- EU-Verfassung - darauf einen KĂŒbel Erbrochenes...... - Baldur der Ketzer, 19.06.2004, 05:08
- Re: EU-Verfassung - stocksorcerer, 19.06.2004, 09:22
- Re: EU-Verfassung - Sorrento, 19.06.2004, 09:44
- Heile Welt vorspielen mit"gecastetem" Klatschvieh - stocksorcerer, 19.06.2004, 10:05
- Re: Heile Welt vorspielen, Stimmvieh, Ausdrucksgrad, Systementwicklung DDR - Baldur der Ketzer, 19.06.2004, 14:54
- Re:"Und, wer wĂŒrde ernstlich einen Beitrag anklicken, der die Ăberschrift hat, - nasowas, 19.06.2004, 15:29
- Re: weil vielen der Ernst der Entwicklung nicht vorstellbar ist, mangels Inform. - bonjour, 19.06.2004, 20:42
- Okay, kapiert,...aber nicht unwidersprochen ;-) - stocksorcerer, 20.06.2004, 11:26
- Re: was kommt schon von drĂŒben Gutes, und: weiĂ es echt keiner? - Baldur der Ketzer, 20.06.2004, 15:08
- De facto ist es am Ende also egal, weil eh keiner zuhört..... - stocksorcerer, 20.06.2004, 15:35
- Re: De facto ist es am Ende also egal, weil eh keiner zuhört..... - Tassie Devil, 22.06.2004, 06:07
- De facto ist es am Ende also egal, weil eh keiner zuhört..... - stocksorcerer, 20.06.2004, 15:35
- Re: Scheisse aus Amiland - Tassie Devil, 22.06.2004, 05:17
- Re: was kommt schon von drĂŒben Gutes, und: weiĂ es echt keiner? - Baldur der Ketzer, 20.06.2004, 15:08
- Re: Heile Welt vorspielen, Stimmvieh, Ausdrucksgrad, Systementwicklung DDR - Baldur der Ketzer, 19.06.2004, 14:54
- Heile Welt vorspielen mit"gecastetem" Klatschvieh - stocksorcerer, 19.06.2004, 10:05
- Re: EU, die Sickergrube fĂŒr Geld und Freiheit - Tempranillo, 19.06.2004, 11:07
- Re: Grosse Klasse - Tassie Devil, 19.06.2004, 11:43
- Kann man Dich als Rhetorik-Trainer buchen?:-) - stocksorcerer, 19.06.2004, 13:33
- Re: Rhetorik-Labor GmbH ;-) - Tassie Devil, 20.06.2004, 03:20
- Kann man Dich als Rhetorik-Trainer buchen?:-) - stocksorcerer, 19.06.2004, 13:33
- Re: EU-Verfassung - Sorrento, 19.06.2004, 09:44
- Re: EU-Verfassung/Teil III der Verfassung mischt sich ĂŒbrigens in die EZB-Arbeit - marsch, 19.06.2004, 09:48
- Beruhige dich Baldur - Diogenes, 19.06.2004, 11:00
- Re: EU-Verfassung - darauf eine kritische Erwiderung (Flugblatt) - Stephan, 19.06.2004, 15:56
- Re: EU-Verfassung - stocksorcerer, 19.06.2004, 09:22
Re: EU-Verfassung - darauf eine kritische Erwiderung (Flugblatt)
-->Vielleicht verschwinden nach dieser LektĂŒre die Nebelschwaden um die Verfassung fĂŒr Europa. Auch das augenblickliche GezĂ€nk um den PrĂ€sidenten der Kommission lĂ€sst sich IMHO besser deuten. Doch nun viel SpaĂ beim Lesen.
<h3>Die EU-Verfassung beinhaltet eine weitreichende Entsolidarisierung und Entmenschlichung unserer Gesellschaft </h3>
Von einer Verfassung erwarten die meisten Menschen, dass sie sowohl elementare als auch visionĂ€re, allen Menschen dienende Grundregeln fixiert und die GrundzĂŒge des politischen Systems festlegt. Die EU-Verfassung wird jedoch mindestens der ersten Erwartung nicht gerecht - sie besitzt sogar die UnverschĂ€mtheit eine Wirtschaftsideologie ĂŒber den Menschen zu stellen. So besitzen Wirtschaftswachstum und der Kampf um die Spitze im internationalen Wettbewerb Verfassungsrang! (A.I-3) Imperialismusgehabe ist der Verfassung auch an anderen Stellen nicht fremd: âUm die Stellung des Euro im internationalen WĂ€hrungssystem sicherzustellen,...â (A.III-90) Als Gegenleistung fĂŒr die Aufopferung im internationalen Prestigekampf bekommt der BĂŒrger âeinen Raum [...] ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und unverfĂ€lschtem Wettbewerb.â (A.I-3) In zahlreichen anderen Paragraphen wird der freie Binnenmarkt zum höchsten zu schĂŒtzenden Gut erhoben, welches hoch ĂŒber den BedĂŒrfnissen des Menschen steht und so ist es nicht verwunderlich, dass es schon im vierten Artikel heiĂt: âDer freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit werden innerhalb der Union [...] gewĂ€hrleistet.â Alle Beihilfen (z.B. fĂŒr die öffentlichen Medien, Bildungseinrichtungen, soziale TrĂ€ger) welche den Wettbewerb verfĂ€lschen könnten, sind mit dem Binnenmarkt und damit der Verfassung unvereinbar. Selbst âBeihilfen zur Förderung der Kultur und der Erhaltung des kulturellen Erbesâ sind nur erlaubt, âsoweit sie die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Union nicht [...] beeintrĂ€chtigen.â (A.III-56) Einen Gottesbezug hat diese Verfassung weder verdient noch nötig, da dieser Kampf jeder gegen jeden so unreguliert wie möglich sicherzustellen der wahre Gott dieser Verfassung ist. BeschrĂ€nkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs sind verboten (A.III-45) und âParlament und der Ministerrat [bemĂŒhen sich] um eine möglichst weit gehende Verwirklichung des Zieles eines freien Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und dritten LĂ€ndern,â (A.III-46) obwohl der freie Kapitalverkehr Auslöser der Asienkrise war und in vielen LĂ€ndern, darunter Argentinien, schwere volkswirtschaftliche SchĂ€den angerichtet hat.
Zwar anerkennt und achtet die Union das Recht auf Zugang zu den Leistungen der sozialen Sicherheit - wohlgemerkt das Recht auf den Zugang nicht auf die Leistungen selbst! - jedoch ist dies nicht einklagbar, denn es erfolgt ânach MaĂgabe des Unionsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten,â (A.II-34) Unter einer Modernisierung der Systeme des sozialen Schutzes wird implizit auch ein Abbau der Sozialsysteme verstanden. (Vergleiche hierzu A.III-104 Buchstabe c) und k).) Wenn ĂŒberhaupt wird die EU in der Sozialpolitik fast ausschlieĂlich auf den Gebieten tĂ€tig, welche die Verwertbarkeit der Arbeitnehmer betreffen. (Teil III, Kap. III, Abschnitt 2) Diese BeschrĂ€nkung der Sozialpolitik auf die Arbeitswelt folgt einem perversen VerstĂ€ndnis von âsozialâ, in welchem die soziale Gemeinschaft einer Verwertungslogik untergeordnet wird. Dies wird auch am Sozialfond deutlich, âdessen Ziel es ist, innerhalb der Union die berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche MobilitĂ€t der Arbeitnehmer zu fördern sowie die Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse und an VerĂ€nderungen der Produktionssysteme insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung zu erleichtern.â (A.III-113) Der Mensch und seine BedĂŒrfnisse werden damit von der Verfassung vollkommen der Wertschöpfungsmaschinerie untergeordnet!
Eigentum verpflichtet nicht mehr, sondern wird durch die Verfassung umfangreich geschĂŒtzt. Das umstrittene Geistige Eigentum wird sogar bedingungslos geschĂŒtzt (A.II-17). Damit bekommen die TRIPS-Abkommen der WTO. mit ihren verheerenden Folgen fĂŒr die Grundversorgung der Völker, z.B. mit Saatgut und Medikamenten, in Europa Verfassungsrang!. Das bedeutet auch, dass Patente auf Software und Leben quasi durch die HintertĂŒr eingefĂŒhrt werden, womit eine Enteignung der (Wissens-)Ressourcen des Volkes in nie da gewesenem AusmaĂ eingeleitet wird. Nicht nur tausende kleine und mittlere Softwareunternehmen sind dadurch in ihrer Existenz bedroht, auch das Wertschöpfungsmodell der Open Source, welches u.a. das bekannte Linux hervorgebracht hat, wird komplett in Frage gestellt und Europa im Bereich der Softwareprogrammierung der Hegemonie durch amerikanische GroĂkonzerne schutzlos ausgeliefert. DarĂŒber hinaus schlieĂen Patente auf Leben Millionen von Menschen von der Nutzung biologischem âKnow-howsâ aus, welches in jahrmillionenlanger Evolution entstandenen ist. Der sensible Bereich der Nahrungsmittelproduktion kann so komplett von GroĂkonzernen kontrolliert werden. Die zusĂ€tzlichen volkswirtschaftlichen Kosten durch den kĂŒnstlich aufgeblĂ€hten Juristereibereich und die katalysierte Monopolisierung sind nicht absehbar.[1]
Verbraucher- und Umweltschutz kommen in der Verfassung nur kurz und hauptsĂ€chlich in Form von AbsichtserklĂ€rungen vor. Sie mĂŒssen jedoch mit den Bestimmungen der Verfassung vereinbar sein, sind also den BedĂŒrfnissen des Binnenmarktes unterzuordnen. (A.III-129 bis 132) Die Verfassung setzt sich sogar fĂŒr eine Ausweitung des Verbrauchs (A.III-40), sowie fĂŒr eine Förderung des Warenverkehrs (A.III-32) und damit des Umweltverbrauchs ein!
Damit achtet die Verfassung weder Mensch noch Schöpfung, sondern inszeniert einen Tanz um das goldene Kalb, wie es mit der christlichen Tradition und den Werten der europÀischen Völker unvereinbar ist!
Die EU-Verfassung fordert und fördert eine Militarisierung und AufrĂŒstung der EuropĂ€ischen Union
âDie Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militĂ€rischen FĂ€higkeiten schrittweise zu verbessern,â heiĂt es in Artikel 40 des ersten Teils. Doch damit nicht genug. MilitĂ€reinsĂ€tze auf fremdem Hoheitsgebiet werden klar befĂŒrwortet, wobei eine bedenkliche Vermischung zwischen militĂ€rischen und polizeilichen Aufgaben stattfindet. (A.III-210) Das vom Volk gewĂ€hlte Parlament wird weder an den âgrundlegenden Weichenstellungenâ der MilitĂ€rpolitik noch an der konkreten Beschlussfassung beteiligt. Es ist lediglich regelmĂ€Ăig auf dem Laufenden zu halten und anzuhören. (A.I-39/40/III-205) Durch die Möglichkeit einer âstrukturierten Zusammenarbeitâ werden durch die Verfassung indirekt Koalitionen der (Kriegs-)Willigen gefördert, welche eine gemeinsame, gleichberechtigte Friedenspolitik gefĂ€hrden oder sogar verhindern werden. (A.I-40/43/III-213) Damit wird der Grundstein fĂŒr eine aggressive (sogenannte) Verteidigungspolitik nach amerikanischem Vorbild gelegt.[2].
Die EU-Verfassung beinhaltet eine Abkehr vom Föderalismus hin zu einem zentralistischen GroĂstaat.
Das SubsidiaritĂ€tsprinzip - nach dem die gröĂere politische Ebene nur tĂ€tig wird, wenn ein Problem auf einer bĂŒrgernĂ€heren, kleineren Ebene nicht lösbar ist - wird bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt (A.I-9) und selbst die staatliche SouverĂ€nitĂ€t bei der Unterzeichnung internationalen Abkommen wird in Frage gestellt. (A.I-12) Die EuropĂ€ische Kommission bestimmt darĂŒber, ob ein Gesetz dem SubsidiaritĂ€tsprinzip genĂŒge tut oder nicht. (Protokoll ĂŒber die Anwendung der GrundsĂ€tze der SubsidiaritĂ€t und der VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit.) Liegt nach Ansicht der Kommission kein VerstoĂ gegen das SubsidiaritĂ€tsprinzip vor, können von der EU auch auf Gebieten, die nicht direkt in ihre ZustĂ€ndigkeit fallen, Gesetze erlassen werden. (A.I-9) Eine Klage ist nur fĂŒr zwei Monate möglich, ab dem Zeitpunkt, ab dem die Verletzung der SubsidiaritĂ€t bemerkt werden konnte! (A.III-270) Damit sind die Einzelstaaten auf den guten Willen der EU angewiesen, wenn sie nicht alle ZustĂ€ndigkeiten (mit Ausnahmen bei Rechts- und Verwaltungsvorschriften) verlieren wollen. Damit ist die EU kein föderalistisches Projekt mehr, sondern eine Huldigung an den Zentralismus.
Die EU-Verfassung besitzt ein riesiges Demokratiedefizit
Eine saubere Trennung zwischen Exekutive, Legislative und Verwaltung, wie in herkömmlichen Demokratien ĂŒblich, findet nicht statt. Im Gegenteil! In Form der EuropĂ€ischen Kommission wird durch die EuropĂ€ische Verfassung ein Gremium legitimiert, welches in allen drei Bereichen weitreichende Kompetenzen besitzt und (mit Ausnahme der Sicherheits- und AuĂenpolitik) die EU nach AuĂen vertritt. (A.I-25) Es gibt kaum einen Bereich innerhalb der Union in der die Kommission nichts zu sagen hat. Trotzdem, dass sie das bei weitem mĂ€chtigste Organ der EU ist, erhĂ€lt die Kommission ihre Legitimation nicht durch das europĂ€ische Volk, sondern durch ihren PrĂ€sidenten, der die dreizehn EuropĂ€ischen Kommissare sowie die restlichen Kommissare ohne Stimmrecht benennt. (A.I-25/26) Jeder Kommissar und jeder EuropĂ€ische Kommissar, der vom PrĂ€sident dazu aufgefordert wird, muss sein Amt niederlegen. (A.I-26/III-252) Damit hat der PrĂ€sident der EuropĂ€ischen Kommission de facto uneingeschrĂ€nkte Macht ĂŒber die Kommission, welche wiederum Einfluss auf alle europĂ€ischen politischen Prozesse hat. Wer den PrĂ€sidenten kontrolliert, kontrolliert damit die EU. Solch eine Struktur ist eher einer Diktatur wĂŒrdig als einer angeblichen Demokratie!
Ebenso bedenklich ist, dass âsoweit in der Verfassung nichts anderes festgelegt ist, [...] ein Gesetzgebungsakt der Union nur auf Vorschlag der Kommission erlassen werden [kann].â (A.I-25) âWird der Ministerrat kraft der Verfassung auf Vorschlag der Kommission tĂ€tig, so kann er [...] Ănderungen dieses Vorschlags nur einstimmig beschlieĂen.â (A.I-301) âĂber AbĂ€nderungen, zu denen die Kommission eine ablehnende Stellungnahme abgegeben hat, beschlieĂt der Ministerrat einstimmig.â (A.III-302) Das Parlament, die einzige vom Volk gewĂ€hlte politische Kraft, hat gerade einmal soviel Einfluss im Gesetzgebungsprozess wie der Ministerrat mit dem es sich einigen muss. (A.III-302) Dadurch, dass die Kommission den Daumen auf dem Ministerrat hat (s.o.), kann sie den Gesetzgebungsprozess als Ganzes kontrollieren. Parlament und Ministerrat werden in den meisten FĂ€llen nur den Daumen heben oder senken können. Der eigentliche Gesetzgeber ist somit die Kommission!
Wird in Betracht gezogen, dass sich Ă€hnliche, ebenso undemokratische Strukturen als Einfallstor fĂŒr Lobbyisten in den Gesetzgebungsprozess bewĂ€hrt haben,[3] wird klar, dass die geistigen VĂ€ter dieser Verfassung Europa keine die Völker Europas verbindende Demokratie schenken, sondern die Plutokratie voranbringen wollten. Nicht das Volk wird Europa regieren, sondern die Wirtschafts- und Machtelite!
Diese Verfassung darf niemals ratifiziert werden, sonst können durch das beachtliche Demokratiedefizit, die Entsolidarisierung und Entmenschlichung, die Militarisierung und die Machtkonzentration auf den PrĂ€sidenten der Kommission in der EU Ă€hnliche Prozesse in Gang kommen, die in Deutschland das Ende der Weimarer Republik eingelĂ€utet haben und zum Ausbruch des 2. Weltkrieges fĂŒhrten! Helfen Sie mit dies zu verhindern. Setzen Sie bei der kommenden Europawahl am 13. Juni ein Zeichen und wĂ€hlen Sie keine Partei, die diesem Vertrag zustimmen wĂŒrde.
[1] vgl. zur volkswirtschaftlichen Kosten-/Nutzenanalyse von Patenten: Thomas Koudela"Utopia - Marktwirtschaft und Demokratie jenseits des Kapitalismus" (http://www.koudela.de/utopia/download/10.Kapitel.pdf).
[2] vgl. hierzu auch die Analyse von Pax Christi: âEine neue Supermacht? - Der EU-Verfassungsentwurf stellt die Weichen fĂŒr globale KriegsfĂŒhrung, Sozialabbau und Entdemokratisierungâ (www.paxchristi.de <http://www.paxchristi.de/> )
[3] So ist beispielsweise bekannt, dass von der Kommission in der Vergangenheit fĂŒr Gesetzestexte ganze Abschnitte von Vorlagen ĂŒbernommen wurden, welche von im Dunklen agierenden Lobbyorganisationen wie dem ERT stammen! (vgl. hierzu http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/lobby/ert.shtml)
Dies ist eine Aktion von:
~ Attac (Regionalgruppe Kaiserslautern)
~ Demokratische Plattform
Eine Liste, auf der alle uns bekannten, verfassungskritischen Parteien aufgelistet sind, sowie Verweise zu weiteren kritischen Texten bzgl. der EU-Verfassung finden Sie unter www.demokratische-plattform.de">http://www.demokratische-plattform....emokratische-plattform.de[/link] Dort findet sich auch eine elektronische Form dieses Flugblattes, damit Sie ihre Freunde und Bekannte bequem per eMail von der Bedrohung des Friedens und der öffentlichen Ordnung durch die EU-Verfassung in Kenntnis setzen können.
Im Zeitfragenforum finden sich weitere Antworten auf die EuropÀische Verfassung.
grĂŒsse - Stephan
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