- Muß man als Nicht-Wehrüberwachter auch schon mal das Feldgepäck schnüren? - Taktiker, 05.02.2006, 00:17
- Re: Wehrüberwachung - sehr wichtiger Gedanke - Binnenlandsekjuritie - Baldur der Ketzer, 05.02.2006, 00:41
- Re: Wehrüberwachung - Verweigerung - RetterderMatrix, 05.02.2006, 10:54
- Re: Wehrüberwachung - /Allergiepaß gegen Impfungen - Cujo, 05.02.2006, 11:07
- Re: Wehrüberwachung - /Allergiepaß gegen Impfungen - Baldur der Ketzer, 05.02.2006, 13:12
- Ende der Wehrpflicht wurde für den Verteidigungsfall auf 60 Jahre festgesetzt mL - ManfredF, 05.02.2006, 11:31
- Re: Wehrpflicht im Spannungs-/ Bündnisfall / Notstandsgesetze mL - Dionysos, 05.02.2006, 13:54
- Wir? - Plutarch, 05.02.2006, 00:43
- Re: Wir? - hoerby, 05.02.2006, 15:23
- Re: Muß man als Nicht-Wehrüberwachter auch schon mal das Feldgepäck schnüren? - oekognom, 05.02.2006, 00:56
- Re: Muß man als Nicht-Wehrüberwachter auch schon mal das Feldgepäck schnüren? - RetterderMatrix, 05.02.2006, 10:59
- Germans to the front! - oekognom, 05.02.2006, 13:46
- Re: Muß man als Nicht-Wehrüberwachter auch schon mal das Feldgepäck schnüren? - RetterderMatrix, 05.02.2006, 10:59
- Motivlage... - Wasi, 05.02.2006, 20:55
- Re: Wehrüberwachung - sehr wichtiger Gedanke - Binnenlandsekjuritie - Baldur der Ketzer, 05.02.2006, 00:41
Re: Wehrüberwachung - Verweigerung
-->Hallo Baldur,
>Der einzige, mir bekannte Schutz dagegen wäre also die Feststellung, aus Gewissensgründen keinen Wehrdienst zu leisten. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob man darauf einen Rechtsanspruch hat, wonach dies festgestellt wird.
Auch nach einem abgeleisteten Wehrdienst ist eine Wehrdienstverveigerung sinnvoll, und wenn man sich die Kriegshetze unserer Bundestussie in München anhört, dringend geboten. Ich hatte 1999 sechs Jahre nach Beendigung meines Grundwehrdienstes bei der Bundeswehr meinen KDV-Antrag gestellt und Recht bekommen.
Wichtig bei der Begründung, die man schriftlich in Prosa abgeben muß, ist, daß man es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, daß man andere Menschen tötet. Das gilt auch für Ärzte und Sanitäter.
Folgendes Urteil hatte mir bei der Begründung geholfen:
Nachteile im Berufsleben wird man dabei nicht haben: Erstens bekommt der Arbeitgeber das nicht mit, zweitens sind die Zeiten des längeren Zivildienstes und damit eines nachträglichen Restdienstes, vorbei.
Und wenn die Zeit gekommen ist, daß 40-jährige noch eingezogen werden, haben wir ganz andere Probleme.
Grüße von den Fischköppen;
RdM
>Aufpassen!
>Beste Grüße vom Baldur
>P.S.: der Gedanke, für Merkel und Co. die Rübe ins mutwillig angefachte Feuer halten zu sollen, sprengt jede Vorstellungskraft......da war ja Mielke und Hornbrillenerich noch nachvollziehbarer als das.....
<ul> ~ Das hatte mir dabei geholfen</ul>

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