatz 1 und 2 des Entwurfs dem gesamten System _bertragen worden; Artikel I-29 Absatz 3 spricht demgegen _ber nur von der Unabhängigkeit der EZB, nicht jedoch in gleicher Weise von der Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken. Dies irritiert: Denn nach der Währungsverfassung von Maastricht werden das ESZB und die EZB gleichgeordnet geregelt (Art. 8 EGVertrag). Ein Auseinanderziehen der Regelungen zur EZB in Teil I und zum ESZB in Teil III könnte als Änderung des bislang zwischen EZB und nationalen Zentralbanken bestehenden engen Beziehungsgeflechts und als (weitere) Änderung des Maastricht-Vertrages verstanden werden. Die EZB teilt offensichtlich diese Bedenken und hat in ihrer Stellungnahme vom 19. September 2003 die gleichgewichtige Sicherung der Unabhängigkeit von EZB und nationalen Mitgliedsnotenbanken gefordert.
Schlussfolgerungen
Vorsicht ist geboten, wenn durch vermeintlich technische Anpassungen Veränderungen am Vertrag vorgenommen werden, die weit reichende Implikationen für die europäische Währungsverfassung haben können.
.....
Aus: <a target=_blank href=http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/mba/2003/200311mba_waehrverfass.pdf> Monatsbericht der BuBA vom November 2003</a>
--------------------------
Weiß jemand was daraus geworden ist und was für konkrete Auswirkungen das haben könnte?
</div></td></tr></table>
gesamter Thread: