- Rückgaberecht und Erstattung des Kaufpreises: wann muß gezahlt werden? - Tempranillo, 14.03.2006, 11:28
- Re: Rückgaberecht und Erstattung des Kaufpreises: wann muß gezahlt werden? - certina, 14.03.2006, 12:03
- Re: Grundsätzlich sofort - Tarantoga, 14.03.2006, 14:26
- Re: Sofortige Aktion - Tierfreund, 14.03.2006, 18:00
- Re: Sofortige Aktion - prinz_eisenherz, 14.03.2006, 18:56
- Re: Sofortige Aktion - albert, 14.03.2006, 20:36
- Re: McIntosh 110 Volt - Tierfreund, 15.03.2006, 17:39
- Re: Danke für alle Antworten, gegebene und kommende ;-) (o.Text) - Tempranillo, 14.03.2006, 19:02
- Re: Rückgaberecht und Erstattung / 2 Links - Dionysos, 14.03.2006, 22:38
Re: Rückgaberecht und Erstattung des Kaufpreises: wann muß gezahlt werden?
-->>Hallo,
>vielleicht ist unter Euch jemand, der sich in rechtlichen Fragen auskennt und mir auf die Sprünge helfen kann?
>Die Sache ist die:
>Vor vier Wochen habe ich beim Händler, in seinem Laden, einen nicht ganz billigen Audio-Verstärker gekauft.
>Schon am ersten Tag, buchstäblich über Nacht, fängt die Kiste zu spinnen an: sie produziert eine deutlich verschlechterte Tonqualität, und die Lautstärke läßt sich nicht mehr auf Null stellen.
>Da die Defekte wirklich offensichtlich sind, sträubt sich der Händler nicht gegen meinen Wunsch, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Er läßt das Gerät abholen und sagt mir mündlich zu, daß er den Preis zurückerstatten wird.
>Ich würde gerne wissen, wie lange er sich mit der Zahlung Zeit lassen darf?
>Ich habe in einer ähnlichen Angelegenheit schon einmal den Fehler gemacht, viel zu spät einen Anwalt einzuschalten und will es diesmal ein wenig geschickter anstellen. Leider fehlt mir dafür der nötige Hintergrund.
>Jetzt wißt Ihr, weshalb ich für Eure Hilfe dankbar wäre.
>Tempranillo
hi,
du schreibst eingangs, dass du das Gerät in dessen Laden gekauft hast.
Wenn ich das jetzt so deute, dass du dort gegen Kassenquittung (und bar) wie es ja jahrhundertelang so im Laden war [img][/img], gekauft hast, dann ist doch nichts einfacher, ihm das Ding auf die Theke zu knallen und wieder gegen Bares abzugeben.
Aber wahrscheinlich hast du die Anlage nicht"koerperlich" gekauft, sondern"visuell" im Netz.
Da hängt man natuerlich im Fliegenfänger, wenn du so willst. Es wird keinen gegeben, der gegen Vorkasse das Ding abholt.
Um welche Fristen es bei Kaufpreiserstattungen geht, weiss ich leider auch auf Anhieb nicht. Lasse dir jedenfalls vorher schriftlich gebe. Mail oder Fax.
tschuess
G.C.
p.s.
Wieso will er dir nicht, wie es doch eigentlich im Handel (überall)oft Usus ist, das Gerät nicht erst u m t a u s c h e n? Es will doch keiner auf einen Euro Umsatz verzichten.

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