- Rückgaberecht und Erstattung des Kaufpreises: wann muß gezahlt werden? - Tempranillo, 14.03.2006, 11:28
- Re: Rückgaberecht und Erstattung des Kaufpreises: wann muß gezahlt werden? - certina, 14.03.2006, 12:03
- Re: Grundsätzlich sofort - Tarantoga, 14.03.2006, 14:26
- Re: Sofortige Aktion - Tierfreund, 14.03.2006, 18:00
- Re: Sofortige Aktion - prinz_eisenherz, 14.03.2006, 18:56
- Re: Sofortige Aktion - albert, 14.03.2006, 20:36
- Re: McIntosh 110 Volt - Tierfreund, 15.03.2006, 17:39
- Re: Danke für alle Antworten, gegebene und kommende ;-) (o.Text) - Tempranillo, 14.03.2006, 19:02
- Re: Rückgaberecht und Erstattung / 2 Links - Dionysos, 14.03.2006, 22:38
Re: Grundsätzlich sofort
-->Hallo,
die Rückgabe wird genau wie der Kauf Zug um Zug erfüllt, also sofort.
Allerdings war Dein Händler kulant wenn er Rückgabe akzeptiert hat, er hätte erst Nachbesserung (also Reparatur oder Neulieferung) versuchen dürfen, wie ich Dich verstehe hat er aber Wandlung akzeptiert.
Lass Dir zumindest die Geräterückgabe quittieren und wenn es ein Barkauf war, verlange ruhig direkt das Geld. Ansonsten überleg Dir halt was für Dich eine übliche, höfliche Zahlungsfrist ist.
LG,
Tarantoga
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