- Muß man als Nicht-Wehrüberwachter auch schon mal das Feldgepäck schnüren? - Taktiker, 05.02.2006, 00:17
- Re: Wehrüberwachung - sehr wichtiger Gedanke - Binnenlandsekjuritie - Baldur der Ketzer, 05.02.2006, 00:41
- Re: Wehrüberwachung - Verweigerung - RetterderMatrix, 05.02.2006, 10:54
- Re: Wehrüberwachung - /Allergiepaß gegen Impfungen - Cujo, 05.02.2006, 11:07
- Re: Wehrüberwachung - /Allergiepaß gegen Impfungen - Baldur der Ketzer, 05.02.2006, 13:12
- Ende der Wehrpflicht wurde für den Verteidigungsfall auf 60 Jahre festgesetzt mL - ManfredF, 05.02.2006, 11:31
- Re: Wehrpflicht im Spannungs-/ Bündnisfall / Notstandsgesetze mL - Dionysos, 05.02.2006, 13:54
- Wir? - Plutarch, 05.02.2006, 00:43
- Re: Wir? - hoerby, 05.02.2006, 15:23
- Re: Muß man als Nicht-Wehrüberwachter auch schon mal das Feldgepäck schnüren? - oekognom, 05.02.2006, 00:56
- Re: Muß man als Nicht-Wehrüberwachter auch schon mal das Feldgepäck schnüren? - RetterderMatrix, 05.02.2006, 10:59
- Germans to the front! - oekognom, 05.02.2006, 13:46
- Re: Muß man als Nicht-Wehrüberwachter auch schon mal das Feldgepäck schnüren? - RetterderMatrix, 05.02.2006, 10:59
- Motivlage... - Wasi, 05.02.2006, 20:55
- Re: Wehrüberwachung - sehr wichtiger Gedanke - Binnenlandsekjuritie - Baldur der Ketzer, 05.02.2006, 00:41
Re: Wehrüberwachung - sehr wichtiger Gedanke - Binnenlandsekjuritie
-->Hallo, Taktiker,
auch ich finde es unsäglich, bedrohlich und schwer zu fassen, was sich da gerade abspielt. Zusammen mit der angeblich fehlenden Strafbarkeit eines Angriffskrieges kann man davon ausgehen, daß der Gemeinsinn aus meinetwegen 50 Jahren Nachkriegsdeutschland jetzt in der Mülltonne gammelt und us-amerikanische Verhältnisse durchgedrückt werden sollen - Schäubles nicht weniger alarmierende Dauerforderung nach dem Einsatz von Militär im Innern ist ja nichts anderes als die Etablierung einer Heimatschutzbehörde nach dem Vorbild der aktuellen US-Machthaber.
Und wo das endet, mag ich mir gar nicht vorstellen.
So, wie man sich schon mal einen Allergiepaß gegen Impfungen besorgen sollte, sollte man auch an eine Wehrdienstverweigerung denken, selbst, wenn man nicht der Wehrüberwachung unterliegt.
Schließlich kann die Wehrüberwachung per einfachem Gesetz auch auf bisher davon freigestellte Personengruppen wieder einführen.
Am besten ist es, man besorgt sich einen offiziellen ausländischen Wohnsitz, und wenn es nur auf dem Papier ist. Denn wenn man mitbekommt, daß was im Busche ist, kann man sich schnell in der BRDDR abmelden und sie verlassen.
Zwar besagt das derzeit gültige Wehrpflichtgesetz, daß auch Deutsche mit (ausschließlichem) Wohnsitz im Ausland grundsätzlich zum Wehrdienst herangezogen werden können, aber nur aufgrund eines vorgesehenen Gesetzes, das derzeit nicht existiert.
Klar kann man das mal schnell aufs Papier kritzeln, aber jetzt wirds interessant: im Ausland sind die Einblicksmöglichkeiten wesentlich schwieriger zu bewerkstelligen und aufgrund internationaler Gepflogenheiten ist es zumindest sehr viel schwerer, auf Auslandsdeutsche Zugriff zu nehmen.
Selbst im Hinblick auf die enge EU-Zusammenarbeit sehe ich hier immer noch Vorteile im Vergleich zur Situation *einfach daheim*.
Ich sehe es grundsätzlich so, daß ein bislang ungedienter Wehrpflichtiger besser dran ist als ein gedienter, weil ersterer nicht ausgebildet ist und dies erst erfolgen müßte.
Wenn Du untauglich bist, kann nachgemustert werden, mit völlig willkürlichen Musterungsrichtlinien. Bei meiner Musterung war denen jegliches Ergebnis scheißegal, die zogen es nur pro forma durch, was passierte, war eine Selektion nach Brauchbarkeit und Gesichtskontrolle.
Leute mit Vorstrafen und Verbrechervisage wurden ausgemustert, obwohl sie eher Rambo und Rocky glichen. Unförmige, wesensschwache Muttersöhnchen mit dicker Brille wurden dagegen genommen, weil man ihre Bildungsfähigkeit schätzte usw.
Also ist die Ausmusterung ein großer Vorteil, aber keine Sicherheit.
Ein weiterer Knackpunkt ist die sogenannte Heranziehung zur militärfachlichen Verwendung, die bisher vor allem für Ärzte galt, aber auch andere, benötigte Berufe treffen kann. Willkürlich. Dafür gelten auch erweiterte Dienstverpflichtungen, also höhere Lebensalter, mit denen man dienen muß.
Im Verteidigungsfall muß man also davon ausgehen, daß die jeden bis meinetwegen 60 einziehen können, wenn sie ihn haben wollen - ist ja alles nur einfachgesetzlich geregelt und kann jederzeit beliebig umgebaut werden.
Der einzige, mir bekannte Schutz dagegen wäre also die Feststellung, aus Gewissensgründen keinen Wehrdienst zu leisten. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob man darauf einen Rechtsanspruch hat, wonach dies festgestellt wird.
Aufpassen!
Beste Grüße vom Baldur
P.S.: der Gedanke, für Merkel und Co. die Rübe ins mutwillig angefachte Feuer halten zu sollen, sprengt jede Vorstellungskraft......da war ja Mielke und Hornbrillenerich noch nachvollziehbarer als das.....

gesamter Thread: